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   BVerfG, 27.05.1993 - 2 BvR 744/93   

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https://dejure.org/1993,1523
BVerfG, 27.05.1993 - 2 BvR 744/93 (https://dejure.org/1993,1523)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.1993 - 2 BvR 744/93 (https://dejure.org/1993,1523)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 2 BvR 744/93 (https://dejure.org/1993,1523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft und Effektivität des Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allgemeines Willkürverbot - Prozeßhandlung - Überprüfung - Staatsanwaltschaft - Ermittlungsverfahren - Akteneinsicht - Maßnahme - Justizbehörde - Verwaltungsbereich - Rechtsweggarantie - Rechtsschutz - Untersuchungshaft - Vernehmung des Beschuldigten - Richter - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 573
  • StV 1994, 1
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1993 - 2 BvR 744/93
    Das bedeutet aber nicht stets sofortigen Rechtsschutz, sondern nur Rechtsschutz "innerhalb angemessener Zeit", wobei die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen ist (vgl. BVerfGE 55, 349 [369]).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1993 - 2 BvR 744/93
    Diese Vorschrift gewährleistet einen möglichst wirksamen gerichtlichen Schutz gegenüber Verletzungen der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 51, 176 [185]).
  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1993 - 2 BvR 744/93
    Dieses Zuwarten ist ihm indessen im Blick auf die Erfordernisse einer wirksamen und funktionstüchtigen Strafrechtspflege, ohne die Gerechtigkeit nicht durchgesetzt werden kann (vgl. BVerfGE 46, 214 [222 f.]), in aller Regel zuzumuten.
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Ist aus Gründen der Gefährdung der Ermittlungen aus der Sicht der Staatsanwaltschaft eine auch nur teilweise Einsicht in die Ermittlungsakte nicht möglich und verweigert sie diese deshalb gemäß § 147 Abs. 2 StPO , so kann das Gericht auf die Tatsachen und Beweismittel, die deshalb nicht zur Kenntnis des Beschuldigten gelangen, seine Entscheidung nicht stützen und muß gegebenenfalls den Haftbefehl aufheben (vgl. BVerfG, StV 1994, 1 ).

    Denn die von der herrschenden Rechtsprechung und Meinung geteilte Auffassung des Oberlandesgerichts, daß es sich bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Akteneinsicht um keinen selbständig anfechtbaren Justizverwaltungsakt handele, ist mit den Anforderungen der Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG nur zu vereinbaren, weil dem Beschuldigten mit den spezifischen Rechtsbehelfen im Haftverfahren ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung stehen, mit Haftbeschwerde oder mündlicher Haftprüfung die Anordnung oder Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mit der Begründung anzugreifen, der Haftbefehl sei unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zustande gekommen oder werde unter Mißachtung dieses Grundrechts aufrechterhalten (BVerfG, StV 1994, 1 ).

  • OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05

    Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Der Senat erlaubt sich in diesem Zusammenhang abschließend den Hinweis, dass Art. 19 IV GG nicht sofortigen Rechtsschutz fordert, sondern nur Rechtsschutz in angemessener Zeit (vgl. BVerfG, NJW 1985, 1019; StV 1994, 1, 465).
  • OLG Hamm, 11.06.1996 - 1 VAs 25/96

    Strafprozessrechtliche Ausgestaltung des Akteneinsichtsrechts eines Beschuldigten

    Mit dem Bundesverfassungsgericht (NStZ 84, 228 und NJW 94, 573) ist auch der Senat der Auffassung, daß die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht den sofortigen Rechtsschutz gewährleistet, sondern nur einen solchen "innerhalb angemessener Zeit".

    Im Hinblick auf die Erfordernisse einer wirksamen und funktionierenden Strafrechtspflege ist dem Betroffenen dieses Zuwarten jedoch innerhalb angemessener Grenzen zuzumuten (BVerfG NJW 94, 573).

  • OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95
    Auch das Bundesverfassungsgericht, das mehrfach die Unanfechtbarkeit von auf § 147 Abs. 2 StPO beruhenden staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen als mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet hat (NStZ 1994, 218 = NJW 1984, 1451 f.; NJW 1985, 1019 ; StV 1994, 1 [krit.Anm. Lammer] = NJW 1994, 573 ; NStZ 1994, 551 f.= StV 1994, 465 f.= NJW 1994, 3219 f.; vgl. auch NStZ 1984, 228 f.), hat in seiner Entscheidung vom 28.12.1984 (NJW 1985, 1019 a. E.) ausdrücklich "besondere Umstände, die ausnahmsweise einen vorzeitigen Gerichtsschutz verfassungsrechtlich gebieten würden", geprüft.

    Der Antragsteller kann nämlich mit den ihm in seinem Verfahren zur Verfügung stehenden spezifischen Rechtsbehelfen der Haftbeschwerde, und, falls er verhaftet werden sollte, bei seinen Vernehmungen und im Rahmen der weiteren Rechtsbehelfe die Anordnung oder Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mit der Begründung angreifen, daß der Haftbefehl unter Verstoß gegen seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zustandegekommen sei oder unter Mißachtung dieses Grundrechts aufrechterhalten werde (BVerfG StV 1994, 1 = NJW 1994, 573 ; NStZ 1994, 551, 552 f. = StV 1994, 465, 466 f.).

  • OLG Hamm, 08.04.2003 - 1 VAs 7/03

    Akteneinsicht, Verweigerung, Anfechtung der Entscheidung, Antrag auf gerichtliche

    Wegen der besonderen Erfordernisse einer funktionierenden und wirksamen Strafrechtspflege ist dem Betroffenen diese vorübergehende Einschränkung des Rechtsschutzes auch zuzumuten (BVerfG NJW 94, 573).
  • OLG Köln, 13.03.1998 - 2 Ws 115/98

    Aufhebung eines Haftbefehls aufgrund einer Verletzung des Anspruchs auf

    Es entspricht - wenngleich ausdrücklich entschieden nur für den Fall eines tatsächlich inhaftierten Beschuldigten - der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß aus dem Recht des Beschuldigten auf ein faires, rechtstaatliches Verfahren und auf rechtliches Gehör ein Anspruch auf Einsicht seines Verteidigers in die Akten folgt, wenn und soweit er die darin befindlichen Informationen benötigt, um auf die gerichtliche Haftentscheidung effektiv einwirken zu können; dabei genügt in der Regel eine Teilakteneinsicht hinsichtlich der für die Haftentscheidung relevanten Tatsachen und Beweismittel (BVerfG, Beschluß vom 11. Juli 1994, NJW 94, 3219 = NStZ 94, 551 = StV 94, 465; vgl. auch BVerfG StV 94, 1; KG StV 94, 319).
  • OLG Hamm, 04.04.2002 - 1 VAs 6/02

    Akteneinsicht, Steuerstrafverfahren, Steuerberater, Rechtsweg

    Im Hinblick auf die Erfordernisse einer wirksamen und funktionierenden Strafrechtspflege ist der Betroffenen diese vorübergehende Einschränkung des Rechtsschutzes auch zuzumuten (BVerfG NJW 1994, 573).
  • OLG Frankfurt, 11.12.1995 - 3 VAs 21/95

    Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen aus den Akten der Staatsanwaltschaft

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  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 51/93

    Keine Verletzung von Verf BE Art 62 durch Versagung der Akteneinsicht im

    Diese Rechtsansicht ist vertretbar und verstößt ersichtlich nicht gegen das aus der umfassenden Gleichheitsgarantie des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 VvB abzuleitende allgemeine Willkürverbot (entsprechend im Ergebnis BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats im Verfahren der Verfassungsbeschwerde des Mitbeschuldigten des Beschwerdeführers, Beschluß vom 27. Mai 1993 - 2 BvR 744/93).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.1994 - VAs 8/94

    Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaft; Verweigerung der Akteneinsicht;

    Daß die Ansicht, die Entscheidung über die Versagung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft sei nicht im Wege des Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar, grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bestätigt (vgl. BVerfG (Vorprüfungsausschu8] NStZ 1984, 228 ; 1985, 1019, StV 1994, 1).
  • OLG Hamm, 01.02.2001 - 1 VAs 53/00

    Akteneinsicht; Anfechtbarkeit der die Akteneinsicht verweigernden Entscheidung

  • OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
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