Rechtsprechung
BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes
Papierfundstellen
- StV 1998, 583
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02
Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze; …
Wie die zuvor getroffene verbindliche Absprache war dieser - entsprechend § 265 Abs. 1, 2 StPO - protokollierungspflichtig (BGHSt 43, 195, 206, 210; zur Protokollierungspflicht bei § 265 Abs. 1, 2 StPO vgl. BGHSt 2, 371, 373; 19, 141, 143; 23, 95, 96; BGH StV 1994, 232, 233; 1998, 583). - BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99
Verschiedene Mordmerkmale (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere …
Grundsätzlich muß das Gericht, wenn das Strafgesetz mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen aufführt, angeben, weiche Begehungsform nach seiner Auffassung im gegebenen Fall in Betracht kommt (vgl. BGHR StPO § 265 I Hinweispflicht 14). - BGH, 17.10.2006 - 4 StR 335/06
Heimtückemord (konkrete Hinweispflicht; faires Verfahren)
Am ersten Hauptverhandlungstag erteilte der Vorsitzende des Schwurgerichts daraufhin dem Angeklagten "höchst vorsorglich" den - durch das Protokoll erwiesenen (BGH StV 1998, 583) - rechtlichen Hinweis, "dass unter Umständen auch eine Verurteilung gemäß § 211 StGB in Betracht kommen (könne)".Das gilt - nach ständiger Rechtsprechung - sowohl bei einem Übergang von bestimmten Mordmerkmalen zu anderen (vgl. BGHSt 23, 95) als auch in dem Fall, dass - wie hier - die zugelassene Anklage überhaupt kein Mordmerkmal nennt (vgl. BGH StV 1982, 408; 1998, 583; NStZ 1998, 529, 530; 2005, 111, 112).
- BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98
Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen
Wenn die Vorschrift - wie dies bei § 211 Abs. 2 StGB der Fall ist - mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen unter Strafe stellt, erfordert der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Angabe, welche Variante im konkreten Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 25, 287, 288; BGH NStZ 1983, 34 f.; StV 1984, 367; 1991, 501; zuletzt Urteil vom 18. November 1997 - 1 StR 520/97).Daher können die auf dem Verstoß gegen § 265 Abs. 1 StPO nicht beruhenden und auch im übrigen rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen, soweit sie nicht Mordmerkmale betreffen, gemäß § 353 Abs. 2 StPO bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1997 - 1 StR 520/97).
- BGH, 21.04.2004 - 2 StR 363/03
Mord (niedrige Beweggründe; grundloses Abreagieren von frustrationsbedingten …
Erfolgt der Hinweis, es komme in Abweichung zur zugelassenen Anklage Mord in Betracht, muß für den Angeklagten auch erkennbar sein, welches Mordmerkmal gemeint ist (BGH StV 1998, 583).