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   OLG Karlsruhe, 05.11.1998 - 2 Ss 260/98   

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OLG Karlsruhe, 05.11.1998 - 2 Ss 260/98 (https://dejure.org/1998,10433)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.11.1998 - 2 Ss 260/98 (https://dejure.org/1998,10433)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. November 1998 - 2 Ss 260/98 (https://dejure.org/1998,10433)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1999, 139
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06

    Urteilsgründe; Anforderungen; frühere Einlassung; ERörterung; Betrug;

    Eine solche, zunächst als reine Sachrüge und wegen der Bezugnahme auf Aktenbestandteile als unzulässig anmutende Rüge ist als besondere Form der Verfahrensrüge zulässig (vgl. BGH StV 1988, 138 f. m. zust. Anm. Schlothauer; 1989, 423 f.; 1990, 485; 1991, 548; 549; 1993, 459; 2002, 12; 2003, 318 f.; siehe auch OLG Zweibrücken StV 1994, 545, 546; OLG Karlsruhe StV 1999, 139 ff. m.w.N.; 2000, 658; erläuternd Widmaier/Widmaier, Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung, § 9 Rn. 126, 128, 137; krit. aber letztlich nicht verwerfend Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 261 Rn. 38a).

    Begründet ist diese Rüge dann, wenn das Gericht das verlesene Schriftstück und seinen Inhalt - hier die früheren Angeklagteneinlassungen - außer Acht gelassen hat, obwohl sich nach den Umständen und der gesamten Beweislage die Notwendigkeit der ausdrücklichen Auseinandersetzung unmittelbar aufdrängte (vgl. Widmaier/Widmaier, a.a.O. § 9 Rn. 128), also ohne diese keine hinreichend vollständige Erörterung zu verzeichnen ist (vgl. BGH StV 1988, 138 f.; 1990, 485; 1993, 459; OLG Karlsruhe StV 1999, 139, 140).

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