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   KG, 08.05.2001 - (4) 1 Ss 180/99 (90/99)   

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https://dejure.org/2001,7272
KG, 08.05.2001 - (4) 1 Ss 180/99 (90/99) (https://dejure.org/2001,7272)
KG, Entscheidung vom 08.05.2001 - (4) 1 Ss 180/99 (90/99) (https://dejure.org/2001,7272)
KG, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - (4) 1 Ss 180/99 (90/99) (https://dejure.org/2001,7272)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Sachentscheidung durch das Revisionsgericht trotz Zurückverweisung zur Festsetzung der Strafe - Erhebung von Beweisen durch das Revisionsgericht zu Prozessvoraussetzungen im Freibeweisverfahren - Verdacht des unerlaubten Handeltreibens nach Beobachtung ...

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Brechmittel-Fall

    § 81 a StPO; § 102 StPO
    Körperliche Untersuchung im Strafverfahren; Nemo-tenetur-Prinzip; Menschenwürdegarantie; Verhältnismäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 122
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99
    b) § 81a StPO ist als formelles Gesetz, gegen das verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen, gesetzliche Grundlage für Eingriffe in das Grundrecht der persönlichen Freiheit und auf körperliche Unversehrtheit (vgl. BVerfGE 47, 239 [248]; BVerfG NJW 1963, 1597 und NJW 1963, 2368 [2369]).

    Dies schließt jedoch nicht aus, das ein einzelner danach in Betracht kommender Eingriff als durch die Verfassung schlechthin verboten angesehen werden muss, insbesondere wenn er gegen den bei allen staatlichen Eingriffen in die Freiheitssphäre zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen Mittel und Zweck verstößt (BVerfG NJW 1963, 1597 [1598]).

    Andererseits erlaubt die besondere Stellung des Beschuldigten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in gegenüber auch besondere Eingriffe, die durch die elementaren Bedürfnisse des Strafrechts gefordert sind, so dass zum zulässigen Zweck der rechtsstaatlich gebotenen Aufklärung von Straftaten und Ermittlung von Straftätern Eingriffe zulässig sind, die der jeweilige Beschuldigte im Interesse überwiegender Belange des Gemeinwohls hinzunehmen hat (vgl. BVerfGE 44, 353 [374] und BVerfGE 47, 239 [248]; BVerfG NJW 1963, 1597 [1598]).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99
    Dabei ist der durch das in Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete Grundrecht verbürgte Schutz vor solchen Verletzungen der Persönlichkeitssphäre, durch die zugleich der Mensch als solcher in seinem eigenen Wert und in seiner Eigenständigkeit berührt ist, noch nicht zwangsläufig durch Vorgänge verletzt, die - wie die zwangsweise Verabreichung eines Brechmittels und die sich daran anschließende Überwachung des Erbrechensvorgangs - auch die Intimsphäre und das Schamgefühl berühren (vgl.BVerfG NStZ 1993, 482 ; BVerfGE 30, 1 [25]).

    Die Behandlung des Menschen durch die öffentliche Hand, die das Gesetz - im vorliegenden Fall die Regelung des § 81a StPO - vollzieht, muss also, wenn Sie die Menschenwürde berühren soll, Ausdruck der Verachtung des Wertes sein, der dem Menschen kraft seines Personenseins zukommt (vgl. BVerfGE 30, 1 [25 f]).

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77

    Zwangsweiser Haarschnitt

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99
    b) § 81a StPO ist als formelles Gesetz, gegen das verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen, gesetzliche Grundlage für Eingriffe in das Grundrecht der persönlichen Freiheit und auf körperliche Unversehrtheit (vgl. BVerfGE 47, 239 [248]; BVerfG NJW 1963, 1597 und NJW 1963, 2368 [2369]).

    Andererseits erlaubt die besondere Stellung des Beschuldigten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in gegenüber auch besondere Eingriffe, die durch die elementaren Bedürfnisse des Strafrechts gefordert sind, so dass zum zulässigen Zweck der rechtsstaatlich gebotenen Aufklärung von Straftaten und Ermittlung von Straftätern Eingriffe zulässig sind, die der jeweilige Beschuldigte im Interesse überwiegender Belange des Gemeinwohls hinzunehmen hat (vgl. BVerfGE 44, 353 [374] und BVerfGE 47, 239 [248]; BVerfG NJW 1963, 1597 [1598]).

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99
    b) § 81a StPO ist als formelles Gesetz, gegen das verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen, gesetzliche Grundlage für Eingriffe in das Grundrecht der persönlichen Freiheit und auf körperliche Unversehrtheit (vgl. BVerfGE 47, 239 [248]; BVerfG NJW 1963, 1597 und NJW 1963, 2368 [2369]).

    Erforderlich ist die Maßnahme dabei, wenn nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder doch weniger fühlbar einschränkende Mittel hätte gewählt werden können (vgl. BVerfG NJW 1996, 3071 [3072 f] und NJW 1963, 2368 [2370]).

  • BVerfG, 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten gegen Anordnung der Entnahme

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99
    Erforderlich ist die Maßnahme dabei, wenn nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder doch weniger fühlbar einschränkende Mittel hätte gewählt werden können (vgl. BVerfG NJW 1996, 3071 [3072 f] und NJW 1963, 2368 [2370]).

    Dieser verlangt, dass die Maßnahme zur Erreichung des Angestellten Zwecks geeignet und erforderlich ist und dass der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts steht (BVerfG NJW 1996, 3071 [3072]).

  • BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen "Brechmitteleinsatz"

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99
    Unter Berücksichtigung der genannten Grundsätze kann allein der Umstand, dass ein Beschuldigter im Falle eines Brechmitteleinsatzes die zwangsweise Entleerung seines Mageninneren durch die Vergabe des Brechmittels zu dulden hat und dabei seinen Körper der Ermittlungsbehörde zum Zwecke strafprozessualer Wahrheitsfindung zur Verfügung zu stellen hat, keinen Verstoß gegen die Menschenwürde begründen (vgl. BVerfG NStZ 2000, 96 ; Senat, Urt. vom 28. März 2000 - DRsp-ROM Nr. 2001/6201 - a.a.O.; Rogall in SK § 81a Rdnr. 48 ; Benfer JR 1998, 53 [54]; Grüner JuS 1999, 122 [124 f]; a.A. etwa OLG Frankfurt - DRsp-ROM Nr. 1997/879 - Dallmeyer StV 1997, 606 [609]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99
    Hier war der Eingriffe erforderlich und auch geeignet, weil die Polizei nach dem Feststellungen des angefochtenen Urteils zum erreichen des Zieles auf kein anderes, gleich wirksames, die Rechte des betroffenen zumindest weniger fühlbar einschränkende Mittel zurückgreifen konnte (BVerfGE 30, 292 [316]).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99
    Andererseits erlaubt die besondere Stellung des Beschuldigten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in gegenüber auch besondere Eingriffe, die durch die elementaren Bedürfnisse des Strafrechts gefordert sind, so dass zum zulässigen Zweck der rechtsstaatlich gebotenen Aufklärung von Straftaten und Ermittlung von Straftätern Eingriffe zulässig sind, die der jeweilige Beschuldigte im Interesse überwiegender Belange des Gemeinwohls hinzunehmen hat (vgl. BVerfGE 44, 353 [374] und BVerfGE 47, 239 [248]; BVerfG NJW 1963, 1597 [1598]).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59

    Tonband

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99
    Sie lässt es daher nicht zu, gegen den Beschuldigten in menschenunwürdiger Weise zu Verfahren (vgl. BGHSt 14, 358 [364]).
  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 578/53

    Lügendetektor I - § 244 Abs. 2 StPO, §§ 136a, 81a StPO, Unzulässigkeit des

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99
    Verfahrenserheblich im Sinne des § 81a Abs. 1 StPO sind dabei Tatsachen, die, wenn auch nur mittelbar, die Straftat, die Täterschaft und Schuld des Beschuldigten beweisen oder die Rechtsfolgenentscheidung beeinflussen können, wozu auch das Vorhandensein von Fremdkörpern im Körper des Beschuldigten zählt (vgl. BGHSt 5, 332 (336); Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., Rdnr. 6; Senge in KK, StPO 4. Aufl., Rdnr. 5; Rogall in SK, StPO Rdnr. 25, 26; Lemke in HK, StPO 2. Aufl., Rdnr. 5; Pfeiffer, StPO , 2. Aufl. Rdnr. 2; Dahs in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., Rdnr. 16; die jeweils zu § 81a StPO ; Geppert JK 1997, § 81a StPO/2; Benfer JR 1998, 53).
  • BGH, 24.10.1989 - 1 StR 504/89

    Unbefugte Führung einer Dienstbezeichnung nach Entlassung aus dem

  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90

    Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des

  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 207/86

    Nachprüfung der ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungsverhandlung im

  • KG, 28.09.2000 - 1 Ss 44/00

    Begriff des Vermögensschadens bei sittenwidrigen Geschäften

  • BGH, 01.04.1960 - 4 StR 36/60

    Vernehmung des Beschuldigten - Beeinträchtigung der Entschlussfreiheit durch eine

  • KG, 28.03.2000 - 1 Ss 87/98

    Körperliche Untersuchung: Brechmittelvergabe zur Exkorporation verschluckter

  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
  • OLG Düsseldorf, 26.09.1990 - 2 Ss 208/90
  • OLG Hamburg, 23.11.1979 - 1 Ss 164/79

    Zum Hausverbot eines Lehrers für seine Schule

  • OLG Karlsruhe, 18.12.1975 - 1 Ss 343/75
  • OLG Düsseldorf, 20.01.1986 - 5 Ss 397/85
  • BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10

    Tod bei Brechmitteleinsatz: Freispruch aufgehoben

    Hinzu tritt, dass der Angeklagte in Erfüllung der ihm obliegenden Fortbildungspflicht (§ 4 BO; vgl. auch BGHSt 43, 306, 311) gehalten war, nach Erlass der Dienstanweisung vom 1. März 2001 erschienene Expertisen zur Kenntnis zu nehmen, die eine Exkorporation unter Zwangsanwendung als medizinisch unbeherrschbar bewertet hatten (vgl. das vom Kammergericht eingeholte und in dessen Urteil vom 8. Mai 2001 in StV 2002, 122, 123 f. dargestellte und zustimmend bewertete Sachverständigengutachten; Stellungnahme des Präsidenten der Hamburger Ärztekammer, zitiert bei Binder/Seemann NStZ 2002, 234, 236, die in Fußnote 36 mit Nachweisen die gegenteilige Auffassung von B. und anderer in Kriminalistik 1997, 277, 282 als medizinische Mindermeinung bezeichnen; vgl. auch EGMR NJW 2006, 3117, 3118 zur Bewertung des medizinischen Risikos in Deutschland ab 1996).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

    Denn auch wenn die Verabreichung eines Abführmittels medizinisch indiziert war, da das weitere Verbleiben des Kokains im Körper des Beschuldigten mit nicht unerheblichen Gesundheitsgefahren verbunden war, so diente sie doch auch der Gewinnung von Beweismitteln und war damit als Untersuchung im Sinne des § 81 a Abs. 1 S. 1 StPO zu werten (LR-Krause zu § 81 a Rn. 16; vgl. KG StV 2002, 122).

    Insbesondere war die Behandlung mit einem Laxativum zur Feststellung verfahrenserheblicher Tatsachen geeignet und erforderlich, da ein milderes, aber ebenso wirksames Mittel zur Gewinnung der als Beweismittel benötigten "Bodypacks" nicht gegeben war (vgl. KG StV 2002, 122, 123 ff.).

    Auch an der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne besteht jedenfalls bei - wie vorliegend - freiwilliger Einnahme kein Zweifel (vgl. bzgl. des Einsatzes von Brechmitteln vgl. OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG NStZ-RR 2001, 204 f.; KG StV 2002, 122; 123 ff.; vgl. auch BVerfG StV 2000, 1; a.A. bei gewaltsamen Verabreichen von Brechmitteln OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 ff.).

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