Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 23.06.2009 - 1 OLG Ausl 130/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls: Auslieferungshindernis des Strafklageverbrauchs nach vorläufiger Einstellung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfolgungshindernis gem. Art. 54 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) durch Strafklageverbrauch wegen vorläufiger Einstellung des Ermittlungsverfahres gem. § 154 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO)
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 1; ; SDÜ Art. 54
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 Abs. 1; SDÜ Art. 54
Rechtsfolgen der vorläufigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gem. § 154 Abs. 1 StPO; Eintritt eines Verfolgungshindernisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2011, 401
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.06.2008 - 5 StR 342/04
Ne bis in idem nach dem Schengener Abkommen (Strafklageverbrauch; Anwendung auf …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2009 - 1 OLG Ausl 130/07
b) Nach alledem ist zunächst festzuhalten, dass das Urteil des Landgerichts München I vom 5.4.2006 auch unter Zugrundelegung des europarechtlich auszulegenden Tatbegriffs des Art. 54 SDÜ (vgl. BGH NJW 2008, 2931) zu keinem Strafklageverbrauch hinsichtlich der Tat vom 20.4.2002 geführt hat. - BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88
Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2009 - 1 OLG Ausl 130/07
Bei einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 1 StPO kann das Verfahren - im Gegensatz zu den die Möglichkeit der Wiederaufnahme einschränkenden Tatbeständen des § 154 Abs. 3 und 4 StPO - nämlich jederzeit wieder aufgenommen werden (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 20 m.w.N.) und zwar sogar dann, wenn die Staatsanwaltschaft zuvor dem Beschuldigten eine Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 1 StPO ausdrücklich zugesagt hatte (vgl. BGH NStZ 1990, 399). - BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05
Kein Strafklageverbrauch bei vorläufiger staatsanwaltlicher Verfahrenseinstellung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2009 - 1 OLG Ausl 130/07
Bei einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 1 StPO kann das Verfahren - im Gegensatz zu den die Möglichkeit der Wiederaufnahme einschränkenden Tatbeständen des § 154 Abs. 3 und 4 StPO - nämlich jederzeit wieder aufgenommen werden (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 20 m.w.N.) und zwar sogar dann, wenn die Staatsanwaltschaft zuvor dem Beschuldigten eine Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 1 StPO ausdrücklich zugesagt hatte (vgl. BGH NStZ 1990, 399). - EuGH, 22.12.2008 - C-491/07
Turansky - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.06.2009 - 1 OLG Ausl 130/07
a) Der Europäische Gerichtshof hat mit Beschluss vom 22.12.2008 (NStZ-RR 2009, 109) erneut darauf hingewiesen, dass eine rechtskräftige Verurteilung im Sinne des Doppelverbotes der Bestrafung gemäß Art. 54 SDÜ voraussetzt, dass die Strafklage auf Grund eines Strafverfahrens endgültig verbraucht ist.
- KG, 31.07.2009 - 2 Ws 200/09
Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Zulässigkeit bei vorläufiger Einstellung …
Sie ist - wie diejenige nach Abs. 2 der Vorschrift - ein selbst geschaffener Verzicht auf die Verfolgung, entfaltet aber keinerlei Rechtskraftwirkung und zieht auch keinen Strafklageverbrauch nach sich (vgl. OLG Nürnberg - Beschluß vom 23. Juni 2009 - 1 OLG Ausl 130/07 - Ls - juris). - LG Waldshut-Tiengen, 08.05.2013 - 6 Ns 25 Js 8409/09
Parteiverrat: Interessengegensatz bei Mandatierung durch Voreben und Nacherben
Das Bestehen eines Interessengegensatzes schließt es demgegenüber nicht aus, dass die Parteien darüber hinaus auch gleichgerichtete Interessen verfolgen (OLG München, StV 2011, 401). - KG, 22.12.2009 - AuslA 334/06
Zur Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Frankreich bei drohender …
Die Einstellung eines Verfahrens gemäß § 154 Abs. 1 StPO stellt nach deutschem Recht keine endgültige Verfahrenseinstellung dar und führt somit auch zu keinem endgültigen Strafklageverbrauch (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 OLG Ausl 130/09 - [BeckRS 2009, 20924]). - LG Waldshut-Tiengen, 05.11.2013 - 6 Ns 25 Js 8409/09
Interessengegensatz eines Rechtsanwalts bei gleichzeitger Vertretung des Vorerben …
Das Bestehen eines Interessengegensatzes schließt es demgegenüber nicht aus, dass die Parteien darüber hinaus auch gleichgerichtete Interessen verfolgen (OLG München, StV 2011, 401 ).