Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.11.1984 - 1 Vollz (Ws) 195/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 148
Papierfundstellen
- MDR 1985, 434
- StV 1985, 241
Wird zitiert von ...
- LG Augsburg, 02.04.2014 - 8 Ks 401 Js 139206/13
Vertrauliche Kommunikation, verteidiger, Angeklagter, Schutz
Für Gespräche zwischen Mandant und Verteidiger sind zudem Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, in denen Gespräche mit gewöhnlicher Lautstärke geführt werden können, ohne dass unter normalen Bedingungen ein Mithören möglich ist (OLG Hamm, StV 1985, 241 ff).Für Gespräche zwischen Mandant und Verteidiger sind zudem Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, in denen Gespräche mit gewöhnlicher Lautstärke geführt werden können, ohne dass unter normalen Bedingungen ein Mithören möglich ist (OLG Hamm, StV 1985, 241 ff).