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   BGH, 26.05.1989 - 2 StR 155/89   

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https://dejure.org/1989,4289
BGH, 26.05.1989 - 2 StR 155/89 (https://dejure.org/1989,4289)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1989 - 2 StR 155/89 (https://dejure.org/1989,4289)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1989 - 2 StR 155/89 (https://dejure.org/1989,4289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben - Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Einfuhr und Veräußerung von Haschisch - Individualisierung der Beweismittel - Prüfung unter Beteiligung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 379
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1983 - 2 StR 437/82

    Verurteilung wegen Handeltreiben und Erwerb von Betäubungsmitteln - Entbindung

    Auszug aus BGH, 26.05.1989 - 2 StR 155/89
    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß im Falle der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit die nähere Darlegung erforderlich ist, ob die behauptete Tatsache aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bedeutungslos ist (BGH NStZ 1981, 309 Nr. 24 und 25; BGH StV 1983, 185; Gollwitzer a.a.O. § 244 Rdn. 144 bis 146; Herdegen a.a.O. Rdn. 56 f, 71 f - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 05.05.1981 - 5 StR 233/81

    Beweisantrag - Ablehnung - Angabe der Gründe - Tatsächliche Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 26.05.1989 - 2 StR 155/89
    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß im Falle der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit die nähere Darlegung erforderlich ist, ob die behauptete Tatsache aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bedeutungslos ist (BGH NStZ 1981, 309 Nr. 24 und 25; BGH StV 1983, 185; Gollwitzer a.a.O. § 244 Rdn. 144 bis 146; Herdegen a.a.O. Rdn. 56 f, 71 f - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    So ist etwa die Angabe der früheren Arbeitsstätte und des wohnunggebenden Arbeitgebers (BGH bei Holtz MDR 1977, 984; vgl. RG GA 38, 60, 61) einer genau bezeichneten anderen Kontaktperson für den nach Merkmalen individualisierten Zeugen (BGH bei Dallinger MDR 1960, 329; BGH StV 1989, 379; RG JW 1932, 418, 419), des Mitpatienten für einen bestimmten Krankenhausbesuch (BGH NStZ 1981, 309, 310), des Wachpersonals über einen bestimmten Vorgang in der Hauptwache (RG JW 1922, 299), des für die Zeit zuständigen Sachbearbeiters für Führerscheinsachen einer bestimmten Behörde (Bay ObLG DAR 1980, 269) als ausreichend angesehen worden.
  • BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10

    Ablehnung eines Beweisantrages (mangelhafte Anschrift eines zu ladenden Zeugen);

    Ohne nähere Angaben dazu, ob es sich bei letzteren um Einrichtungen, Straßen, Stadtteile oder ähnliches handelt, stellt dies ohne konkrete aus dem Revisionsvortrag ersichtliche Erklärungen weder die regelmäßig erforderliche ladungsfähige Anschrift dar (vgl. BGHSt 40, 3, 7), noch werden so die benannten Zeugen als Beweismittel zureichend individualisiert (vgl. BGH aaO S. 5; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11, 34, 46; Basdorf in Festschrift für Widmaier 2008 S. 51, 60 f.).
  • BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09

    Beweisantrag (Individualisierung eines Beweismittels); Nichtbescheidung eines

    Inwieweit und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch andere Arten der Individualisierung des Zeugen zur formgerechten Beweismittelbezeichnung ausreichen können (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11, 34), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung (vgl. dazu BGHSt 40, 3, 5 ff.; Basdorf in Festschrift für Widmaier 2008 S. 51, 60 f.); es fehlt hier an jedem weiteren Individualisierungsansatz.
  • BGH, 26.10.1994 - 2 StR 519/94

    Beweisantrag - Zeugenvernehmung - Individualisierung - Adresse

    Das Erfordernis, Namen und Anschriften dieser Fahrer auf dem im Beweisantrag angegebenen Weg feststellen zu müssen, machte den Antrag nicht zum Beweisermittlungsantrag (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11).
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