Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.04.1993

Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1993 - 4 StR 237/93   

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https://dejure.org/1993,2506
BGH, 19.05.1993 - 4 StR 237/93 (https://dejure.org/1993,2506)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1993 - 4 StR 237/93 (https://dejure.org/1993,2506)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - 4 StR 237/93 (https://dejure.org/1993,2506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 508
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - 4 StR 237/93
    Im übrigen wird, je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, auch fraglicher, ob der Richter von der Tat im Sinne des § 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (vgl. BGHSt 10, 137, 139; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1 m.w.N. und 2).
  • BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90

    Betäubungsmittel - Mindestzahl - Mindestmenge - Feststellbarkeit - Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 19.05.1993 - 4 StR 237/93
    Im übrigen wird, je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, auch fraglicher, ob der Richter von der Tat im Sinne des § 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (vgl. BGHSt 10, 137, 139; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1 m.w.N. und 2).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Dadurch wurde die Notwendigkeit, bei einer fortgesetzten Tat eine Mindestzahl individualisierter Tatbestandsverwirklichungen festzustellen (vgl. BGH StV 1991, 245, 246; 1993, 508, 509; BGH, Beschlüsse vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93 und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93; Jähnke GA 1989, 376, 390), nicht in Frage gestellt, sondern lediglich ein entsprechender Mangel bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen unter dem Gesichtspunkt mangelnder Beschwer für hinnehmbar erklärt.
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

    Entgegen der Meinung der Revision ist in jedem der Fälle, die ihm zur Last liegen, noch ausreichend erkennbar, welche Tat von der Verurteilung erfaßt wird (vgl. dazu BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1, 3, 4; BGH StV 1994, 361).
  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen -

    Wie der Senat erst kürzlich dargelegt hat (Beschluß vom 19. Mai 1993 - 4 StR 237/93), kann eine Verurteilung auf derartig vage Feststellungen nicht gestützt werden, da der Angeklagte dadurch in seinen Verteidigungsmöglichkeiten unangemessen beschränkt wird; im übrigen wird, je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, auch fraglicher, ob der Richter von der Tat überhaupt im Sinne des § 261 StPO überzeugt sein kann.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1993 - 1 StR 123/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2797
BGH, 27.04.1993 - 1 StR 123/93 (https://dejure.org/1993,2797)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1993 - 1 StR 123/93 (https://dejure.org/1993,2797)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1993 - 1 StR 123/93 (https://dejure.org/1993,2797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme der völligen Ungeeignetheit eines Beweismittels - Zulässigkeit der Beurteilung der Wertlosigkeit aufgrund der bisherigen Beweisergebnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 508
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 27.04.1993 - 1 StR 123/93
    Ist ein Zeuge benannt, so kommt es darauf an, ob Umstände vorliegen, die eindeutig dagegen sprechen, er könne im Falle einer Aussage vor Gericht etwas zur Sachaufklärung beitragen (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH GA 1956, 384, 385; BGH, Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz MDR 1978, 281; BGH, Urt. vom 6. Juli 1988 - 2 StR 315/88 - bei Miebach NStZ 1989, 219; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 601 ff.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 278 f.; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 76).
  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung -

    Auszug aus BGH, 27.04.1993 - 1 StR 123/93
    Ist ein Zeuge benannt, so kommt es darauf an, ob Umstände vorliegen, die eindeutig dagegen sprechen, er könne im Falle einer Aussage vor Gericht etwas zur Sachaufklärung beitragen (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH GA 1956, 384, 385; BGH, Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz MDR 1978, 281; BGH, Urt. vom 6. Juli 1988 - 2 StR 315/88 - bei Miebach NStZ 1989, 219; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 601 ff.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 278 f.; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 76).
  • BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77

    Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 27.04.1993 - 1 StR 123/93
    Ist ein Zeuge benannt, so kommt es darauf an, ob Umstände vorliegen, die eindeutig dagegen sprechen, er könne im Falle einer Aussage vor Gericht etwas zur Sachaufklärung beitragen (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH GA 1956, 384, 385; BGH, Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz MDR 1978, 281; BGH, Urt. vom 6. Juli 1988 - 2 StR 315/88 - bei Miebach NStZ 1989, 219; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 601 ff.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 278 f.; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 76).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 218/09

    Rechtsfehlerhaft wegen völliger Ungeeignetheit abgelehnter Beweisantrag

    aa) Als völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur dann einzustufen, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, dass sich mit diesem Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht wird erzielen lassen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 12 und 15).

    Insofern kommt es darauf an, ob Umstände vorliegen, die eindeutig dagegen sprechen, er könne im Falle einer Aussage vor Gericht etwas zur Sachaufklärung beitragen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 12 m.w.N.), oder ob der Vorgang, zu dem er aussagen soll, für ihn bedeutsam gewesen ist, sein Interesse geweckt hat und er sich auf Erinnerungshilfen stützen kann (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 23).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Völlig ungeeignet ist ein Beweismittel, wenn seine Verwendung zur Sachaufklärung nichts beizutragen vermag, so dass die Beweiserhebung nutzlos wäre (BVerfG NStZ 2004, 214, 215; BGHSt 14, 339, 342 = NJW 1960, 1582; BGH NJW 1989, 1045, 1046; BGH NStZ 1984, 564; 1993, 395, 396; 1995, 45; 1995, 97; 2008, 116; BGH NStZ-RR 1997, 304; 2002, 242; BGH StV 1993, 508; 1996, 368; 1999, 303).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    Das ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH StV 1993, 508; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 244 Rdn. 58).
  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 547/01

    Ablehnung eines Beweisantrags; Aufklärungspflicht; völlig ungeeignetes

    Ein geminderter; geringer oder zweifelhafter Beweiswert darf nicht mit völliger Ungeeignetheit gleichgesetzt werden (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 4, 12, 13, 14, 15, 16).
  • OLG Köln, 28.03.1996 - Ss 438/95

    Anforderungen an einen Beweisermittlungsantrag im Strafverfahren; Ablehnung von

    Ein geminderter, geringer oder zweifelhafter Beweiswert darf nicht mit völliger Ungeeignetheit gleichgesetzt werden (vgl. BGH StV 1993, 508).
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