Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.03.1993

Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1992 - 5 StR 491/91   

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https://dejure.org/1992,3255
BGH, 28.01.1992 - 5 StR 491/91 (https://dejure.org/1992,3255)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1992 - 5 StR 491/91 (https://dejure.org/1992,3255)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 5 StR 491/91 (https://dejure.org/1992,3255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit der Behauptung eines falschen Alibis (gescheiterter Alibibeweis) als Indiz für die Täterschaft - Voraussetzungen des Mordmerkmals der "Verdeckungsabsicht" - Subjektiver Tatbestand des Mordmerkmals der Tötung zur "Befriedigung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 259
  • StV 1993, 509
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87

    Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 5 StR 491/91
    Ohne weitere Feststellungen zu Dauer und Art des Würgevorganges, die anhand des Leichenbefunds in der Regel in hinreichend sicherem Maße möglich sind, läßt sich weder das Wissen um die zum möglichen Tod des Opfers führende Gefährlichkeit des Vorgehens noch die billigende Inkaufnahme dieses Erfolges mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit belegen (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 4 und § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 10).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 5 StR 491/91
    Während die Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebes auch in den Fällen vorliegen kann, in denen der Tod des Opfers als Folge des gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehrs zumindest billigend in Kauf genommen wird (BGHSt 19, 101; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Befriedigung des Geschlechtstriebs 1-3), setzt Verdeckungsabsicht in der Regel direkten Vorsatz voraus, wenn das Opfer den Täter - was hier der Fall ist - kennt, dieser also bei Überleben des Opfers befürchten muß, entdeckt zu werden.
  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 5 StR 491/91
    Die erstrebte Verdeckung kann der Täter in einem solchen Fall nur durch Tötung des Opfers erreichen; er muß also mit direktem Vorsatz handeln (vgl. BGHSt 21, 283).
  • BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86

    Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 5 StR 491/91
    Während die Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebes auch in den Fällen vorliegen kann, in denen der Tod des Opfers als Folge des gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehrs zumindest billigend in Kauf genommen wird (BGHSt 19, 101; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Befriedigung des Geschlechtstriebs 1-3), setzt Verdeckungsabsicht in der Regel direkten Vorsatz voraus, wenn das Opfer den Täter - was hier der Fall ist - kennt, dieser also bei Überleben des Opfers befürchten muß, entdeckt zu werden.
  • BGH, 13.11.1990 - 5 StR 413/90

    Unerlaubte Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 5 StR 491/91
    Derartige Beweistatsachen sind nur dann bedeutungslos, wenn das Gericht der Auffassung ist, sie könnten, wenn sie erwiesen wären, die Beweiswürdigung nicht beeinflussen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 14).
  • BGH, 17.10.1989 - 1 StR 445/89

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verletzung

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 5 StR 491/91
    Das Scheitern des Alibibeweises ist deshalb für sich allein kein Beweisanzeichen für die Täterschaft des Angeklagten (Hürxthal in KK 2. Aufl., § 261 StPO Rdn. 66; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 261 StPO Rdn. 115; Kleinknecht/Meyer, 40. Aufl., § 261 StPO Rdn. 25 jeweils m. Nachw.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 11).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn der Täter schon in der Tötungshandlung geschlechtliche Befriedigung sucht (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.1955, Az. 3 StR 163/55; Urteil vom 17.09.1963, Az. 1 StR 301/63), wenn der Täter den Tod des Opfers als Folge der Gewaltanwendung bei oder nach der Erzwingung des Geschlechtsverkehrs anstrebt oder billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.1963, Az. 1 StR 301/63; Urteil vom 28.01.1992, Az. 5 StR 491/91) oder wenn der Täter das Opfer tötet, um seine Geschlechtslust an der Leiche zu befriedigen (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.1955, Az. 3 StR 163/55; Urteil vom 29.07.1982, Az. 4 StR 279/82).
  • OLG Koblenz, 05.03.2001 - 1 Ss 45/01

    Beweiswürdigung, Überzeugungsbildung, Alibi, widerlegtes, Einlassung, Lüge

    Solchen widerlegten Behauptungen kommt nur ein sehr begrenzter Beweiswert zu; denn unwahre Angaben lassen sich nur mit Vorsicht als Beweiszeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht in der Lüge nehmen kann (s. auch BGHSt 41, 153; BGH StV 1992, 259; 1997, 9 und 293; BGH NStZ 1986, 325; BGH StV 1985, 356, 357).

    Der widerlegten Alibibehauptung kommt nur ein sehr begrenzter Beweiswert zu; denn unwahre Alibiangaben lassen sich nur mit Vorsicht als Beweiszeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht in der Lüge nehmen kann (BGHSt 41, 153; BGHR StPO § 261 - Überzeugungsbildung 11 und 30, BGH StV 1992, 259; 1997, 9 und 293).

  • BGH, 25.01.1994 - 5 StR 422/93

    Erfordernis des Handelns des Täters mit direktem Vorsatz für die Annahme des

    Die erstrebte Verdeckung kann der Täter in einem solchen Fall nur durch Tötung des Opfers erreichen; er muß also mit direktem Vorsatz handeln (BGH StV 1992, 259; BGH bei Holtz MDR 1993, 406).
  • BGH, 09.02.1993 - 5 StR 611/92

    Verwertungsfehler bei der Beurteilung der vorgebrachten Indizien durch den

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich auf folgende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hin: zur Verwertbarkeit eines gescheiterten Alibibeweises auf BGH StV 1982, 158; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 11; BGH, Urteil vom 21. Januar 1992 - 5 StR 491/91; zur Verwertbarkeit von Lügen des Angeklagten auf BGH StV 1985, 356, 357; NStZ 1986, 325; zur Verwertbarkeit von Indizien auf BGH StV 1985, 48; BGH, Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 86/92.
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Rechtsprechung
   BGH, 31.03.1993 - 2 StR 6/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4058
BGH, 31.03.1993 - 2 StR 6/93 (https://dejure.org/1993,4058)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1993 - 2 StR 6/93 (https://dejure.org/1993,4058)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1993 - 2 StR 6/93 (https://dejure.org/1993,4058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die rechtfehlerfreie Bewertung von Indizien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 509
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00

    Erwerb von Betäubungsmitteln ; Haschisch ; Paketübergabe; Beweiswürdigung;

    Ihm könnte allenfalls im Zusammenhang mit anderen aussagekräftigen Beweisanzeichen Bedeutung zukommen (vgl. zur Notwendigkeit der Gewichtung herangezogener Indizien in ihrem Beweiswert: BGH StV 1993, 509 f; StV 1995, 453 f.; allgemein zum Indizienbeweis: KK-Hürxthal, StPO, 4. Auflage 1999, § 261 Rn. 64; LR-Gollwitzer, a.a.O., § 261 Rn. 60 ff. m.w.N.).

    Auch insoweit kommt dem vom Landgericht herangezogenen Beweisanzeichen nur ein eingeschränkter Beweiswert zu, was die Strafkammer bei seiner Gewichtung hätte bedenken müssen (vgl. BGH StV 1993, 509 f.).

  • BGH, 28.07.2020 - 4 StR 108/20

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Begriff des Hangs; Erwägung

    Gesichtspunkte die sowohl hangbegründende, als auch hangkritische Deutungsmöglichkeiten zulassen, müssen dabei unter beiden Aspekten in den Blick genommen werden (vgl. dazu allgemein BGH, Urteil vom 31. März 1993 - 2 StR 6/93, StV 1993, 509).
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