Rechtsprechung
OLG Köln, 19.09.1997 - Ss 433/97 - 197 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 367
- StV 1998, 364
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
Auszug aus OLG Köln, 19.09.1997 - Ss 433/97
Bewiesen wird der Vorgang in den ersten Fällen allein durch die negative Beweiskraft des Protokolls, nur beim - nicht protokollierungsbedürftigen (BGHSt 21, 285, 286) - Vorhalt im Freibeweisverfahren (BGHSt 22, 26). - BGH, 10.12.1980 - 3 StR 410/80
Verurteilung wegen Betrugs - Verletzung eines Beweisaufnahmeverfahrens
Auszug aus OLG Köln, 19.09.1997 - Ss 433/97
Dies kann grundsätzlich im Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO , ferner durch Bericht des Vorsitzenden über den wesentlichen Inhalt der Urkunde (vgl. BGHSt 30, 10, 14;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 249 Rdn. 25) sowie durch Vorhalt (vgl. BGH bei Holtz, MDR 1987; OLG Köln, VRS 1973, 136) geschehen. - BGH, 13.12.1967 - 2 StR 544/67
Freibeweis über Vorhalt in der Hauptverhandlung
Auszug aus OLG Köln, 19.09.1997 - Ss 433/97
Bewiesen wird der Vorgang in den ersten Fällen allein durch die negative Beweiskraft des Protokolls, nur beim - nicht protokollierungsbedürftigen (BGHSt 21, 285, 286) - Vorhalt im Freibeweisverfahren (BGHSt 22, 26).
- OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 194/03
Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren; …
Denn die Rechtsbeschwerdebegründung enthält keine Ausführungen dazu, ob die fraglichen Urkunden gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 OWiG durch Bekanntgabe ihres wesentlichen Inhalts prozessordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind (vgl. SenE v. 19.9. 1997 - Ss 433/97 = NStZ-RR 1997, 367 (368( = StV 1998, 364;… Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 185;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 261 Rdnr. 38a;… Bick a. a. O., S. 695 f.). - OLG Stuttgart, 07.04.2003 - 1 Ss 103/03
Nachweis des Nichtverlesens eines gesamtstrafenfähigen Urteils durch die …
Dass dieses Urteil, wie im angefochtenen Urteil festgestellt wird (UA S. 5) und was der Vorsitzende der Berufungsstrafkammer in einer dienstlichen Äußerung bestätigt hat, in der Berufungshauptverhandlung "verlesen" wurde, ist demgegenüber ohne Bedeutung (vgl. BGHSt 11, 159; OLG Köln NStZ-RR 1997, 367;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 261 Rdn. 38a;… Engelhardt in KK, StPO, 4. Auflage, § 261 Rdn. 24;… Julius in HK, StPO, 3. Auflage, § 249 Rdn. 29). - KG, 07.03.2019 - 3 Ws (B) 51/19
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Sicherheitsabschlag bei …
Zur ordnungsgemäßen Begründung dieser Verfahrensrüge ist der Inhalt des verwerteten Beweismittels wiederzugeben und darüber hinaus darzutun, dass dieses Beweismittel weder ausweislich des Sitzungsprotokolls noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist (vgl. BGH wistra 1990, 197; Senat…, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 3 Ws (B) 317/18 - Ott in KK-StPO 7. Aufl., § 261 Rdn. 79), insbesondere nicht durch einen Vorhalt (vgl. BVerfG NJW 2005, 1999, 2001 f.; OLG Köln NStZ-RR 1997, 367, 368 m.w.N.;… Ott a.a.O.).
- KG, 01.03.2022 - 3 Ws (B) 38/22
Wiedereinsetzung in Rechtsbeschwerdebegründungsfrist bei nicht gewährter …
Die Rüge muss aber darüber hinaus dartun, dass der angeblich verwertete Beweisstoff nicht anderweitig prozessordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 1999; BGH wistra 1990, 197; Senat VRS 139, 213; OLG Köln NStZ-RR 1997, 367). - KG, 16.10.2020 - 3 Ws (B) 221/20
Nachweis des Vorsatzes bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Beweiswürdigung …
Denn zur ordnungsgemäßen Erhebung dieser Verfahrensrüge ist der Inhalt des verwerteten Beweismittels wiederzugeben und darzutun, dass der Inhalt des verwerteten Beweismittels weder ausweislich des Sitzungsprotokolls noch in sonstiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist (vgl. BGH wistra 1990, 197; Senat, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 3 Ws (B) 317/18 -), insbesondere nicht durch einen Vorhalt (vgl. BVerfG NJW 2005, 1999;… Senat a.a.O.; OLG Köln NStZ-RR 1997, 367). - OLG Koblenz, 16.10.2002 - 1 Ss 127/02
Beweisantrag, Ablehnung, Wahrunterstellung, Offenkundigkeit, Beruhen, …
Zu ihnen gehört nicht nur die Behauptung, dass die Urkunde nicht verlesen und das Selbstleseverfahren nicht angewandt worden ist, sondern auch die Darlegung, dass die Schriftstücke nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind (BGH wistra 90, 197; OLG Köln StV 98, 364; OLG Düsseldorf StV 95, 120;… KK-Gollwitzer § 261 Rdn. 185). - OLG Köln, 04.12.1998 - Ss 410/98
Erfolg der Verfahrensrüge der Verletzung des § 261 Strafprozessordnung (StPO) …
Dazu ist der Inhalt der Urkunde wiederzugeben und darüber hinaus nicht nur darzutun, daß die Urkunde ausweislich des Sitzungsprotokolls nicht verlesen worden, sondern auch, daß sie auch nicht in sonst zulässiger Form in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist (vgl. Senatsentscheidung StV 1998, 364; BGH wistra 1990, 197; 1992, 30).
Rechtsprechung
BGH, 13.03.1998 - 3 StR 67/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Körperverletzung mit Todesfolge
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1998, 364
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.06.1996 - 3 StR 198/96
Voraussetzungen für eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Beweis, ob …
Auszug aus BGH, 13.03.1998 - 3 StR 67/98
Der Hinweis darauf, daß das Hauptverhandlungsprotokoll einen solchen Zusammenhang nicht belege, ist unzureichend, weil der Inhalt der Äußerung des Angeklagten auch dann nicht Gegenstand der besonderen Beweiskraft nach § 274 StPO ist, wenn die Öffentlichkeit, begrenzt auf einen bestimmten Verhandlungsteil, ausgeschlossen wird (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 19). - BGH, 16.04.1996 - 4 StR 126/96
Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens
Auszug aus BGH, 13.03.1998 - 3 StR 67/98
Nach § 171 b Abs. 3 GVG ist zwar die Frage, ob die Voraussetzungen für den Ausschluß der Öffentlichkeit vorgelegen haben, der revisionsgerichtlichen Prüfung entzogen (…vgl. Mayr in KK § 171 b GVG Rdn. 7); der Beschwerdeführer kann aber als unzulässige Beschränkung der Öffentlichkeit rügen, die Öffentlichkeit sei über den im Ausschließungsbeschluß festgelegten Umfang hinausgehend ausgeschlossen gewesen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluß 4 m.w.Nachw.).
- BGH, 15.02.2024 - 2 StR 404/23
Vergewaltigung
Dies begründet den Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 1998 - 3 StR 67/98, StV 1998, 364;… vom 16. April 1996 - 4 StR 126/96, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 4;… Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 338 Rn. 48). - BGH, 06.07.2006 - 4 StR 48/06
Keine Beihilfe nach Beendigung der Haupttat; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Der Senat kann daher nicht prüfen, ob - wie dies bei der Übergabe der Polizeikelle ersichtlich der Fall ist - sich diese Einlassung unmittelbar auf diejenige des Mitangeklagten Markus L. bezog oder ob es sich um die Abgabe einer eigenständigen, davon unabhängigen Einlassung handelte, die von dem Ausschließungsbeschluss nicht mehr gedeckt gewesen wäre (vgl. BGH StV 1998, 364). - BGH, 06.07.2006 - 4 StR 48/06 Der Senat kann daher nicht prüfen, ob - wie dies bei der Übergabe der Polizeikelle ersichtlich der Fall ist - sich diese Einlassung unmittelbar auf diejenige des Angeklagten Markus L. bezog oder ob es sich um die Abgabe einer eigenständigen, davon unabhängigen Einlassung handelte, die von dem Ausschließungsbeschluss nicht mehr gedeckt gewesen wäre (vgl. BGH StV 1998, 364).