Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.07.2014

Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2014 - 3 StR 196/14   

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https://dejure.org/2014,16773
BGH, 28.05.2014 - 3 StR 196/14 (https://dejure.org/2014,16773)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2014 - 3 StR 196/14 (https://dejure.org/2014,16773)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14 (https://dejure.org/2014,16773)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 136 Abs 1 S 2 StPO, § 243 Abs 5 S 1 StPO, § 261 StPO
    Strafverfahren: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines Angeklagten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nachteilige Schlüsse für den Angeklagten aufgrund durchgehender oder anfänglicher Aussageverweigerung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines Angeklagten

  • ra.de
  • haerlein.de (Kurzinformation und Volltext)

    Aus der (anfänglichen) Aussageverweigerung eines Angeklagten dürfen keine für ihn nachteiligen Schlüsse gezogen werden

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klassischer Fehler XI: Wann man sich eingelassen hat, geht das Gericht nichts an

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 666
  • StV 2015, 146
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - 3 StR 196/14
    Da dem Urteil entnommen werden kann, dass der Angeklagte erstmals in der Hauptverhandlung überhaupt Angaben machte, liegt auch kein Fall eines - der Würdigung grundsätzlich zugänglichen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148) - teilweisen Schweigens vor, so dass der dargelegte Rechtsfehler auf die Sachrüge hin zu beachten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1996 - 3 StR 248/96, NStZ 1997, 147).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65

    Diebstahl von Geld aus Fernsprechautomaten - Verweigerung der Aussage bei der

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - 3 StR 196/14
    Deshalb dürfen weder aus der durchgehenden noch aus der anfänglichen Aussageverweigerung nachteilige Schlüsse gezogen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 515/65, BGHSt 20, 281, 282 ff.; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 3 StR 484/83, StV 1984, 143).
  • BGH, 17.07.1996 - 3 StR 248/96

    Freie Beweiswürdigung - Einlassung - Verwertung

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - 3 StR 196/14
    Da dem Urteil entnommen werden kann, dass der Angeklagte erstmals in der Hauptverhandlung überhaupt Angaben machte, liegt auch kein Fall eines - der Würdigung grundsätzlich zugänglichen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148) - teilweisen Schweigens vor, so dass der dargelegte Rechtsfehler auf die Sachrüge hin zu beachten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1996 - 3 StR 248/96, NStZ 1997, 147).
  • BGH, 07.12.1983 - 3 StR 484/83

    Ermittlungsverfahren - Schweigerecht - Spätere Aussage - Nachteilige

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - 3 StR 196/14
    Deshalb dürfen weder aus der durchgehenden noch aus der anfänglichen Aussageverweigerung nachteilige Schlüsse gezogen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 515/65, BGHSt 20, 281, 282 ff.; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 3 StR 484/83, StV 1984, 143).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Deshalb dürfen weder aus der durchgehenden noch aus der anfänglichen Aussageverweigerung - und damit auch nicht aus dem Zeitpunkt, zu dem sich der Angeklagte erstmals einlässt - nachteilige Schlüsse gezogen werden (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 17. September 2015 - 3 StR 11/15, NStZ 2016, 59, 60; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667, je mwN).
  • BGH, 26.10.2022 - 4 StR 248/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines

    Zwar hat das Landgericht die Dauer der Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 Satz 1 StGB rechtsfehlerhaft auch auf ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten gestützt, der sich in der Hauptverhandlung dahingehend eingelassen hatte, "nicht seine konkrete Fahrweise, sondern vielmehr ein vage geschilderter pathologischer Zustand" sei unfallursächlich gewesen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. November 2022 - 4 StR 192/22 Rn. 19; Beschluss vom 1. Juni 2022 - 1 StR 139/22 Rn. 12; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495, jew. mwN).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 139/22

    Strafverurteilung wegen Sexualdelikten: Beweiswürdigung bei Schweigen und/oder

    Der unbefangene Gebrauch dieses Schweigerechts wäre nicht gewährleistet, wenn der Angeklagte die Prüfung und Bewertung der Gründe für sein Aussageverhalten befürchten müsste (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Deshalb dürfen weder aus einer durchgängigen noch aus einer anfänglichen Aussageverweigerung eines Angeklagten nachteilige Schüsse gezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 1 StR 42/18, NStZ-RR 2018, 286, 287; vom 17. Februar 2016 - 1 StR 582/15, juris; vom 13. Oktober 2015 - 3 StR 344/15, NStZ 2016, 220, 221; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667; Urteil vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 515/65, BGHSt 20, 281, 282 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 261 Rn. 18 mwN; Schneider, NStZ 2017, 73, 74 f.).

    Denn die Urteilsgründe teilen mit, dass die Angeklagte erstmals in der Hauptverhandlung Angaben gemacht hat und es sich bei der Verteidigererklärung am Ende der Beweisaufnahme um die erste Einlassung der Angeklagten zur Sache überhaupt gehandelt hat (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2016 - 1 StR 582/15, juris; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667).

    Damit ist der Rechtsfehler der nachteiligen Bewertung des späten Einlassungszeitpunkts der Angeklagten bereits auf die erhobene Sachrüge hin zu beachten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2016 - 1 StR 582/15, juris; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667).

  • BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines

    Deshalb dürfen weder aus der durchgehenden noch aus der anfänglichen Aussageverweigerung - und damit auch nicht aus dem Zeitpunkt, zu dem sich der Angeklagte erstmals einlässt - nachteilige Schlüsse gezogen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, NStZ-RR 2002, 72 bei Becker; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667 jeweils mwN).

    Der Fehler ist deshalb auf Sachrüge hin zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667).

  • BGH, 13.10.2015 - 3 StR 344/15

    Keine Bewertung oder Prüfung der Gründe für das Aussageverhalten des Angeklagten

    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschlüsse vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667).

    Deshalb dürfen weder aus der durchgehenden noch aus der anfänglichen Aussageverweigerung - und damit auch nicht aus dem Zeitpunkt, zu dem sich der Angeklagte erstmals einlässt - nachteilige Schlüsse gezogen werden (st. Rspr.; vgl. Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667 mwN).

    Dieser Rechtsfehler ist auf die Sachrüge hin zu beachten (Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667 mwN).

  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 192/22

    Urteil des Landgerichts Kassel gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend

    Macht ein Angeklagter - wie hier - von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden, denn der Grundsatz, dass niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht, insoweit also ein Schweigerecht besteht, ist notwendiger Bestandteil eines fairen Verfahrens (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Juni 2022 - 1 StR 139/22 Rn. 12; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Voraussetzungen, Betrachtung nach

    Die dortige Verwertung des anfänglichen Schweigens des Angeklagten, der sich erst in der Hauptverhandlung substantiiert eingelassen hat, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 261 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19

    Unzulässiges Ziehen nachteiliger Schlüsse aus dem anfänglichen Schweigen des

    Damit hat das Landgericht in unzulässiger Weise aus dem anfänglichen Schweigen des Angeklagten für diesen nachteilige Schlüsse gezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667).
  • BGH, 17.02.2016 - 1 StR 582/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (keine nachteilige Verwertung des Schweigens des

    Deshalb dürfen weder aus der durchgehenden noch aus der anfänglichen Aussageverweigerung nachteilige Schlüsse gezogen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 515/65, BGHSt 20, 281, 282 ff.; Beschlüsse vom 7. Dezember 1983 - 3 StR 484/83, StV 1984, 143; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666 f. und vom 13. Oktober 2015 - 3 StR 344/15).
  • BGH, 17.07.2019 - 4 StR 150/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Schweigerecht des

  • BGH, 19.03.2019 - 5 StR 633/18

    Rechtsfehlerfreie Gewinnung der gerichtlichen Überzeugung

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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14   

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https://dejure.org/2014,17720
BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14 (https://dejure.org/2014,17720)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2014 - 4 StR 137/14 (https://dejure.org/2014,17720)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 4 StR 137/14 (https://dejure.org/2014,17720)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 5 StPO, § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Berücksichtigung vorteilhafter Geschehensabläufe bei Schweigen des Angeklagten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung eines Freispruchs aus Mangel an Beweisen

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Berücksichtigung vorteilhafter Geschehensabläufe bei Schweigen des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Überprüfung eines Freispruchs aus Mangel an Beweisen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    (Kein) Nachteil für den Angeklagten, wenn er in der Hauptverhandlung schweigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebrauchmachen von Schweigerecht darf für Angeklagten nicht zum Nachteil erwachsen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schweigender Angeklagter ist manchmal im Vorteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 283
  • StV 2015, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Die revisionsrechtliche Prüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung ist auf das Vorliegen von Rechtsfehlern (Widersprüche, Unklarheiten, Lücken, Verstöße gegen Denkgesetze, zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung, unrichtige Anwendung des Zweifelssatzes) beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2014 - 1 StR 655/13, Rn. 20; Urteil vom 23. Januar 2014 - 3 StR 373/13; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 8 mwN).

    Für ihn vorteilhafte Geschehensabläufe sind vielmehr erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen reale Anhaltspunkte erbracht sind und sie deshalb nach den gesamten Umständen als möglich in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 20; Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243 mwN).

    Der Senat kann daher ausschließen, dass das Landgericht der Einlassung des Angeklagten rechtsfehlerhaft nur deshalb gefolgt ist, weil es keine unmittelbaren Beweise für ihr Gegenteil gab (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 20).

    Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist auch noch hinreichend deutlich zu entnehmen, dass das Landgericht das Gewicht der einzelnen Indizien nicht nur isoliert beurteilt, sondern auch im Zusammenhang bedacht hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 8; weitere Nachweise bei Brause, NStZ-RR 2010, 329, 330 f.).

  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, kann das Revisionsgericht in die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann nicht eingreifen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147 mwN).

    Seine Beurteilung des Beweiswerts dieser gegen ein Handeln in Notwehr sprechenden Indizien ist vertretbar und deshalb vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147).

  • BGH, 11.04.2002 - 4 StR 585/01

    Beweiswürdigung (Unterstellung; Überzeugungsbildung; Gesamtwürdigung; Vermutung);

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Macht der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch, darf ihm kein Nachteil daraus entstehen, dass er deshalb nicht in der Lage ist, zum Vorliegen einer Notwehrsituation vorzutragen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12, NStZ-RR 2013, 117, 119; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243 mwN).

    Für ihn vorteilhafte Geschehensabläufe sind vielmehr erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen reale Anhaltspunkte erbracht sind und sie deshalb nach den gesamten Umständen als möglich in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 20; Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243 mwN).

  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 177/12

    Beweiswürdigung (richterliche Überzeugung)

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Das erste in dieser Sache ergangene freisprechende Urteil des Landgerichts vom 1. Februar 2012 hatte der Senat auf die Revision der Staatsanwaltschaft mit Urteil vom 13. Dezember 2012 (Az. 4 StR 177/12) aufgehoben.

    Macht der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch, darf ihm kein Nachteil daraus entstehen, dass er deshalb nicht in der Lage ist, zum Vorliegen einer Notwehrsituation vorzutragen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12, NStZ-RR 2013, 117, 119; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243 mwN).

  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Seine Beweiswürdigung ist daher nicht lückenhaft (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06, Rn. 24 mwN).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Für ihn vorteilhafte Geschehensabläufe sind vielmehr erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen reale Anhaltspunkte erbracht sind und sie deshalb nach den gesamten Umständen als möglich in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 20; Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243 mwN).
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 655/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Begriff des Hangs,

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Die revisionsrechtliche Prüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung ist auf das Vorliegen von Rechtsfehlern (Widersprüche, Unklarheiten, Lücken, Verstöße gegen Denkgesetze, zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung, unrichtige Anwendung des Zweifelssatzes) beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2014 - 1 StR 655/13, Rn. 20; Urteil vom 23. Januar 2014 - 3 StR 373/13; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 8 mwN).
  • BGH, 23.01.2014 - 3 StR 373/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Ausgehen von Annahmen, für deren Vorliegen das

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14
    Die revisionsrechtliche Prüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung ist auf das Vorliegen von Rechtsfehlern (Widersprüche, Unklarheiten, Lücken, Verstöße gegen Denkgesetze, zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung, unrichtige Anwendung des Zweifelssatzes) beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2014 - 1 StR 655/13, Rn. 20; Urteil vom 23. Januar 2014 - 3 StR 373/13; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 8 mwN).
  • BGH, 02.08.2017 - 4 StR 169/17

    Begehen durch Unterlassen (Garantenpflicht eines Kindes gegenüber einem

    Darüber hinaus ist die Feststellung, dass der Angeklagte den lebensbedrohlichen Zustand seiner Mutter spätestens am Abend des 29. Oktober 2015 erkannte, auch mit Blick auf den eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 2014 - 4 StR 137/14, StV 2015, 146 f.; vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 StR 677/16, juris Rn. 5), nicht tragfähig belegt.
  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Es ist auch bei einem Angeklagten, der von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, ihm günstige Fallgestaltungen zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten realen Anknüpfungspunkte erbracht sind (Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Auflage 2019, § 261 StPO, Rdnr. 26a; BGH, Urteil vom 03.07.2014, Az. 4 StR 137/14 = StV 2015, 146; BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. 4 StR 177/12 = NStZ-RR 2013, 117; BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az. 2 StR 576/08 = NStZ 2009, 630).
  • LG Duisburg, 09.01.2023 - 33 KLs 15/22
    Insoweit war die Kammer nicht verpflichtet, alle denkbaren Gesichtspunkte, zu denen keine Feststellungen getroffen werden können, zugunsten des Angeklagten zu unterstellen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2014, 4 StR 137/14).
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