Rechtsprechung
| BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Der allgemeine Entschluss zur Begehung einer Reihe gleichartiger Straftaten als Gesamtvorsatz - Verbindung mehrerer Rauschgiftgeschäfte zu einer fortgesetzten Handlung bei Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - Notwendigkeit der Feststellung des Gesamtvorsatzes mit ...
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Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit
Papierfundstellen
- StV 1981, 125
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (12)
- BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75
Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80
Gleiches gilt für die gegebenenfalls Gewerbsmäßigkeit begründende Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen (BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 - und 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77).Gesamtvorsatz liegt nur vor, wenn der - spätestens vor Beendigung des ersten Teilakts gefaßte - Tatentschluß sämtliche Teile der Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung nach Ort, Zeit und ungefährer Ausführungsart umfaßt (BGH, Urteile vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 - und 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75).
- BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80
Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt nicht für die Entscheidung der Frage, ob eine Fortsetzungstat oder Tatmehrheit vorliegt; kann kein Gesamtvorsatz festgestellt werden, so sind mehrere Taten anzunehmen (BGH bei Herlan MDR 1955, 16 [BGH 23.04.1953 - 4 StR 743/52]; BGH, Urteil vom 2. April 1957 - 5 StR 55/57; BGH, Beschluß vom 25. Juli 1980 - 2 StR 319/80). - BGH, 23.03.1977 - 3 StR 70/77
Erforderlicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei Annahme …
Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80
Gleiches gilt für die gegebenenfalls Gewerbsmäßigkeit begründende Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen (BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 - und 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77).
- BGH, 16.08.1973 - 4 StR 345/73
Strafbarkeit wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz - …
Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80
Gesamtvorsatz liegt nur vor, wenn der - spätestens vor Beendigung des ersten Teilakts gefaßte - Tatentschluß sämtliche Teile der Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung nach Ort, Zeit und ungefährer Ausführungsart umfaßt (BGH, Urteile vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 - und 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75). - BGH, 24.06.1975 - 1 StR 181/75
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80
Der allgemeine Entschluß, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, reicht zur Bejahung des Gesamtvorsatzes nicht aus (…BGH GA 1960, 375; BGH MDR 1972, 752; BGH, Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75). - BGH, 28.10.1975 - 5 StR 407/75
Folgen einer verfahrensfehlerhaften Verlesung von polizeilichen Zeugenaussagen - …
Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80
Gleiches gilt für die gegebenenfalls Gewerbsmäßigkeit begründende Absicht, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen (BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 - und 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77). - BGH, 24.02.1976 - 1 StR 806/75
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80
Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteile vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74 - und 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75; Beschluß vom 20. Juli 1977 - 2 StR 178/77; Urteil vom 2. August 1978 - 2 StR 253/78; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]). - BGH, 12.11.1974 - 1 StR 538/74
Versuchte unerlaubte Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln und fortgesetztes …
Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80
Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteile vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74 - und 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75; Beschluß vom 20. Juli 1977 - 2 StR 178/77; Urteil vom 2. August 1978 - 2 StR 253/78; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]). - BGH, 02.08.1978 - 2 StR 253/78
Vorliegen eines fortgesetzten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Bestehen …
Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80
Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteile vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74 - und 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75; Beschluß vom 20. Juli 1977 - 2 StR 178/77; Urteil vom 2. August 1978 - 2 StR 253/78; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]). - BGH, 25.07.1980 - 2 StR 319/80
Nichtanwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" bei der …
Auszug aus BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80
Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt nicht für die Entscheidung der Frage, ob eine Fortsetzungstat oder Tatmehrheit vorliegt; kann kein Gesamtvorsatz festgestellt werden, so sind mehrere Taten anzunehmen (BGH bei Herlan MDR 1955, 16 [BGH 23.04.1953 - 4 StR 743/52]; BGH, Urteil vom 2. April 1957 - 5 StR 55/57; BGH, Beschluß vom 25. Juli 1980 - 2 StR 319/80). - BGH, 02.04.1957 - 5 StR 55/57
Rechtsmittel
- BGH, 20.07.1977 - 2 StR 178/77
Vorläufige Verfahrenseinstellung bei einer Verurteilung wegen unerlaubter Abgabe …
- BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92
Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung
Er hat deshalb ausgesprochen, daß ein Haschischhändler dann die späteren Einzelhandlungen seines Handeltreibens in den wesentlichen Grundzügen ihrer zukünftigen Gestaltung ins Auge gefaßt hat, wenn er sich eines eingespielten Einfuhr- und Verkaufssystems bedient, das ihm bei späteren Handlungen nicht zu jeweils neuen Tatentschlüssen nötigt (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH StV 1981, 125; BGHSt 33, 121, 122) [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84].An die Voraussetzungen, wann ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem angenommen werden kann, sind teilweise strenge Anforderungen gestellt worden (vgl. BGHSt 35, 318, 321; BGH StV 1983, 19; BGH bei Holtz MDR 1983, 622;… vgl. auch u.a. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 und 12); auch ist ausgesprochen worden, daß weder der Plan, ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem zu errichten, noch die wiederholte Inanspruchnahme eines solchen Systems für sich alleine genommen die Annahme eines auch für ein fortgesetztes Handeltreiben erforderlichen Gesamtvorsatzes zu tragen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83; BGH StV 1981, 125).
- BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
Beisitzer - Urteil - Pflichtgemäßes Ermessen
Auch die Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung sind - nach den Maßstäben von BGH StV 1981, 125 und 1983, 19; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 5 und 9 - hinreichend festgestellt. - BGH, 19.04.1989 - 2 StR 116/89
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
Der Grundsatz "in dubio pro reo" gilt für die Feststellung der Tatsachen, die Rückschlüsse auf einen Gesamtvorsatz zulassen, nicht aber für die Feststellung des Gesamtvorsatzes, dieser muß erwiesen sein (…BGHSt 33, 318 [BGH 10.09.1985 - 4 ARs 10/85] = BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 12; BGH StV 1981, 125 f; 1984, 242, 243; 1987, 195 f; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] - jeweils mit Nachweisen).Soweit wiederum Handeltreiben festgestellt wird, erscheint Prüfung unter dem Gesichtspunkt der Gewerbsmäßigkeit gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 BtMG geboten (vgl. BGHSt 26, 4, 8; BGH StV 1981, 125, 126; 1983, 281, 282).
- BGH, 18.10.1988 - 1 StR 439/88 Allerdings kann es, wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat, bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Annahme einer fortgesetzten Handlung ausreichen, daß sich der Täter eines eingespielten Bezugs- und Verkaufssystems bedient, ohne daß die einzelnen Abnehmer des Rauschgifts von vornherein feststehen (vgl. BGH StV 1981, 125, 126;… BGH Urt. vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83 - bei Holtz MDR 1983, 622;… BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 1).
- BGH, 19.10.1982 - 5 StR 556/82
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für Jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = Strafverteidiger 1981, 125 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 19.07.1983 - 5 StR 407/83
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzugstat
Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = StrVert 1981, 185; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82 = StrVert 1983, 19; BGH, Urteil vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83). - BGH, 08.03.1983 - 5 StR 3/83
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = StV 1981, 185; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82 - StV 1983, 19). - BGH, 21.03.1984 - 2 StR 730/83
Handeltreiben mit Heroin - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen …
Es muß dann jedoch ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden sein, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = Strafverteidiger 1981, 185; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 556/82 = Strafverteidiger 1983, 19; Urteil vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83; Beschluß vom 19. Juli 1983 - 5 StR 407/83). - BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81
Revisionsgrund der fehlerhaften Strafzumessungserwägung durch Annahme einer …
Der allgemeine Entschluß, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, reicht zur Bejahung des Gesamtvorsatzes nicht aus (…BGH GA 1960, 375; BGH NDR 1972, 752; BGH, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75 - und 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 -). - BGH, 08.04.1986 - 1 StR 149/86
Voraussetzungen der fortgesetzten Tat
Der erweiterte Gesamtvorsatz verbindet die Handlungen, auf die er sich erstreckt, insgesamt zu einer einzigen fortgesetzten Tat (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH bei Dallinger MDR 1966, 198; 1967, 13; BGH StV 1981, 125; 1984, 242; BGH NJW 1984, 376;… Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. Rdn. 26 b vor § 52). - BGH, 02.11.1983 - 2 StR 311/83
Hehlerei in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Diebstahl in Tateinheit mit …
- BGH, 24.09.1985 - 1 StR 429/85
Verbindung mehrere Handlungen zu einer einzigen, fortgesetzten Tat durch …
- BGH, 01.08.1984 - 2 StR 362/84
Erfordernis des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes bei Verurteilung wegen …
- BGH, 09.11.1982 - 5 StR 734/82
Begründung eines Gesamtvorsatzes bei der Fortsetzungstat - Gesamtvorsatz …
- BGH, 06.05.1981 - 2 StR 148/81
Strafbarkeit wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz - …
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Rechtsprechung
| BGH, 10.12.1980 - 2 StR 163/80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausdehnung eines Gesamtvorsatzes bis zur Beendigung des letzten Aktes auf weitere Einzelakte - Fortsetzungstat - Fortsetzungszusammenhang - Tateinheit
Papierfundstellen
- StV 1981, 125
- StV 1981, 178
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64
Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung
Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 2 StR 163/80
Dabei ist von ihr übersehen worden, daß ein Gesamtvorsatz noch bis zur Beendigung des letzten Aktes auf weitere Einzelakte ausgedehnt werden kann (BGHSt 19, 323; 23, 33). - BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69
Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …
Auszug aus BGH, 10.12.1980 - 2 StR 163/80
Dabei ist von ihr übersehen worden, daß ein Gesamtvorsatz noch bis zur Beendigung des letzten Aktes auf weitere Einzelakte ausgedehnt werden kann (BGHSt 19, 323; 23, 33).
- OLG Düsseldorf, 13.01.1993 - 1 Ws 43/93 Beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln genügt insoweit nach der Rechtspr. zur Annahme eines Gesamtvorsatzes in der Regel die Feststellung eines eingespielten Bezugs- und verkaufssystems, dessen sich der Täter bedient, ohne für jedes einzelne Geschäft einen neuen Vorsatz fassen zu müssen (…vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Stichwort: Fortsetzungszusammenhang Nr. 8 und 9; BGHSt 33, 122; BGH in StV 1981, 125; Senatsbeschluß v. 23.10.1992 - 5 Ss 280/92 - 103/92 I).
- BGH, 07.11.1984 - 2 StR 606/84
Strafbarkeit wegen Diebstahls - Konkrete Vorstellung über die Rechtsgutträger als …
Letztere ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für die Annahme eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 310/78, Urteil vom 21. Juli 1980 - 1 StR 804/79; Beschluß vom 10. Dezember 1980 - 2 StR 163/80; Urteil vom 8. Mai 1981 - 3 StR 56/81; Urteil vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 395/81; Beschluß vom 4. März 1983 - 3 StR 27/83 und Beschluß vom 23. März 1984 - 2 StR 119/84). - BGH, 17.03.1982 - 2 StR 551/81
Mängel in Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss wegen eines offensichtlichen …
Anders als in dem vom Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 10. Dezember 1980 (2 StR 163/80) entschiedenen Fall hatte der Angeklagte nach den Feststellungen nicht einmal einen bestimmten Personenkreis ins Auge gefaßt, sondern ganz allgemein und ohne fest umrissenen Plan über die Art seines jeweiligen Vorgehens "Privatpersonen" als Geldgeber ausersehen.
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