Rechtsprechung
| BGH, 05.05.1981 - 5 StR 233/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beweisantrag - Ablehnung - Angabe der Gründe - Tatsächliche Bedeutungslosigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 309
- StV 1981, 394
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
Pflicht zum Ausweis der eigenen Sachkunde des Gerichts bei der …
Diese Begründung war schon deswegen fehlerhaft, weil bei angenommener tatsächlicher Bedeutungslosigkeit regelmäßig die Umstände anzugeben sind, aus denen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit folgert (BGH NStZ 1981, 309). - BGH, 24.08.1983 - 3 StR 176/83
Beschwerde gegen Anordnungen des Oberlandesgerichts bei einer Aussetzung der …
Über die Erheblichkeit einer Hilfstatsache für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen hat der Tatrichter zwar in freier Beweiswürdigung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH NStZ 1981, 309 f).Solche Ausführungen waren im Urteil auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil es auf der Hand gelegen hätte, aus welchem rechtlichen oder tatsächlichen Grund das Oberlandesgericht die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache für die Glaubwürdigkeit der Zeugin V. annimmt (vgl. hierzu BGH NStZ 1981, 309, 309 f; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 96;… KK Herdegen a.a.O. Rdn 84).
- BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94
Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Begründung - Zurückweisung - Tatsächliche …
Eine nähere Begründung des Beschlusses war auch nicht deshalb entbehrlich, weil das Fehlen der Erheblichkeit auf der Hand lag (…vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12, 14, 15; BGH NStZ 1981, 309, 310; 401).
- BGH, 18.01.1983 - 3 StR 415/82
Beweisaufnahme - Beweisantrag - Ablehnung - Zeuge - Glaubwürdigkeit
Denn dann hätte das Landgericht es entgegen der Regel (BGHSt 2, 284, 286 f.; BGH bei Dallinger MDR 1970, 560; BGH, Urteil vom 20. Januar 1981 - 1 StR 672/80 = NStZ 1981, 309; Beschluß vom 5. Mai 1981 - 5 StR 233/81 = NStZ 1981, 309; Beschluß vom 23. Juni 1981 - 5 StR 234/81 = NStZ 1981, 401; Urteil vom 9. Februar 1982 - 1 StR 849/81 = NStZ 1982, 213) unterlassen anzugeben, aus welchen Erwägungen es die Beweisbehauptung für tatsächlich bedeutungslos gehalten hat. - BGH, 10.11.1992 - 1 StR 685/92
Voraussetzungen für einen zulässigen Beweisantrag auf die Vernehmung eines Zeugen …
Ein Antrag auf die Vernehmung eines Zeugen muß entweder den Aufenthaltsort des Zeugen nennen oder zumindest Hinweise darauf enthalten, wie der Aufenthaltsort ermittelt werden kann (st. Rspr., vgl. u.a. BGH bei Holtz MDR 1977, 984; BGH NStZ 1981, 309, 310;… weitere Nachw. bei Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 47). - BGH, 26.05.1989 - 2 StR 155/89
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
Der Senat weist jedoch darauf hin, daß im Falle der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit die nähere Darlegung erforderlich ist, ob die behauptete Tatsache aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bedeutungslos ist (BGH NStZ 1981, 309 Nr. 24 und 25; BGH StV 1983, 185;… Gollwitzer a.a.O. § 244 Rdn. 144 bis 146;… Herdegen a.a.O. Rdn. 56 f, 71 f - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 16.08.1989 - 2 StR 187/89
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Einziehung von Erlösen …
Wird ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnt, so müssen seine Gründe ergeben, ob diese Annahme auf rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen beruht; im letzteren Fall sind die Umstände darzulegen, aus denen das Gericht den behaupteten Tatsachen keinen Einfluß auf die Entscheidung bemißt, damit der Angeklagte seine Verteidigung darauf einrichten kann (vgl. BGH StV 1984, 451; BGH NStZ 1981, 309; 1981, 401;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1;… Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 73;… Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 244 Rdn. 41 bis 43 - jeweils m.N.). - OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 2b Ss 81/01
Versäumnis der Revisionseinlegungsfrist ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHSt 2, 284, 286; BGH NStZ 1981, 309, 310 = StV 1981, 166; NStZ 1981, 410; NStZ 1985, 14 (P/M); StV 1990, 246;… StV 1991, 408, 409 = BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15; NStZ 2000, 267;… KK-Herdegen, StPO, 4. Aufl. 1999, Rz. 75 zu § 244;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 244, Rz. 43f) Die Begründung ist jedenfalls dann unzureichend, wenn sie sich - wie hier - in der Wiedergabe des Gesetzeswortlautes erschöpft (BGH, NStZ 1985, 14 (P/M); NStZ 2000, 267, 268; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1980, 868, 869;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rz. 42). - OLG Düsseldorf, 29.05.2000 - 2b Ss 109/00
Unterschrift; Verhinderung des Richters; Betäubungsmittel; Sicherstellung; …
- BGH, 06.06.1984 - 2 StR 208/84
Darlegung der Bedeutungslosigkeit eines Beweises als Voraussetzung seiner …
Dann muß aber der Tatrichter im einzelnen darlegen, warum er die Tatsache für bedeutungslos hält (vgl. BGH NStZ 1981, 309; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 16, 17). - BGH, 30.10.1981 - 3 StR 334/81
Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Zeugen
- BGH, 16.10.1984 - 5 StR 574/84
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Beweisantrages auf erneute Vernehmung …
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Rechtsprechung
| BGH, 11.03.1981 - 2 StR 768/80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet, wenn sicher feststeht, dass durch das Beweismittel das in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erreicht werden kann - Zurückweisung eines Beweismittels aufgrund eigener Sachkunde des Gerichts
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Papierfundstellen
- StV 1981, 394
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60
Feststellung der Todesursache - Eignung eines Sachverständigen
Auszug aus BGH, 11.03.1981 - 2 StR 768/80
Ein Beweismittel darf nur dann als ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit dem bezeichneten Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Holtz, MDR 1978, 281, 988; BGH, Urteil vom 15. Juli 1980 - 5 StR 344/80). - BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77
Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Zurückweisung eines …
Auszug aus BGH, 11.03.1981 - 2 StR 768/80
Ein Beweismittel darf nur dann als ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit dem bezeichneten Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Holtz, MDR 1978, 281, 988; BGH, Urteil vom 15. Juli 1980 - 5 StR 344/80). - BGH, 15.07.1980 - 5 StR 344/80
Voraussetzungen für Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - …
Auszug aus BGH, 11.03.1981 - 2 StR 768/80
Ein Beweismittel darf nur dann als ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit dem bezeichneten Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Holtz, MDR 1978, 281, 988; BGH, Urteil vom 15. Juli 1980 - 5 StR 344/80).
- OLG Hamm, 28.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04
Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot von zwei Monaten, zweimonatiges …
Dazu war der Tatrichter aber berechtigt, da als wahr unterstellte Indiztatsachen der freien Beweiswürdigung unterliegen (BGH NJW 1976, 1950; NStZ 82, 213; 83, 211; StV 1986, 467). - OLG Zweibrücken, 20.06.1994 - 1 Ss 42/94
Verminderte Schuldfähigkeit; Jugendstrafrecht; Strafrahmenverschiebung; …
Da im vorliegenden Fall der Angeklagte jedoch mit der beantragten Beweiserhebung ersichtlich die Erwartung einer Strafmilderung verbunden hat, mußte sich dem Gericht die Auseinandersetzung mit der als wahr unterstellten Tatsache in den Urteilsgründen geradezu aufdrängen (vgl. BGH NStZ 1983, 211 ; 1985, 206; Strafverteidiger 1981, 601; 1988, 91;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl., § 244 Rn. 71). - BGH, 26.06.1985 - 3 StR 98/85
Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen …
Der Tatrichter darf demgemäß unter Beweis gestellte Hilfstatsachen als bedeutungslos ansehen, wenn er aus ihnen selbst für den Fall, daß sie erwiesen wären, nicht den vom Antragsteller erstrebten Schluß ziehen würde (BGH NStZ 1982, 126; bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 211; BGH NStZ 1983, 277).
- OLG Hamm, 24.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04 Dazu war der Tatrichter aber berechtigt, da als wahr unterstellte Indiztatsachen der freien Beweiswürdigung unterliegen ( BGH NJW 1976, 1950; NStZ 82, 213; 83, 211; StV 1986, 467).
- BGH, 07.07.1983 - 4 StR 168/83
Wahrscheinlichkeitsurteil auf Grund Sachverständigengutachtens über die …
Ein Beweismittel kann nur dann als völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO angesehen werden, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH 5 StR 519/77 bei Holtz MDR 1978, 281; BGH Strafverteidiger 1981, 394; vgl. auch BGHSt 14, 339, 342). - OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 4 Ss 188/94 Schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. z.B. NStZ 1983, 211 ) unterscheiden zwischen Bedeutungslosigkeit oder, was gleichbedeutend ist, Unerheblichkeit der Beweistatsache aus tatsächlichen oder aus Rechtsgründen.
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