Rechtsprechung
| BGH, 04.08.1981 - 1 StR 427/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beweisantrag des Angeklagten - Auslegung - Verteidigungsinteresse - Sinn und Zweck
Papierfundstellen
- StV 1981, 603
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85
Grundsatz "in dubio pro reo" - Konzentration - Wirkstoffkonzentration - …
Offenbleiben kann in diesem Zusammenhang, ob ein Verstoß gegen die sich aus § 244 Abs. 3 StPO ergebende Verpflichtung zur Einhaltung der Wahrunterstellung (vgl. BGH NJW 1959, 396; 1968, 1293; StV 1981, 603 [604]; NStZ 1982, 213 ; BGH bei Holtz MDR 1984, 92) deshalb vorliegt, weil im Abschnitt B IV (der nur Feststellungen über strafbares Verhalten des C enthält) Widersprechendes festgestellt wurde. - OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 761/86
Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag
Ob dem Antrag eine solche bestimmte Beweisbehauptung entnommen werden kann, ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei alle übrigen Umstände, die näheren Aufschluß über den Willen des Antragstellers geben können, insbesondere auch der sich aus dem Verteidigungsinteresse ergebende Sinn und Zweck des Beweisantrags zu berücksichtigen ist (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 603 und bei Schwenn Strafverteidiger 1981, 633, BGH Strafverteidiger 1982, 55; BayObLG …
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