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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1981 - 2 StR 333/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1930
BGH, 19.08.1981 - 2 StR 333/81 (https://dejure.org/1981,1930)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1981 - 2 StR 333/81 (https://dejure.org/1981,1930)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1981 - 2 StR 333/81 (https://dejure.org/1981,1930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Annahme eines Strafschärfungsgrundes beim Handeln nicht aus wirtschaflicher Not heraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 624
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 19.08.1981 - 2 StR 333/81
    Das Besitzen von Betäubungsmitteln ist nur dann ein unselbständiges, im Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens, wenn das Handeltreiben in Täterschaft begangen wird (BGH bei Holtz MDR 1980, 815 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH bei Schmidt MDR 1980, 969 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für …

    Auszug aus BGH, 19.08.1981 - 2 StR 333/81
    Danach ergeben die Feststellungen, daß der Angeklagte im Auftrag C. gehandelt hat und als bloßer Verwahrer keine eigene Verfügungsgewalt über das Rauschgift für sich in Anspruch nehmen wollte; da auch eigennütziges Handeln des Angeklagten angesichts der widersprüchlichen Feststellungen auf UA S. 4 einerseits und UA S. 9 andererseits für die Zeit der Verwahrung des Rauschgifts in seiner Wohnung nicht festgestellt ist, mußte das Landgericht prüfen, ob der Angeklagte nicht lediglich als Gehilfe C. tätig geworden und demgemäß der Beihilfe zum Handeltreiben schuldig zu sprechen ist (zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln s. BGH NJW 1979, 1259).
  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81

    Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung sowie Untreue …

    Auszug aus BGH, 19.08.1981 - 2 StR 333/81
    Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen, daß es zwar einen Strafmilderungsgrund darstellen kann, wenn sich der Täter, der sich zu bereichern versucht, in wirtschaftlicher Not befindet, daß aber das bloße Fehlen eines solchen Umstandes nicht umgekehrt einen Strafschärfungsgrund bildet (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, Urteil vom 4. Juni 1981 - 4 StR 137/81; Rechtsprechungsnachweise in DRiZ 1979, 165, 168; NStZ 1981, 131, 133).
  • BGH, 05.11.1980 - 2 StR 488/80
    Auszug aus BGH, 19.08.1981 - 2 StR 333/81
    Berücksichtigt werden dürfte allerdings, daß ein in besonders guten Verhältnissen lebender Angeklagter nicht den geringsten Anlaß zu einer auf Bereicherung gerichteten Tat hatte, und diese deshalb unter den gegebenen Umständen besonders verwerflich war (BGH, Urteil vom 5. November 1980 - 2 StR 488/80); derartige Feststellungen sind aus dem Urteil jedoch nicht ersichtlich, so daß der Senat nicht ausschließen kann, die Strafkammer habe das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes in rechtlich fehlerhafter Weise strafschärfend gewertet.
  • BGH, 24.03.1981 - 1 StR 100/81

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln als Dauerdelikt

    Auszug aus BGH, 19.08.1981 - 2 StR 333/81
    Sollte die Strafkammer in der neuen Hauptverhandlung zur Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben kommen, so werden daneben die Begehungsformen der Abgabe und des Inverkehrbringens von Betäubungsmitteln keine Anwendung finden (BGH, Urteil vom 24. März 1981 - 1 StR 100/81).
  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben …

    Ist nur Beihilfe anzunehmen, so ist Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln möglich (BGH Urteile vom 6. Mai 1980 - 1 StR 103/80 - bei Holtz in MDR 1980, 815 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] , vom 24. März 1981 - 1 StR 100/81 - bei Schmidt in MDR 1981, 882 und vom 19. August 1981 - 2 StR 333/81 - StV 1981, 624).
  • BGH, 09.06.1982 - 2 StR 34/82
    Diese Erwägungen lassen befürchten, daß der Tatrichter gegen den Grundsatz, daß das bloße Fehlen von Strafmilderungsgründen nicht als Strafschärfungsgrund gewertet werden darf, verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 1981 - 4 StR 47/81, vom 18. März 1981 - 2 StR 95/81, vom 20. März 1981 - 4 StR 103/81, vom 9. Juni 1981 - 4 StR 305/81 und vom 30. April 1981 - 4 StR 182/81 - für das Merkmal des Handeltreibens ohne eigene Sucht, sowie Beschlüsse vom 30. April 1981 - 4 StR 213/81, vom 9. Juni 1981 - 4 StR 305/81 - und Urteil vom 19. August 1981 - 2 StR 333/81 - für das Handeln ohne besondere Notsituation).
  • BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum …

    Aber auch in Fällen der Beihilfe zum Handeltreiben ist Tateinheit mit dem Besitz von Betäubungsmitteln möglich (BGH StV 1995, 197/198 und StV 1981, 624 ).
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