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| OLG Düsseldorf, 21.09.1981 - VI 1/80 |
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Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 21.09.1981 - VI 1/80
- OLG Düsseldorf, 20.09.1982 - VI 1/80
- OLG Düsseldorf, 29.09.1982 - VI 1/80
Papierfundstellen
- StV 1982, 117
Wird zitiert von ... (10)
- KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05
Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S …
Denn außer in dem Fall, daß der Verurteilte nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB nicht in die vorzeitige Entlassung eingewilligt hat, spricht das Erfordernis, die Strafvollstreckung fortzusetzen, dafür, daß die Gefährlichkeit des Verurteilten noch nicht behoben ist; es sei denn, gerade in den letzten Monaten des Strafvollzuges ist ein Wandel deutlich geworden, der die Erwartung künftiger Straffreiheit begründet (…vgl. OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1982, 117 mit Anm. Deckers; KG JR 1988, 295, 296). - OLG Hamm, 13.11.2007 - 4 Ws 496/07
Führungsaufsicht; Weisungen; Wohnsitzanordnung; keine Einhaltung der Frist; …
Denn außer in dem Fall, dass der Verurteilte nach § 57 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht in die vorzeitige Entlassung eingewilligt hat, spricht das Erfordernis, die Strafvollstreckung fortzusetzen, dafür, dass die Gefährlichkeit des Verurteilten noch nicht behoben ist; es sei denn, gerade in den letzten Monaten des Strafvollzuges ist ein Wandel deutlich geworden, der die Erwartung künftiger Straffreiheit begründet (…vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O.; OLG Düsseldorf StV 1982, 117 mit Anm. Deckers; KG JR 1988, 295, 296). - KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14
Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn gerade in den letzten Monaten des Strafvollzuges ein Wandel deutlich geworden ist, der die Erwartung künftiger Straffreiheit begründet (…vgl. OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1982, 117 mit Anm. Deckers; Senat JR 1988, 295, 296).
- KG, 15.08.2003 - 5 Ws 447/03
Wegfall oder Verkürzung von Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer …
Denn außer in dem Fall, daß der Verurteilte nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB nicht in die vorzeitige Entlassung eingewilligt hat, spricht das Erfordernis, die Strafvollstreckung fortzusetzen, dafür, daß die Gefährlichkeit des Verurteilten noch nicht behoben ist; es sei denn, gerade in den letzten Monaten des Strafvollzuges ist ein Wandel deutlich geworden, der die Erwartung künftiger Straffreiheit begründet (…vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Düsseldorf StV 1982, 117 mit Anm. Deckers; KG JR 1988, 295, 296). - KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04
Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung …
Denn außer in dem Fall, daß der Verurteilte nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB nicht in die vorzeitige Entlassung eingewilligt hat, spricht das Erfordernis, die Strafvollstreckung fortzusetzen dafür, daß die Gefährlichkeit des Verurteilten noch nicht behoben ist; es sei denn, gerade in den letzten Monaten des Strafvollzuges ist ein Wandel deutlich geworden, der die Erwartung künftiger Straffreiheit begründet (…vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Düsseldorf StV 1982, 117 mit Anm. Deckers; KG JR 1988, 295, 296). - KG, 04.09.2012 - 2 Ws 351/12
Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer Strafe
Denn außer in dem Fall, dass der Verurteilte nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB nicht in die vorzeitige Entlassung eingewilligt hat, spricht das Erfordernis, die Strafvollstreckung fortzusetzen dafür, dass die Gefährlichkeit des Verurteilten noch nicht behoben ist; es sei denn, gerade in den letzten Monaten des Strafvollzuges ist ein Wandel deutlich geworden, der die Erwartung künftiger Straffreiheit begründet (…vgl. OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1982, 117 mit Anm. Deckers; Senat JR 1988, 295, 296). - OLG Hamm, 13.11.2007 - 4 Ws 498/07
Führungsaufsicht; Weisungen; Wohnsitzanordnung; keine Einhaltung der Frist; …
Denn außer in dem Fall, dass der Verurteilte nach § 57 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht in die vorzeitige Entlassung eingewilligt hat, spricht das Erfordernis, die Strafvollstreckung fortzusetzen, dafür, dass die Gefährlichkeit des Verurteilten noch nicht behoben ist; es sei denn, gerade in den letzten Monaten des Strafvollzuges ist ein Wandel deutlich geworden, der die Erwartung künftiger Straffreiheit begründet (…vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O.; OLG Düsseldorf StV 1982, 117 mit Anm. Deckers; KG JR 1988, 295, 296). - KG, 06.02.2002 - 5 Ws 76/02 Denn außer in dem Fall, daß der Verurteilte nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB nicht in die vorzeitige Entlassung eingewilligt hat, spricht das Erfordernis, die Strafvollstreckung fortzusetzen dafür, daß die Gefährlichkeit des Verurteilten noch nicht behoben ist; es sei denn, gerade in den letzten Monaten des Strafvollzuges ist ein Wandel deutlich geworden, der die Erwartung künftiger Straffreiheit begründet (vgl. OLG Düsseldorf StV 1982, 117 mit Anm. Deckers; KG JR 1988, 295, 296).
- OLG Hamm, 03.11.2009 - 2 Ws 304/09 Denn außer in dem Fall, dass der Verurteilte nach § 57 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht in die vorzeitige Entlassung eingewilligt hat, spricht das Erfordernis, die Strafvollstreckung fortzusetzen, dafür, dass die Gefährlichkeit des Verurteilten noch nicht behoben ist; es sei denn, gerade in den letzten Monaten des Strafvollzuges ist ein Wandel deutlich geworden, der die Erwartung künftiger Straffreiheit begründet (…vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O.; OLG Düsseldorf StV 1982, 117 mit Anm. Deckers; KG JR 1988, 295, 296).
- OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 Ws 331/09 Denn außer in dem Fall, dass der Verurteilte nach § 57 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht in die vorzeitige Entlassung eingewilligt hat, spricht das Erfordernis, die Strafvollstreckung fortzusetzen, dafür, dass die Gefährlichkeit des Verurteilten noch nicht behoben ist; es sei denn, gerade in den letzten Monaten des Strafvollzuges ist ein Wandel deutlich geworden, der die Erwartung künftiger Straffreiheit begründet (…vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O.; OLG Düsseldorf StV 1982, 117 mit Anm. Deckers; KG JR 1988, 295, 296).
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