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| BGH, 14.01.1982 - 1 StR 640/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nötige Sachkunde des Tatrichters in Bezug auf die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens bei besonders schwieriger Beweislage - Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Erwachsener Zeuge - Sachkunde zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 170
- StV 1982, 205
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.01.1982 - 1 StR 640/81
Zwar darf sich bei erwachsenen Zeugen der Tatrichter die nötige Sachkunde zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit nur dann nicht zutrauen wenn die Beweislage wegen vorliegender Besonderheiten besonders schwierig ist (BGHSt 8, 130, 131; BGH, Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 97/75). - BGH, 13.05.1975 - 1 StR 97/75
Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln - Anträge als förmliche Beweisanträge - …
Auszug aus BGH, 14.01.1982 - 1 StR 640/81
Zwar darf sich bei erwachsenen Zeugen der Tatrichter die nötige Sachkunde zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit nur dann nicht zutrauen wenn die Beweislage wegen vorliegender Besonderheiten besonders schwierig ist (BGHSt 8, 130, 131; BGH, Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 97/75).
- BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97
Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen
In gleicher Weise kann der Tatrichter aber auch dann davon absehen, ein psychologisches Zusatzgutachten einzuholen, wenn er sich aufgrund des psychiatrischen Gutachtens die nötige Sachkunde verschafft hat, daß die Auffälligkeiten in der Person des Zeugen auf dessen Zeugentüchtigkeit keinen Einfluß haben, und keine weiteren Umstände vorliegen, die - wie im Fall BGH StV 1982, 205 mit Anm. Schlothauer, auf den sich die Revision beruft - ausnahmsweise über die Beurteilung der allgemeinen Glaubwürdigkeit hinaus auch die Begutachtung der speziellen Glaubwürdigkeit durch einen (psychologischen) Sachverständigen gebieten. - BGH, 23.06.1989 - 2 StR 285/89
Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines …
In Anbetracht der Vielgestaltigkeit von Psychosen, mit denen Erlebnis- und Wahrnehmungsstörungen, Einschränkungen der Merk- und Kritikfähigkeit sowie verschiedenartige Wahnphänomene einhergehen können (…Langelüddeke-Bresser, Gerichtliche Psychiatrie, 4. Aufl., S. 127 ff.), war unter weiterer Berücksichtigung, daß sich bei Renate Br. die Überzeugung von ihrer hellseherischen Gabe seither verfestigt hat, gleichwohl eine nähere Prüfung geboten, ob und inwieweit die psychotische Erkrankung Einfluß auf Wesen, Charakter, Gedankenablauf, Gedankenäußerung und damit die Glaubwürdigkeit der Zeugin hatte (vgl. BGH NJW 1970, 907 f. für den Fall der Epilepsie; außerdem BGHSt 8, 130, 132 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55] und BGH StV 1982, 205 m. Anm. Schlothauer).
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