Rechtsprechung
| BayObLG, 10.06.1983 - RReg. 1 St 135/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 452
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07
"Spontanäußerung" der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem …
In seiner Entscheidung vom 10. Juni 1983 (VRS 65, 290) erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht die Verwertung der telefonischen Angaben einer Angehörigen - entgegen der Darstellung des Verteidigers in der Gegenerklärung vom 29. November 2007 - ausdrücklich für zulässig und beanstandete die Verwertung der späteren . - BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99
Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger
Rn. 18 c) Allerdings werden frühere Äußerungen eines Zeugen außerhalb einer Vernehmung von § 252 StPO nicht erfaßt, wie auch Spontanäußerungen trotz eines später ausgeübten Zeugnisverweigerungsrechts verwertbar bleiben (BGHSt 36, 384, 387, 389; BayObLG StV 1983, 452;… Diemer in KK-StPO 4. Aufl. Rdn. 20 und Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 8, 9, jeweils zu § 252).
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