Rechtsprechung
| BGH, 16.12.1982 - 4 StR 630/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Hilfsweise Beantragung einer Zeugenvernehmung im Schlussvortrag - Ablehnung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit - Anforderungen für die Ablehnung eines Beweisantrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 180
- StV 1983, 90
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79
Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen" …
Auszug aus BGH, 16.12.1982 - 4 StR 630/82
Es genügt damit nicht der Vorschrift des § 344 Abs. 2 StPO (BGHSt 29, 203 f). - BGH, 30.10.1981 - 3 StR 359/81
Zu den Voraussetzungen der Unerreichbarkeit eines Zeugen - Beweisaufnahme - …
Auszug aus BGH, 16.12.1982 - 4 StR 630/82
Ein namentlich bekannter Zeuge ist, auch wenn er im Ausland lebt, in der Regel nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGH NJW 1979, 1788; BGH NStZ 1982, 78; BGH, Urteil vom 5. April 1978 - 2 StR 468/77;… KK - Herdegen § 244 Rdn. 91;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 225). - BGH, 22.03.1979 - 4 StR 691/78
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit der Zeugen (Ausland) - …
Auszug aus BGH, 16.12.1982 - 4 StR 630/82
Ein namentlich bekannter Zeuge ist, auch wenn er im Ausland lebt, in der Regel nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGH NJW 1979, 1788; BGH NStZ 1982, 78; BGH, Urteil vom 5. April 1978 - 2 StR 468/77;… KK - Herdegen § 244 Rdn. 91;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 225). - BGH, 05.04.1978 - 2 StR 468/77
Anforderungen an die Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnismittel - …
Auszug aus BGH, 16.12.1982 - 4 StR 630/82
Ein namentlich bekannter Zeuge ist, auch wenn er im Ausland lebt, in der Regel nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGH NJW 1979, 1788; BGH NStZ 1982, 78; BGH, Urteil vom 5. April 1978 - 2 StR 468/77;… KK - Herdegen § 244 Rdn. 91;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 225).
- BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03
Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft; …
Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn das Gericht seine Nachforschungen auf die Verfügbarkeit des Zeugen am Terminstag beschränkt hatte und nicht der Frage nachgegangen war, ob er in absehbarer Zeit vernommen werden kann (vgl. BGH Urteil vom 16. Dezember 1982 - 4 StR 630/82 NStZ 1983, 180 f.). - BGH, 20.01.1989 - 2 StR 564/88
Beschränkung der Strafverfolgung bei fortgesetzter Tat; Unerreichbarkeit eines …
Ein namentlich bekannter Zeuge ist, auch wenn er im Ausland lebt, in der Regel nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (vgl. BGH Strafverteidiger 1983, 90 m.w.N.; ständige Rechtsprechung). - BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85
Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens …
Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unerreichbar wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. zuletzt: BGH NStZ 1982, 78; 1982, 212; 1983, 180; 1983, 422; BGH StrVert 1984, 60; BGH wistra 1984, 77).
- BGH, 02.08.1989 - 2 StR 723/88
Umfang gerichtlicher Bemühungen zur Beibringung eines Zeugen - …
Ein namentlich benannter Zeuge ist nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGH NJW 1979, 1788; BGH NStZ 1982, 78; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1982 - 4 StR 630/82, BGH, Beschluß vom 25. März 1980 - 1 StR 160/80; BGHStV 1983, 90;… BGHR StPO § 244 III S. 2 Unerreichbarkeit 6). - BGH, 21.03.1990 - 2 StR 59/90
Zulässigkeit der Aufklärungsrüge - Anforderungen an Bemühungen eines Gerichts, …
Die Nachforschungen über die Verfügbarkeit der Zeugin waren nicht auf den Terminstag beschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 16. Dezember 1982 - 4 StR 630/82). - BGH, 20.10.1983 - 4 StR 499/83
Unterzeichnung von Wechseln und Schecks zwecks Eigenverwendung - Unerreichbarkeit …
Ein namentlich bekannter Zeuge ist, auch wenn er im Ausland wohnt, in der Regel aber nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGH NStZ 1983, 180, 181; 1982, 78; NJW 1979, 1788;… Herdegen in KK § 244 Rdn. 91;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 225). - BGH, 20.10.1983 - 4 StR 498/83
Ablehnung eines Beweisantrags bei Unerreichbarkeit des Beweismittels - …
Ein namentlich bekannter Zeuge ist, auch wenn er im Ausland wohnt, in der Regel aber nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGH NStZ 1983, 180, 181; 1982, 78; NJW 1979, 1788;… Herdegen in KK § 244 Rdn. 91;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 225). - BGH, 31.08.1983 - 2 StR 465/83
Ablehnung eines Beweisantrages wegen der Nichterreichbarkeit eines Zeugen - …
Nur wenn auch Nachforschungen in dieser Richtung ergebnislos geblieben wären, hätte die Kammer den Zeugen als unerreichbares Beweismittel ansehen dürfen (vgl. z.B. BGH Urt. v. 16. Dezember 1982 -4 StR 630/82 - m.w.N.). - BGH, 21.02.1985 - 1 StR 13/85 Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unerreichbar wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. zuletzt: BGH NStZ 1982, 78; 1982, 212; 1983, 180; 1983, 422; BGH StrVert 1984, 60; BGH wistra 1984, 77).
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Rechtsprechung
| BGH, 23.11.1982 - 1 StR 698/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzugnen der fehlerfreien Prüfung der Erheblichkeit unter Beweis gestellter Tatsachen - Beweisaufnahme - Beweisantrag - Ablehnung - Bedeutungslosigkeit - Erheblichkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 90
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10
Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des …
Das Gericht muss daher - will es eine Beweisbehauptung (in deren vollen Tragweite, vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1982 - 1 StR 698/82, StV 1983, 90, 91) wegen Bedeutungslosigkeit ablehnen - beides in den Blick nehmen. - BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen, …
Das Beweisthema ist hierbei ohne Einengung, Umdeutung oder Verkürzung in seiner vollen Tragweite nach seinem Sinn und Zweck zu würdigen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1982 - 1 StR 698/82, StV 1983, 90). - BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit
Der Tatrichter darf derartige Tatsachen als bedeutungslos ansehen, wenn sie selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche, nicht aber zwingende Schlüsse zulassen und das Gericht in freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) den möglichen Schluß nicht ziehen will, weil es ihn im Hinblick auf die gesamte Beweislage für falsch hält; bei dieser Prüfung darf das Gericht weder die Wahrheit der Beweistatsache noch den Wert des angebotenen Beweismittels in Frage stellen, das Beweisthema ist vielmehr in seiner ganzen Tragweite - ohne Einengung, Umdeutung oder Verkürzung - zu würdigen (…Herdegen in KK StPO § 244 Rdn. 83;… Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 588 f.;… Gollwitzer a.a.O. § 244 Rdn. 222;… aus der Rechtsprechung vgl. BGH GA 1964, 77; BGH NStZ 1985, 516; BGH StV 1983, 90, 91). - BGH, 16.08.1989 - 2 StR 187/89
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Einziehung von Erlösen …
Das Gericht mußte bei seiner Prüfung die Beweisbehauptungen so, als seien sie erwiesen, ohne Einengung, Umdeutung oder Verkürzung in den gesamten Beweisstoff aufnehmen und die Frage nach ihrer Bedeutung auf dieser Grundlage in freier Beweiswürdigung entscheiden (vgl. BGH StV 1983, 90; BGH NStZ 1983, 276; 1984, 42;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 5;… Herdegen a.a.O. Rdn. 72;… Kleinknecht/Meyer a.a.O. Rdn. 56; BGH bei Maul NStZ 1988, 17, 18 f). - BGH, 17.12.1986 - 3 StR 531/86
Revision im Strafprozess - Umgang mit entscheidungserheblichen Beweismitteln - …
"Die Erheblichkeit unter Beweis gestellter Tatsachen ist fehlerfrei nur dann geprüft, wenn das Beweisthema ohne Einengung, Umdeutung oder Verkürzung in seiner vollen Tragweite nach seinem Sinn und Zweck gewürdigt wird (BGH StV 1983, 90).
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Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1982 - 3 StR 348/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Notwehrhandlung bei starker Alkoholisierung des Angreifers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 90
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