Rechtsprechung
| BGH, 15.05.1984 - 1 StR 269/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtlicher Gesichtspunkt - Mord - Begehungsform - Hinweispflicht des Tatgerichts bei Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunktes - Erfordernis des Hinweises über konkrete Begehungsform bei Mord - Änderung der Verteidigung als Grund für die Hinweispflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 367
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen …
Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 1 StR 269/84
Hierzu gehört, wie der Generalbundesanwalt an Hand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zutreffend dargelegt hat, beim Tatbestand des Mordes auch der Hinweis auf die nach den Umständen in Betracht kommende konkrete Begehungsform des § 211 Abs. 2 StGB (vgl. BGHSt 2, 371, 373; 23, 95; 25, 287; BGH bei Dallinger MDR 1975, 545; BGH bei Holtz MDR 1981, 102; BGH NStZ 1983, 34). - BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 1 StR 269/84
Hierzu gehört, wie der Generalbundesanwalt an Hand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zutreffend dargelegt hat, beim Tatbestand des Mordes auch der Hinweis auf die nach den Umständen in Betracht kommende konkrete Begehungsform des § 211 Abs. 2 StGB (vgl. BGHSt 2, 371, 373; 23, 95; 25, 287; BGH bei Dallinger MDR 1975, 545; BGH bei Holtz MDR 1981, 102; BGH NStZ 1983, 34). - BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73
Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung - …
Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 1 StR 269/84
Hierzu gehört, wie der Generalbundesanwalt an Hand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zutreffend dargelegt hat, beim Tatbestand des Mordes auch der Hinweis auf die nach den Umständen in Betracht kommende konkrete Begehungsform des § 211 Abs. 2 StGB (vgl. BGHSt 2, 371, 373; 23, 95; 25, 287; BGH bei Dallinger MDR 1975, 545; BGH bei Holtz MDR 1981, 102; BGH NStZ 1983, 34). - BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52
Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen …
Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 1 StR 269/84
Hierzu gehört, wie der Generalbundesanwalt an Hand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zutreffend dargelegt hat, beim Tatbestand des Mordes auch der Hinweis auf die nach den Umständen in Betracht kommende konkrete Begehungsform des § 211 Abs. 2 StGB (vgl. BGHSt 2, 371, 373; 23, 95; 25, 287; BGH bei Dallinger MDR 1975, 545; BGH bei Holtz MDR 1981, 102; BGH NStZ 1983, 34).
- BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98
Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen
Wenn die Vorschrift - wie dies bei § 211 Abs. 2 StGB der Fall ist - mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen unter Strafe stellt, erfordert der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Angabe, welche Variante im konkreten Fall in Betracht kommt (BGHSt 2, 371, 373; 25, 287, 288; BGH NStZ 1983, 34 f.; StV 1984, 367; 1991, 501; zuletzt Urteil vom 18. November 1997 - 1 StR 520/97).
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Rechtsprechung
| BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Betruges und Unterschlagung sowie wegen Steuerhinterziehung - Vorenthaltung einbehaltener Arbeitnehmer-Beitragsanteile - Verletzung der amtlichen Aufklärungspflicht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 367
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83
Soweit der Beschwerdeführer "fehlerhafte und unvollständige Verwertung von Beweismitteln" als Verfahrensverstoß beanstandet, ist die Rüge unzulässig, weil sie die angesprochenen Urkunden in der Rechtfertigungsschrift nicht inhaltlich wiedergibt (vgl. § 344 Abs. 2 StPO; BGHSt 3, 213) und sich im übrigen darin erschöpft, die dem Tatrichter vorbehaltenen Beweiswürdigungen und Tatsachenfeststellungen durch eigene zu ersetzen. - BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62
Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der …
Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83
Die Beurteilungsänderung, nach der das Tatbestandsmerkmal der "Vorspiegelung falscher Tatsachen" statt durch (fortgesetztes) positives Tun durch pflichtwidriges Unterlassen "am" 17. März 1976 erfüllt wurde - in Wirklichkeit rechtfertigen die Urteilsfeststellungen diesen Vorwurf für den gesamten Zeitraum, in dem der Angeklagte seit jenem Tag weitere Kredite in Anspruch genommen hat - hält sich ebenfalls im Rahmen des § 264 Abs. 2 StPO und bewirkt keine verfahrenshindernde Änderung der Tatidentität (vgl. hierzu BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196, 198; BGH, Urteil vom 13. September 1955 - 5 StR 305/55; OLG Celle NJW 1961, 1080; OLG Stuttgart VRS 60, 64). - BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78
Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines …
Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83
Die Beurteilungsänderung, nach der das Tatbestandsmerkmal der "Vorspiegelung falscher Tatsachen" statt durch (fortgesetztes) positives Tun durch pflichtwidriges Unterlassen "am" 17. März 1976 erfüllt wurde - in Wirklichkeit rechtfertigen die Urteilsfeststellungen diesen Vorwurf für den gesamten Zeitraum, in dem der Angeklagte seit jenem Tag weitere Kredite in Anspruch genommen hat - hält sich ebenfalls im Rahmen des § 264 Abs. 2 StPO und bewirkt keine verfahrenshindernde Änderung der Tatidentität (vgl. hierzu BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196, 198; BGH, Urteil vom 13. September 1955 - 5 StR 305/55; OLG Celle NJW 1961, 1080; OLG Stuttgart VRS 60, 64). - BGH, 05.10.1982 - 1 StR 174/82
Beurlaubung des Verteidigers - Aufhebung des Urteils wegen Durchführung der …
Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83
Daß dieser Hinweis dem Angeklagten und seinen Verteidigern ermöglicht hat, die Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (vgl. zu den Anforderungen BGH NStZ 1983, 34 f mit Nachweisen), ergibt sich zweifelsfrei aus der Schutzschrift vom 5. April 1983 an das Gericht. - OLG Stuttgart, 11.06.1980 - 1 Ss 415/80
Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 795/83
Die Beurteilungsänderung, nach der das Tatbestandsmerkmal der "Vorspiegelung falscher Tatsachen" statt durch (fortgesetztes) positives Tun durch pflichtwidriges Unterlassen "am" 17. März 1976 erfüllt wurde - in Wirklichkeit rechtfertigen die Urteilsfeststellungen diesen Vorwurf für den gesamten Zeitraum, in dem der Angeklagte seit jenem Tag weitere Kredite in Anspruch genommen hat - hält sich ebenfalls im Rahmen des § 264 Abs. 2 StPO und bewirkt keine verfahrenshindernde Änderung der Tatidentität (vgl. hierzu BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; 28, 196, 198; BGH, Urteil vom 13. September 1955 - 5 StR 305/55; OLG Celle NJW 1961, 1080; OLG Stuttgart VRS 60, 64).
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