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| OLG Düsseldorf, 01.08.1985 - 1 Ws 554/85 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Führungsaufsicht; Entlassung aus der Strafhaft; Mündliche Anhörung des Verurteilten
Papierfundstellen
- MDR 1986, 255
- StV 1986, 26
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 23.06.1983 - 1 Ws 396/83
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.1985 - 1 Ws 554/85
verspäteten Vorlage der Akten (§ 54 a Abs. 2 StVollstrO ) auch noch nach der Entlassung nachgeholt werden (.. OLG Koblenz, NStZ 1984, 189 ).
- KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05
Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S …
Die Einhaltung der Frist ist aber keine zwingende Verfahrensvoraussetzung (vgl. OLG Düsseldorf StV 1986, 26 = MDR 1986, 255; Senat, Beschlüsse vom 23. März 2000 - 5 Ws 208/00 und 4. Dezember 1992 - 5 Ws 375/92 - letztere den Beschwerdeführer betreffend). - OLG Hamm, 13.11.2007 - 4 Ws 496/07
Führungsaufsicht; Weisungen; Wohnsitzanordnung; keine Einhaltung der Frist; …
Die Einhaltung der Frist ist aber keine zwingende Verfahrensvoraussetzung (vgl. OLG Düsseldorf StV 1986, 26 = MDR 1986, 255). - KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04
Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung …
waltungsvorschrift - keine zwingende Verfahrensvoraussetzung ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1986, 255; NStZ 1984, 428; OLG Hamm JMBl NRW 1982, 131; std. - OLG Hamm, 13.11.2007 - 4 Ws 498/07
Führungsaufsicht; Weisungen; Wohnsitzanordnung; keine Einhaltung der Frist; …
Die Einhaltung der Frist ist aber keine zwingende Verfahrensvoraussetzung (vgl. OLG Düsseldorf StV 1986, 26 = MDR 1986, 255). - OLG Frankfurt, 21.09.1995 - 3 Ws 611/95 Ein solcher setzt aber voraus, daß der Verurteilte ausdrücklich und eindeutig erklärt hat, er wolle nicht mündlich angehört werden (vgl. Senatsbeschluß vom 11.8.1993 - 3 Ws 469/93; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 243 ; MDR 1986, 255 ; MDR 1981, 1039; OLG Hamm MDR 1975, 775; MDR 1978, 693 ; MDR 1980, 870;… Loewe-Rosenberg-Wendisch a.a.O. § 453 Rdn. 49;… KMR-Müller, StPO § 453 Rdn. 14 - jeweils m.w.N.).
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