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| OLG Frankfurt, 13.03.1986 - 3 Ws 185/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1986, 398
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 24.11.2000 - 3 Ws 238/00
Vollzugsanstalt ; Telefongespräche; Untersuchungsgefangener; Untersuchungshaft ; …
Telefongespräche eines Untersuchungsgefangenen mit einer Person außerhalb der Justizvollzugsanstalt können im Hinblick auf die vollzugstechnischen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Erfordernisse zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt nur im Einzelfall gestattet werden, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse des Untersuchungsgefangenen hieran besteht (…Senat a.a.O.; OLG Frankfurt StV 1982, 476; StV 1986, 398; StV 1992, 281; KG B.v.11.06.1998 -4 Ws 72/98-, B. v. 15.11.1999 -4 Ws 275/99- und B. v. 23.08.2000 -4 Ws 161/00-; vgl. auch OLG Hamm B.v.28.05.1979 -4 Ws 243/79-). - OLG Stuttgart, 21.09.1994 - 1 Ws 197/94
Ausländischer Beschuldigter; Untersuchungshaft; Telefongespräch; Angehörige; …
Angesichts dieser Umstände und der gebotenen Gleichbehandlung von Gefangenen ist es deshalb erforderlich, Telefongespräche von diesen mit Personen außerhalb der Vollzugsanstalt, auch mit nahen Angehörigen, nur eingeschränkt zuzulassen und nur dann zu genehmigen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse des Untersuchungsgefangenen an einer telefonischen Kommunikation besteht (…Theodor Grunau, Untersuchungshaftvollzugsordnung , 2. Auflage 1972, S. 95;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Auflage 1993, § 119 Rdnr. 14; OLG Frankfurt StV 1982, 476, StV 1986, 398, StV 1992, 281 ; OLG Düsseldorf StV 1989, 254 ;… Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO , 3. Auflage 1993, § 119 Rdnr. 56, OLG Stuttgart Beschluß vom 25. Januar 1994, 1 Ws 14/94). - OLG Frankfurt, 05.02.1992 - 3 Ws 65/92
Untersuchungsgefangener; Telefongespräche ; Person außerhalb …
Allerdings darf die richterliche Genehmigung eines Telefongesprächs eines Untersuchungsgefangenen mit einer Person außerhalb der Justizvollzugsanstalt, insbesondere mit nahen Angehörigen im Ausland, bei Vorliegen eines besonderen berechtigten Interesses des Untersuchungsgefangenen nicht auf "seltene" oder - wovon die angefochtene Verfügung ausgeht - "dringende" Ausnahmefälle beschränkt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 1967 - 3 Ws 18/67 = NJW 1967, 1384, vom 15. März 1982 - 3 Ws 172182 = StV 1982, 476, vom 13. März 1986 - 3 Ws 185/86 = StV 1986, 398, vom 21. August 1991 - 3 Ws 570/91 und vom 21. November 1991 - 3 Ws 784/91; vgl. auch OLG Düsseldorf StV 1989, 254 ; LR-Wendisch, StPO , 24. Aufl., § 119 Rnd. - OLG Hamburg, 18.03.1993 - 2 Ws 161/93
Strafgefangener; Überhaft; Haftrichter; Gestattung von Ferngesprächen; …
OLG Frankfurt/M. in StV 1986, 398 und 1982, 476. - OLG Düsseldorf, 19.01.1989 - 4 Ws 13/89 Sie können daher nur im Einzelfall gestattet werden, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse des Untersuchungsgefangenen besteht (vgl. dazu u.a. OLG Frankfurt, StV 1982, 476 und 1986, 398;… Wendisch-LR, 24. Aufl., § 119 Rdnr. 68 und 104).
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