Rechtsprechung
| BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Unerreichbarkeit eines Zeugen für das Gericht - Erfordernis der Darlegung dieser Voraussetzungen in dem den Beweisantrag ablehnenden Beschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 218
- StV 1987, 45
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer …
Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge nur dann unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375 m.w.N.; weitere Nachweise bei Herdegen NStZ 1984, 337, 338 f.). - BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67
Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …
Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge nur dann unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375 m.w.N.; weitere Nachweise bei Herdegen NStZ 1984, 337, 338 f.). - BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85
Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens …
Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge nur dann unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375 m.w.N.; weitere Nachweise bei Herdegen NStZ 1984, 337, 338 f.). - BGH, 21.03.1984 - 2 StR 700/83
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handel mit …
Auszug aus BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge nur dann unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375 m.w.N.; weitere Nachweise bei Herdegen NStZ 1984, 337, 338 f.).
- BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
Solche Unerreichbarkeit liegt vor, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß dieser in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 425/98 -). - BGH, 21.07.1998 - 5 StR 302/97
Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben gegenüber einer Privatperson in …
Art und Umfang der zu erhebenden Beweise, so unter anderem die möglicherweise erforderliche Vernehmung inhaftierter Zeugen, deren persönlicher Eindruck für die Beurteilung ihrer Glaubwürdigkeit von Bedeutung ist, lassen das Revisionsverfahren hierfür jedoch im vorliegenden Fall als ungeeignet erscheinen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2, Unerreichbarkeit 1 bei unzureichender Aufklärung der freibeweislich zu ermittelnden Unerreichbarkeit eines Zeugen durch den Tatrichter). - BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03
Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft; …
Jedenfalls wäre eine Aussage des Zeugen Dr. A., der Zeuge O. habe ihm gegenüber ein langjähriges sexuelles Verhältnis mit der Kindesmutter zugegeben, geeignet gewesen, die entscheidungserheblichen Aussagen des Zeugen O. und der Kindesmutter im Kernbereich zu erschüttern (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 605/86 StV 1987, 45).
- BGH, 01.11.2022 - 6 StR 219/22
BGH; Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit des Beweismittels: …
Die hierfür maßgebenden Erwägungen hat die Strafkammer noch zureichend in ihrem Ablehnungsbeschluss niedergelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 605/86, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1;… vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 462/10, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 22). - BGH, 02.11.2016 - 2 StR 556/15
Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit eines Zeugen; hinreichende …
Unerreichbar ist ein Zeuge, wenn alle Bemühungen des Gerichts, die der Bedeutung und dem Wert des Beweismittels entsprechen, zu dessen Beibringung erfolglos geblieben sind und keine begründete Aussicht besteht, es in absehbarer Zeit herbeizuschaffen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; st. Rspr.). - BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 202/90
Beweisaufnahme bei Ausbleiben des erklärungsbereiten Auslandszeugen
Es braucht hier nicht entschieden zu werden, unter welchen Umständen das Gericht weitere Bemühungen wegen Unerreichbarkeit des Zeugen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 605/86, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZP0, 50. Aufl., § 286 Anm. 3 Bd) oder deswegen einstellen darf, weil der Zeuge nur kommissarisch vernommen werden könnte (vgl. BAG, AP § 355 ZPO Nr. 1 = BB 1977, 1706; BGH, Beschluß vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82, MDR 1983, 505 zu § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO). - BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92
Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines …
Denn die im Urteil gegebene Begründung rechtfertigt bei Berücksichtigung der übrigen Urteilsgründe und des im Protokoll in Bezug genommenen Aktenvermerks (zur Zulässigkeit vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1;… Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 901) unter den gegebenen Umständen die Annahme, daß der Zeuge tatsächlich als unerreichbares Beweismittel behandelt werden durfte. - BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 77/87
Pflicht zur Vernehmung eines Mehrverkehrszeugen; Vaterschaftsnachweis nach …
- BGH, 16.12.1998 - 2 StR 425/98
Entsprechende Bemühungen zur Beibringung des Zeugen; Offensichtliche …
Dies ist dann der Fall, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß dieser in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13). - BGH, 02.08.1989 - 2 StR 723/88
Umfang gerichtlicher Bemühungen zur Beibringung eines Zeugen - …
Die vom Vorsitzenden bekannt gegebene Auskunft eines Sozialarbeiter des Wohnheims vom 6. und 9. Mai 1988, er habe den Zeugen seit dem 26. April 1988 nicht mehr gesehen, rechtfertigte es nicht, weitere Bemühungen des Gerichts um die Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung einzustellen und die Niederschrift über seine polizeiliche Vernehmung zu verlesen (vgl. BGHR StPO § 244 III Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und § 251 II Unerreichbarkeit 1). - BGH, 21.03.1990 - 2 StR 59/90
Zulässigkeit der Aufklärungsrüge - Anforderungen an Bemühungen eines Gerichts, …
- LG Essen, 28.07.2008 - 15 S 258/08
Erstattung von Behandlungskosten aus einer Auslandskranken- und …
- KG, 08.06.2004 - 1 Ss 23/04
Strafverfahren: Verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen …
- OLG Rostock, 28.11.2000 - 1 Ss 29/99
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Rechtsprechung
| BGH, 12.08.1986 - 5 StR 204/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an einen Beschluss über die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit - Gründe für die hohen Anforderungen an einen solchen Beschluss
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 218
- StV 1987, 45
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52
Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen …
Auszug aus BGH, 12.08.1986 - 5 StR 204/86
Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH Beschluß vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77 - bei Spiegel in DAR 1978, 155; BGH NStZ 1981, 309 und 401). - BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag
Auszug aus BGH, 12.08.1986 - 5 StR 204/86
Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH Beschluß vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77 - bei Spiegel in DAR 1978, 155; BGH NStZ 1981, 309 und 401). - BGH, 13.12.1977 - 5 StR 725/77
Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrages
Auszug aus BGH, 12.08.1986 - 5 StR 204/86
Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH Beschluß vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77 - bei Spiegel in DAR 1978, 155; BGH NStZ 1981, 309 und 401).
- BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10
Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des …
Entsprechende Darlegungen sind jedoch regelmäßig geboten (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; BGH, Beschluss vom 12. August 1986 - 5 StR 204/86, StV 1987, 45 f.;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 244 Rn. 43a). - BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89
Beweisantrag - Unerheblichkeit - Tatsache - Tatrichter - Beschluß
Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHSt 2, 284 (286); BGH NStZ 1981, 309 (310); 1981, 401; 1982, 213; BGH StV 1984, 451; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1;… vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 756, 760 f. sowie Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 73). - OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15
Kein förmlicher Augenschein durch Vorhalt eines Lichtbildes im Rahmen einer …
Rn. 25 Der nach § 244 Abs. 6 StPO obligatorische Ablehnungsbeschluss muss die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter der Beweistatsache keine Bedeutung für den Schuld - oder Rechtsfolgenausspruch beimisst, weil nur so Angeklagter und Verteidigung in die Lage versetzt werden, sich sachgemäß auf die durch die Antragsablehnung geschaffene Verfahrenslage einzurichten (BGH Beschluss vom 01.10.2013 - 3 StR 135/13 - BeckRS 2013, 18464; BGH NStZ 2005, 224, 226 BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 11 und 15).
- BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94
Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Begründung - Zurückweisung - Tatsächliche …
Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 11, 15; BGHSt 2, 284, 286). - BGH, 12.12.1995 - 5 StR 510/95
Kriterien für die Beauftragung bzw. Vernehmung eines Sachverständigen zur …
Der Beschluß, mit dem ein Beweisantrag (hier der Antrag auf Vernehmung der Tochter des Angeklagten) wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt wird, muß die tatsächlichen Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter der behaupteten Tatsache keine Bedeutung für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch beimißt (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 15). - BGH, 16.08.1989 - 2 StR 187/89
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Einziehung von Erlösen …
Wird ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnt, so müssen seine Gründe ergeben, ob diese Annahme auf rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen beruht; im letzteren Fall sind die Umstände darzulegen, aus denen das Gericht den behaupteten Tatsachen keinen Einfluß auf die Entscheidung bemißt, damit der Angeklagte seine Verteidigung darauf einrichten kann (vgl. BGH StV 1984, 451; BGH NStZ 1981, 309; 1981, 401; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1;… Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 73;… Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 244 Rdn. 41 bis 43 - jeweils m.N.). - OLG Stuttgart, 20.04.1998 - 2 Ss 120/98
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; …
Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrags von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGH NStZ 1997, 503; BGH NStZ 1981, 401 m.w.N.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 7, 9, 11, 15). - BGH, 22.12.1992 - 1 StR 856/92
Ablehnung eines Beweisantrags mit der bloßen Wiedergabe des Gesetzeswortlauts als …
Wird die Unerheblichkeit aus tatsächlichen Gründen gefolgert, so müssen diese angegeben werden (BGH, StV 1987, 45;… KK-Herdegen, § 244, Rdn. 73 m.w.N.). - BGH, 09.01.1990 - 1 StR 679/89
Rüge einer fehlerhaften Zurückweisung eines Beweisantrags - Anforderungen an die …
Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1; BGH NStZ 1981, 401;… Herdegen in KK StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 73;… Paulus in KMR StPO, Stand August 1988, § 244 Rdn. 407). - BGH, 06.10.1994 - 4 StR 353/94
Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Begründung - Arbeitsunfähigkeit - Ärztliche …
Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (vgl. BGHSt 2, 284, 286; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 15;… Herdegen in KK StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 75). - OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 4 Ss 188/94
- BGH, 01.02.1989 - 2 StR 15/89
Unzureichende gerichtliche Erörterung des lockeren Lebenswandels der …
- KG, 02.02.2004 - 1 Ss 407/03
Anforderungen an einen Beweisantrag und seine Ablehnung
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