Rechtsprechung
| BGH, 22.09.1987 - 5 StR 378/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gebotenheit klarstellender Hinweise eines Gerichts zu einem Hilfsbeweisantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1988, 8
- StV 1988, 9
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83
Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen …
Auszug aus BGH, 22.09.1987 - 5 StR 378/87
Eine ausdrückliche Klarstellung in der Hauptverhandlung weist das allein maßgebende Protokoll (BGH NStZ 1984, 133) nicht aus.
- BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90
Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen …
Der Senat kann offen lassen, ob es bei Veränderungen der tatsächlichen Urteilsgrundlagen, insbesondere bei Auswechslungen der Tatzeiten, soweit diese für den Schuldspruch von ausschlaggebender Bedeutung sind, eines förmlichen Hinweises gemäß § 265 Abs. 1 StPO bedarf (vgl. BGHSt 19, 88; Urteil vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66;… BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3) oder ob eine sonstige Unterrichtung über die Veränderung wesentlicher tatsächlicher Umstände genügt (vgl. BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGH NStZ 1984, 422; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3 und 5). - BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90
LSD - Gewalt - Gewaltanwendung
Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung des Gerichts muß für den Angeklagten jedoch so deutlich erkennbar sein, da er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196 (197); BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 3, 4, 5, 8; BGH NStZ 1981, 190 (191); 1984, 422; 1985, 325). - BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00
Aufklärungsrüge; Verfahrenshindernis ne bis in idem; Faires Verfahren; …
Eine zeitlich nur sehr vage Beschreibung des Tatvorwurfs führt zwar nicht zwingend zur Annahme eines Verfahrenshindernisses (vgl. BGHSt 44, 153, 154 ff.; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 - Anklagesatz 2; Tat 13, 14).
- BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91
Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener …
Für die Zulässigkeit der Verwertung reicht es aber aus, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12; BGH NStZ 1984, 422 f.). - BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen - Unerlaubtes Führen …
Für die Zulässigkeit der Verwertung reicht es aber aus, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände entnehmen, sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 12). - BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93
Erforderlichkeit des Hinweises der Möglichkeit einer Verurteilung als Alleintäter …
Diese Unterrichtung war durch den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (§ 103 Abs. 1 GG) geboten: Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Urteilsfindung muß für den Angeklagten so deutlich erkennbar sein, daß er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 4, 5, 8, 12 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1980, 107).
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Rechtsprechung
| BGH, 05.08.1987 - 2 StR 322/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Glaubwürdigkeit eines öfter Falschaussagen tätigenden Zeugen - Erfordernis der Erörterung der Neigung eines Zeugen zu Falschaussagen bei einer Vielzahl als wahr unterstellten Falschaussagen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1988, 8
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.1961 - 4 StR 191/61
Auszug aus BGH, 05.08.1987 - 2 StR 322/87
In diesem Zusammenhang hätte die Strafkammer darauf eingehen müssen (vgl. hierzu BGH NJW 1961, 2069), daß er in den Hauptverhandlungen vom 6. August und 21. November 1986 die Verteidigerin zu Unrecht bezichtigt hatte, sie habe ihm während seiner Zeugenvernehmung in einem anderen Strafverfahren zugeflüstert, sie werde ihn in die Heil- und Pflegeanstalt bringen, wenn er aussage.
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