Rechtsprechung
| BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines Befangenheitsantrages - Zweifel an der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit der erkennenden Richter - Verstoß gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens und unzulässige Beschränkung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
- BGH, 21.06.1990 - 4 StR 118/90
Papierfundstellen
- NStZ 1990, 447
- StV 1990, 394
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (9)
- BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88
Ausschluß der Anrechnung - Untersuchungshaft - Erlaubtes Prozeßverhalten - …
Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
Entgegen der Ansicht des Landgerichts waren die angegebenen Ablehnungsgründe - Annahme einer Fluchtgefahr wegen bestehender Krankheit des Angeklagten, Bezeichnung des Angeklagten als "Hauptschuldigen", Ablehnung von Beweisantragen wegen Prozeßverschleppung und Ablehnung einer längeren Unterbrechung zur Kenntnisnahme von Urkunden - nicht als zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgrundes "völlig ungeeignet" (…Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 26 a Rdn. 4) - und damit einer fehlenden Begründung gleichzustellen - anzusehen (vgl. auch Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1988 - 4 StR 563/88 = BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 3 = bei Miebach NStZ 1989, 220 Nr. 17).Der außerordentlich umfangreichen Beweiswürdigung der Strafkammer, die zudem über weite Strecken eine überflüssige Wiedergabe des Ergebnisses der Beweisaufnahme (mit der Angabe, was die Zeugen und Sachverständigen im einzelnen bekundet haben) enthält, hätte es daher größten Teils nicht bedurft (vgl. auch BGH NStZ 1985, 184; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12).
- BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87
Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage
- BGH, 15.02.1990 - 4 StR 658/89
Begriff der Prozeßverschleppung
Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
Schließlich hat die Strafkammer auch die Beweisanträge Nr. 85 und 86 (bzw. Nr. 88) im Ergebnis zu Recht wegen Prozeßverschleppung abgelehnt (vgl. auch Urteil des Senats vom 15. Februar 1990 - 4 StR 658/89 = wistra 1990, 156 = NJW 1990, 1307 [BGH 15.02.1990 - 4 StR 658/89], dort aber mit fehlerhafter Überschrift und fehlerhaftem Leitsatz abgedruckt).
- BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84
Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen …
Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
Der außerordentlich umfangreichen Beweiswürdigung der Strafkammer, die zudem über weite Strecken eine überflüssige Wiedergabe des Ergebnisses der Beweisaufnahme (mit der Angabe, was die Zeugen und Sachverständigen im einzelnen bekundet haben) enthält, hätte es daher größten Teils nicht bedurft (vgl. auch BGH NStZ 1985, 184;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12). - BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70
Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei …
Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
Die nach Beschwerdegrundsätzen durchzuführende Prüfung (BGHSt 23, 265 ff) ergibt hier, daß der Angeklagte bei verständiger Würdigung des Sachverhalts keinen Grund hatte, an der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit der erkennenden Richter zu zweifeln: Die Äußerung einer Rechtsansicht (Fälle I 2 und 5 der Revisionsbegründung) rechtfertigt die Ablehnung nicht; die Bezeichnung des Angeklagten als "Hauptschuldigen" war die lediglich verkürzte Wiedergabe der Aussage eines Zeugen im Wege eines Vorhalts an den Angeklagten und die Aufforderung, in einer Zeit von eineinhalb Stunden von inhaltlich ähnlichen Preislisten Kenntnis zu nehmen, war nicht zu beanstanden. - BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89
Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
Damit hat die Strafkammer aber den Umstand, daß seine Verteidiger Beweisanträge bestimmten Inhalts gestellt haben, als eine zu mißbilligende Einlassung des Angeklagten gewertet (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 1 und 4 bis 6). - BayObLG, 22.10.1980 - 1 ObOWi 287/80
Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
Selbst wenn der Verteidiger Äußerungen zur Sache abgibt, dürfen diese nur dann als Einlassung eines Angaben verweigernden Angeklagten verwertet werden, wenn durch Erklärung des Angeklagten oder des Verteidigers klargestellt wird, daß der Angeklagte diese Äußerungen als eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BayObLG VRS 60, 120; OLG Hamm JR 1980, 82 mit Anmerkung Fezer). - BGH, 06.06.1989 - 1 StR 272/89
Strafschärfende Berücksichtigung einer mißbilligenden Einstellung gegenüber einem …
Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
Damit hat die Strafkammer aber den Umstand, daß seine Verteidiger Beweisanträge bestimmten Inhalts gestellt haben, als eine zu mißbilligende Einlassung des Angeklagten gewertet (vgl. BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 1 und 4 bis 6). - OLG Hamm, 27.03.1979 - 4 Ss 2376/78
Auszug aus BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
Selbst wenn der Verteidiger Äußerungen zur Sache abgibt, dürfen diese nur dann als Einlassung eines Angaben verweigernden Angeklagten verwertet werden, wenn durch Erklärung des Angeklagten oder des Verteidigers klargestellt wird, daß der Angeklagte diese Äußerungen als eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BayObLG VRS 60, 120; OLG Hamm JR 1980, 82 mit Anmerkung Fezer).
- BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers …
Da der Verteidiger Beistand und nicht Vertreter des Angeklagten ist (st. Rspr. seit RGSt 66, 209, 211), handelt es sich insoweit - genauso wie bei allgemeinen Äußerungen, prozessualen Erklärungen oder Tatsachenbehauptungen in Beweisanträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447; Beschluss vom 22. März 1994 - 1 StR 100/94, NStZ 1994, 352; Beschluss vom 12. April 2000 - 1 StR 623/99, NStZ 2000, 495, 496; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208) - um seine eigenen Prozesserklärungen. - BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14
Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden …
Beweisbehauptungen, die in einem von dem Verteidiger gestellten Beweisantrag enthalten sind, dürfen jedoch nicht in eine Einlassung des Angeklagten umgedeutet werden, sofern sich dieser hierzu nicht erklärt (BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 261 Rn. 16a). - BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur …
Läßt ein schweigender Angeklagter zu, daß der Verteidiger Äußerungen zur Sache abgibt, sind diese als Einlassungen des Angeklagten nur verwertbar, wenn durch Erklärungen des Angeklagten oder des Verteidigers klargestellt worden ist, daß der Angeklagte sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH NStZ 1990, 447).
- OLG Hamm, 26.08.2025 - 3 ORs 29/25
Einlassung des Angeklagten; verlesene Erklärung; Beweisantrag
Da der Verteidiger Beistand und nicht Vertreter des Angeklagten ist (st. Rspr. seit RGSt 66, 209 (211)), handelt es sich insoweit - genauso wie bei allgemeinen Äußerungen, prozessualen Erklärungen oder Tatsachenbehauptungen in Beweisanträgen (vgl. BGH, Beschl. v. 29.5.1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447; Beschl. v. 22.3.1994 - 1 StR 100/94, NStZ 1994, 352; Beschl. v. 12.4.2000 - 1 StR 623/99, NStZ 2000, 495 (496); Beschl. v. 7.8.2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207 (208)) - um seine eigenen Prozesserklärungen.Vielmehr dürfen diese im Regelfall nicht ohne Weiteres in eine Einlassung des Angeklagten umgedeutet werden (BGH, Beschl. vom 29.05.1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447, beck-online; BGH, Beschl. v. 7.8.2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, beck-online;… BGH, Urt. v. 21.7.2016 - 2 StR 383/15, NStZ 2017, 96, beck-online).
Ob es hierzu - wie vom Bundesgerichtshof jedenfalls für den schweigenden Angeklagten verlangt (BGH, Beschl. vom 29.05.1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447, beck-online; BGH, Beschl. v. 7.8.2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, beck-online;… BGH, Urt. v. 21.7.2016 - 2 StR 383/15, NStZ 2017, 96, beck-online) - auch für den sich ansonsten zur Sache einlassenden Angeklagten stets einer ausdrücklichen Erklärung des Angeklagten bedarf, dass er die von seinem Verteidiger vorgetragene Beweisbehauptung als eigene Einlassung verstanden wissen will, oder ob sich dies im Einzelfall auch bei Beweisbehauptungen aus dem sonstigen Prozessverhalten des Angeklagten ergeben kann, kann der Senat vorliegend offenlassen.
- BGH, 13.03.2024 - 4 StR 442/23
Unterschlagung (Zueignung: enge Manifestationstheorie, Übereignung durch den …
Auch dann, wenn sich diese Anschuldigungen als haltlos erweisen, darf eine belastende Zurechnung bei der Strafzumessung grundsätzlich nicht erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1990 - 3 StR 160/90, NStZ 1991, 181, 182; Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447, 448). - BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15
Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung …
Beweisbehauptungen, die in einem von dem Verteidiger gestellten Beweisantrag enthalten sind, dürfen nicht in eine Einlassung des Angeklagten umgedeutet werden, sofern sich dieser hierzu nicht erklärt (BGH, Beschlüsse vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208; vom 12. April 2000 -, 1 StR 623/99, NStZ 2000, 495; vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, NStZ 1990, 447, 448). - BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99
Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache
So hat es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem schweigenden Angeklagten für unzulässig erachtet, die in Beweisanträgen des Verteidigers enthaltenen Tatsachenbehauptungen als eine der Beweiswürdigung unterliegende Teileinlassung des Angeklagten (BGH NStZ 1990, 447 f.), oder die Formulierung, mit der er eine Einlassung zur Sache verweigert hat (…BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 14), zu verwerten. - OLG Koblenz, 12.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 54/16
Strafverfahren: Verlesung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des …
Ebenso wenig ist durch eine Erklärung des Angeklagten oder des Verteidigers klargestellt worden, dass der Angeklagte die in den Schriftsätzen vom 6. Februar 2015 enthaltenen Äußerungen als eigene Einlassung verstanden wissen wollte (vgl. BGH NStZ 2002, 555; NStZ 1990, 447). - BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15
Beweiswürdigung in Strafsachen: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines …
Dementsprechend darf der Antrag des Verteidigers sowie die hierzu abgegebene Begründung oder weitergehende Erläuterung nicht als Einlassung des Angeklagten behandelt werden, es sei denn der Angeklagte erklärt (eventuell auf Befragen), er mache sich das Vorbringen als eigene Einlassung zu eigen (BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, StV 1990, 394;… Urteil vom 24. Juli 1991 - 4 StR 258/91, BGHR StPO, § 243 Abs. 4 Äußerung 4; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208;… LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 118). - BGH, 13.12.2001 - 4 StR 506/01
Unmittelbarkeitsgrundsatz; Verlesung (schriftliche Erklärungen des Angeklagten …
Ebensowenig kann festgestellt werden, daß durch eine Erklärung des Angeklagten oder des Verteidigers klargestellt worden ist, daß der Angeklagte die in dem Schriftsatz vom 4. Februar 2000 enthaltenen Äußerungen zum Tatgeschehen als eigene Einlassung verstanden wissen wollte (vgl. BGH NStZ 1990, 447). - BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
Aufklärungsrüge (Abgrenzung von der Rüge der mangelnden Verwertung eines in die …
- BGH, 20.09.2007 - 1 StR 385/07
Abgabe von Sacherklärungen (Einlassungen) des Angeklagten über den Verteidiger …
- BGH, 12.04.2000 - 1 StR 623/99
Betrug; Verfahrenshindernis; Strafanklageverbrauch; Begriff der Tat; …
- BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90
Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung
- BGH, 22.03.1994 - 1 StR 100/94
Verteidiger - Mandant - Erklärung - Einlassung - Verwertbarkeit
- BGH, 14.08.1997 - 1 StR 441/97
Verwertung von Aüßerungen des Rechtsanwalts zur Sache als Einlassung des …
- OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03
Geständnis; Angeklagter; Erklärung des Verteidigers; Verlesung; Schweigerecht
- BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
Verjährung und Beendigung bei Bestechlichkeit (Vorteilsnahme); Geständnis; …
- BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1494/08
Keine qualifizierte Belehrung des Angeklagten über die prozessualen Folgen der …
- BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91
Vermögensschaden - Betrug - Grundstückskauf - Vorsatz bei Vertragsschluß - Rechte …
- KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
Wertung von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Erklärungen …
- OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 2b Ss 59/02
Verwertung von Sacherklärungen des Verteidigers als Einlassung des Angeklagten
- OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
Verurteilung des Angeklagten aufgrund eines vom Verteidiger abgegebenen …
- OLG Stuttgart, 17.05.2021 - 1 Rv 26 Ss 334/21
Differenzierung zwischen Verteidigererklärung und Einlassung des Angeklagten
- OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 395/05
Erklärung; Einlassung des Angeklagten; Erklärung des Verteidigers; …
- OLG Frankfurt, 02.05.1996 - 3 Ws 349/96
Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der Aufhebung einer …
- KG, 06.03.2007 - 1 Ss 241/06
Strafverfahren: Wertung der Ausführungen des Verteidigers als Einlassung des …
- LG Mainz, 08.11.1999 - 3214 Js 20685/98
Beschuldigtenvernehmung: Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten, der im …
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 639/91
Aufhebung eines Urteils wegen Beruhen der tatrichterlichen Überzeugung auf …
- OLG Hamm, 11.02.1999 - 4 Ss 117/99
Aufhebung, vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, 2,97 , Inbegriff der …
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Rechtsprechung
| BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Beuteilung der Ablehung eines Hilfsbeweisantrages wegen Prozessverschleppung - Form und Zeitpunkt der Ablehung eines Hilfsbeweisantrages wegen Prozessverschleppung - Ablehnung eines Zeugen wegen seines Aussageverhaltens als früherer Mitangeklagter vor ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StPO § 244 Abs. 3, Abs. 6
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht
Papierfundstellen
- StV 1990, 394
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83
Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren
Auszug aus BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90
Nach der Abtrennung des gegen ihn geführten Verfahrens war er nicht mehr als Mitangeklagter, sondern als Zeuge anzusehen (BGH NJW 1985, 76). - BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten …
Auszug aus BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90
Dem Antragsteller muß nämlich Gelegenheit gegeben werden, den Vorwurf, er habe den Antrag nur in Verschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen (BGHSt 22, 124, 125; BGH StV 1985, 311; NStZ 1986, 372; StV 1986, 418, 419). - BGH, 11.09.1981 - 2 StR 519/81
Ablehnung der Zeugenvernehmung auf Grund der bereits erfolgten Vernehmung als …
Auszug aus BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90
Der Antrag auf Vernehmung eines Zeugen darf aber nicht wegen seines Aussageverhaltens als früherer Angeklagter abgelehnt werden (vgl. BGH NStZ 1981, 487 = StV 1982, 2).
- BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85
Ablehnung des Beweisantrages wegen Nichterreichbarkeit eines Zeugen - …
Auszug aus BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90
Dem Antragsteller muß nämlich Gelegenheit gegeben werden, den Vorwurf, er habe den Antrag nur in Verschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen (BGHSt 22, 124, 125; BGH StV 1985, 311; NStZ 1986, 372; StV 1986, 418, 419). - BGH, 06.12.1983 - 5 StR 677/83
Verfahrensanforderungen an die Behandlung eines Hilfsbeweisantrags durch das …
Auszug aus BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90
Dem Antragsteller muß nämlich Gelegenheit gegeben werden, den Vorwurf, er habe den Antrag nur in Verschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen (BGHSt 22, 124, 125; BGH StV 1985, 311; NStZ 1986, 372; StV 1986, 418, 419). - BGH, 22.04.1986 - 4 StR 161/86
Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen wegen Verschleppungsabsicht - Ablehnender …
Auszug aus BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90
Dem Antragsteller muß nämlich Gelegenheit gegeben werden, den Vorwurf, er habe den Antrag nur in Verschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen (BGHSt 22, 124, 125; BGH StV 1985, 311; NStZ 1986, 372; StV 1986, 418, 419).
- BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08
Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von …
Dann ist der Beweisantrag grundsätzlich wie ein unbedingt gestellter Antrag zu behandeln; er ist mit einem in der Hauptverhandlung verkündeten Beschluss zu bescheiden, um dem Antragsteller die Gelegenheit zu geben, den gegen ihn erhobenen Verschleppungsvorwurf zu entkräften (vgl. BGHSt 22, 124 f.; BGH NStZ 1986, 372; StV 1990, 394; BGH NStZ 1998, 207 m. Anm. Sander). - BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung …
Durch die Verkündung des Ablehnungsbeschlusses vor der abschließenden Urteilsberatung wird dem Antragsteller rechtliches Gehör gewährt; hierdurch wird ihm Gelegenheit gegeben, den Vorwurf, er habe den Beweisantrag nur in Prozessverschleppungsabsicht gestellt, zu entkräften oder die ihm sonst infolge der Ablehnung des Beweisantrags notwendig erscheinenden Maßnahmen zu treffen (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Prozessverschleppung 4; BGH NStZ 1998, 207, jew. m.w.N.). - BGH, 15.01.2025 - 5 StR 694/24
Geiselnahme (Bemächtigungslage; qualifizierte Nötigung; funktionaler und …
Aber ein Beweisantrag kann nach einem solchen Wechsel der Verfahrensrolle grundsätzlich nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Zeuge bereits früher als Mitangeklagter ausgesagt habe und der Antrag deshalb auf die bloße Wiederholung der Beweisaufnahme gerichtet sei (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 781/83, NJW 1985, 76; Beschlüsse vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487; vom 24. April 1990 - 5 StR 123/90, bei Kusch NStZ 1991, 29; OLG Hamm, Urteil vom 10. November 1967 - 1 Ss 1382/67, NJW 1968, 954; vgl. auch BGH, Urteile vom 31. Mai 1983 - 5 StR 247/83, NStZ 1983, 468; vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, StV 1984, 498, 499; vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, StV 1982, 507;… LRStPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 177). - OLG Frankfurt, 09.09.1997 - 3 Ss 271/97
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages in den Urteilsgründen wegen …
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Strafprozeßrecht: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit bei einem …
Auch die vom Gericht für die Ablehnung der Beweisanträge außerdem angeführte Begründung, daß der Zeugin darüber hinaus ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO zustehe, rechtfertigte es hier nicht, die Zeugin bereits deshalb als völlig ungeeignetes Beweismittel anzusehen (vgl. BGH StV 1990, 394 ;… Alsberg/Meyer/Nüse, aaO, S. 164) ... Der Zeugin S. konnte auch nicht wegen Unglaubwürdigkeit von vornherein jeglicher Beweiswert mit der Begründung abgesprochen werden, daß sie den Angeklagten im Verlauf des vorliegenden Strafverfahrens mehrfach weiterer erheblicher Rauschgiftdelikte beschuldigt, ihre Beschuldigungen dann aber jeweils mit der Erklärung zurückgenommen hatte, sie fühle sich bedroht.
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