Rechtsprechung
| BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unerlaubte Einfuhr - Versuchsbeginn - Tatbestandserfüllung - Ungestörter Fortgang - Unmittelbarer Zusammenhang - Einfuhrversuch im Flugzeug - Einchecken - Aufgabe des Gepäcks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr in einem Flugzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 207
- NJW 1990, 2072
- MDR 1990, 842
- NStZ 1990, 442
- StV 1990, 408
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (13)
- BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84
Anforderungen an Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
Der Versuch der unerlaubten Einfuhr beginnt frühestens mit Handlungen, die in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, das geschützte Rechtsgut somit unmittelbar gefährden (BGH JZ 1985, 100 = MDR 1985, 158 = NJW 1985, 1035 = StV 1985, 106 und 278).Notwendig ist aber stets, daß dies auf der Grundlage gemeinsamen Wollens geschieht (BGH MDR 1985, 158).
- BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86
Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
Dazu gehören neben eigenem Erfolgsinteresse und Tatbeteiligung auch Tatherrschaft und der Wille dazu (…vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 16, 17 m. w. N.); Durchführung und Ausführung der Tat müssen maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGH MDR 1987, 510 m. Nachw.). - BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89
Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
Dazu gehören neben eigenem Erfolgsinteresse und Tatbeteiligung auch Tatherrschaft und der Wille dazu (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 16, 17 m. w. N.); Durchführung und Ausführung der Tat müssen maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGH MDR 1987, 510 m. Nachw.).
- BGH, 31.10.1989 - 1 StR 525/89
Straflosigkeit der polizeilichen Sicherstellung von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
Dazu gehören neben eigenem Erfolgsinteresse und Tatbeteiligung auch Tatherrschaft und der Wille dazu (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 16, 17 m. w. N.); Durchführung und Ausführung der Tat müssen maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGH MDR 1987, 510 m. Nachw.). - BGH, 29.01.1986 - 2 StR 613/85
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit …
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
Es kann dazu " die psychische Beeinflussung eines der Tatgenossen " genügen (BGH StV 1986, 384). - BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89
Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem …
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist bei Einfuhrversuchen im Kraftfahrzeug verneint worden, wenn das Fahrzeug mit dem Betäubungsmittel zwar schon beladen war, der Abtransport Richtung deutsche Grenze aber noch nicht begonnen hatte (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 21; Beschl. v. 5. Februar 1980 - 1 StR 763/79), wenn - nach Fahrtantritt - der Täter im Ausland erst noch übernachtet hatte (BGH NStZ 1983, 224 bei Holtz MDR 1983, 448) oder wenn er sich noch in größerer Entfernung von der Grenze befand (vgl. BGH MDR 1983, 685 = NStZ 1983, 462 = StV 1983, 283; NStZ 1983, 511 ; BGHSt 36, 249). - BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86
Begriff der Einfuhr
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
Der Einfuhrtatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist erfüllt, wenn das Betäubungsmittel aus dem Ausland in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes verbracht worden ist (vgl. BGHSt 31, 252 (253/254); 34, 180 (181)), also die Grenze überschritten hat. - BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78
Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für …
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
Diese kann sich zwar durch die Übernahme der Tätigkeit eines Kuriers (BGH MDR 1979, 71) mit einer festen und realistischen Transportzusage (…BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 18) des Handeltreibens und nicht nur der Beihilfe dazu schuldig gemacht haben. - BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und …
- BGH, 07.04.1983 - 1 StR 207/83
Versuchte Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der …
Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist bei Einfuhrversuchen im Kraftfahrzeug verneint worden, wenn das Fahrzeug mit dem Betäubungsmittel zwar schon beladen war, der Abtransport Richtung deutsche Grenze aber noch nicht begonnen hatte (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 21; Beschl. v. 5. Februar 1980 - 1 StR 763/79), wenn - nach Fahrtantritt - der Täter im Ausland erst noch übernachtet hatte (BGH NStZ 1983, 224 bei Holtz MDR 1983, 448) oder wenn er sich noch in größerer Entfernung von der Grenze befand (vgl. BGH MDR 1983, 685 = NStZ 1983, 462 = StV 1983, 283; NStZ 1983, 511 ; BGHSt 36, 249). - BGH, 10.06.1983 - 2 StR 98/83
Ausland - Rauschgift - Zeitpunkt der Sicherstellung - Deutsche Grenze - …
- BGH, 13.01.1983 - 1 StR 762/82
Vorbereitungshandlungen beim Verbringen von Betäubungsmitteln über die Grenze - …
- BGH, 05.02.1980 - 1 StR 763/79
Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung der Einfuhr von Betäubungsmitteln - …
- BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01
Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben
Auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgutsgefährdung kann der Versuch einer Straftat erst dann angenommen werden, wenn die vom Täter vorgenommene Handlung nach seiner Vorstellung vom Tatablauf bereits einen derart unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthält, daß dieses schon konkret gefährdet ist und sich der Schaden unmittelbar anschließen kann (BGHSt 40, 257, 268; BGH NJW 1990, 2072; NStZ 1983, 452;… vgl. auch, ausgehend von einem abweichenden rechtlichen Ansatz, Eser in Schönke/Schröder aaO § 22 Rdn. 42), weil nunmehr das letzte Hindernis vor der eigentlichen Tathandlung überwunden wird (vgl. BGH NStZ 1987, 20). - BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13
Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn …
Ein wesentliches Abgrenzungskriterium ist das aus der Sicht des Täters erreichte Maß konkreter Gefährdung des geschützten Rechtsguts (…BGH aaO, S. 518; Urteile vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 364; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 268 f.; Beschluss vom 7. April 1983 - 1 StR 207/83, NStZ 1983, 462; Urteil vom 26. August 1986 - 1 StR 351/86, NStZ 1987, 20; Beschlüsse vom 2. August 1989 - 3 StR 239/89, StV 1989, 526; vom 15. Mai 1990 - 5 StR 152/90, NJW 1990, 2072, 2073). - BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03
Unerlaubtes Handeltreiben (weite Auslegung; Vollendung); versuchte Einfuhr von …
Rn. 8 Der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln beginnt frühestens mit Handlungen, die in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, das geschützte Rechtsgut somit unmittelbar gefährden (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 18 m.w.N.).
- BGH, 29.10.2009 - 3 StR 220/09
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Versuchsbeginn bei Einfuhr auf dem …
Dies ist in solchen Fällen der Akt, der bei ungestörtem Fortgang, ohne dass weitere Handlungen des Täters notwendig werden, unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen soll (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 18). - BGH, 27.06.2007 - 2 StR 4/07
Auslieferung (Spezialitätsgrundsatz; Tat im prozessualen Sinne); unerlaubte …
Damit hatten die Kuriere aber jeweils noch nicht zum Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln angesetzt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 18 und 41). - BGH, 22.12.2004 - 3 StR 403/04
Gesetzlicher Richter; eigene Strafzumessung durch das Revisionsgericht …
Dazu wäre eine Handlung erforderlich, die in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen soll oder im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr steht (vgl. BGH NStZ 1990, 442 f.). - OLG Düsseldorf, 29.01.1993 - 1 Ws 10/93 Das ist bei Einfuhrdelikten erst bei Vornahme einer Handlung anzunehmen, die nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen soll, das geschützte Rechtsgut somit unmittelbar gefährdet (vgl. BGH, in NStZ 1989, 579; in NJW 1990, 2072).
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Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1990 - 3 StR 500/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewaltanwendung - Zueignungswille - Geringwertige Beute - Raubversuch - Unterschlagung - Versuch eines Raubes bei richten des Zueignungswillens allein auf den dann nicht vorgefundenen Wertgegenstand - Raubversuch in Tateinheit mit Unterschlagung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1990, 408
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74
Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des …
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 3 StR 500/89
Richtete sich in einem solchen Falle der Zueignungswille eines Täters allein auf den dann nicht vorgefundenen Wertgegenstand, so ist die Raubtat nicht vollendet, sondern nur versucht (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 543; 1975, 22; Senatsbeschluß vom 18. September 1989 - 3 StR 299/89;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 242 Rdn. 24, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 25.04.1983 - 3 StR 110/83
Kausalität zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme als Voraussetzung für eine …
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 3 StR 500/89
Bleibt die Frage offen, so ist Raubversuch in Tateinheit mit Unterschlagung (in dubio pro reo) anzunehmen (…vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 3; BGH NStZ 1983, 364, 365). - BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86
Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 3 StR 500/89
Bleibt die Frage offen, so ist Raubversuch in Tateinheit mit Unterschlagung (in dubio pro reo) anzunehmen (vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 3; BGH NStZ 1983, 364, 365). - BGH, 18.09.1989 - 3 StR 299/89
Bestimmung des Zueignungswillens hinsichtliche einer leeren Geldtüte
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 3 StR 500/89
Richtete sich in einem solchen Falle der Zueignungswille eines Täters allein auf den dann nicht vorgefundenen Wertgegenstand, so ist die Raubtat nicht vollendet, sondern nur versucht (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 543; 1975, 22; Senatsbeschluß vom 18. September 1989 - 3 StR 299/89;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 242 Rdn. 24, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 27.06.1996 - 4 StR 166/96
Natürliche Handlungseinheit - Mehrere Diebstähle - Gleicher Ort - Zeitlicher …
Wenn für den Täter nämlich nur der Inhalt des Behältnisses von Interesse ist, er dieses selbst aber - was hier naheliegt und wovon zugunsten des Angeklagten mangels gegenteiliger Feststellungen ausgegangen werden muß - nach Entnahme des Inhalts wegwerfen will, so eignet er sich das Behältnis selbst nicht zu (vgl. BGHSt 4, 58 [BGH 20.02.1953 - 1 StR 719/52];… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1; BGH NJW 1985, 812 [BGH 26.09.1984 - 3 StR 367/84]; BGH StV 1990, 408). - BGH, 04.11.2004 - 4 StR 81/04
Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen beim Raub einer leeren Geldbörse); …
Sollte es dem Angeklagten - was naheliegt - nicht auf die Geldbörse selbst, sondern ausschließlich auf das in ihr vermutete Geld angekommen sein, so hätte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur eine Verurteilung wegen versuchten Raubes erfolgen dürfen, wenn die Börse leer gewesen wäre (…vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1, 4; BGH StV 1990, 408; NJW 1999, 69, 70). - BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18
Schwerer Raub/schwere räuberische Erpressung (Vorsatzwechsel; unbeachtliche …
Nicht ersichtlich ist auch, dass der Angeklagte an der vergleichsweise niedrigen Geldsumme kein Interesse gehabt haben könnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 3 StR 500/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 5).
- BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97
'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und …
Richtete sich aber der Zueignungswille der Angeklagten im Augenblick der Wegnahme des Geldes nach wie vor allein auf eine Schußwaffe, so ist die Raubtat nicht vollendet,sondern nur versucht (BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 4 und 5 m.w.N.). - BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95
Eingriff in den Straßenverkehr - Täter im Sinne des § 315c StGB
War das nicht der Fall und hat der Angeklagte die Briefe deshalb weggeworfen, so käme nur versuchter Diebstahl in Betracht (BGH StV 1990, 408;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1). - BGH, 01.02.2000 - 4 StR 564/99
Zueignungsabsicht beim Raub; Mittäterschaft; Vollendung; Fehlgeschlagener Versuch
Rn. 5 Danach kam es den Angeklagten bei der Wegnahme der Kassette aber entgegen der Auffassung des Landgericht nicht (auch) auf die Zueignung des Behältnisses, sondern ausschließlich auf dessen vermuteten Inhalt an, so daß insoweit bei dem Angeklagten und dem Mitangeklagten H. lediglich ein versuchter schwerer Raub und bei dem Mitangeklagten O. ein versuchter Raub mit Todesfolge vorliegt (vgl. BGH StV 1983, 460; 1990, 408; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 5; BGH, Beschluß vom 1. August 1995 - 4 StR 404/95). - BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10
Schwerer Bandendiebstahl (Versuch; mangelnde Zueignungsabsicht hinsichtlich eines …
Da sich die Absicht rechtswidriger Zueignung weder auf den Tresor noch auf die Fahrzeugschlüssel, sondern auf das erhoffte Geld bezog, liegt kein vollendeter schwerer Bandendiebstahl vor, sondern nur ein fehlgeschlagener Versuch eines schweren Bandendiebstahls (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1990 - 3 StR 500/89, StV 1990, 408; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343; vom 7. September 2005 - 2 StR 378/05 und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, jeweils m.w.N.). - BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91
Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen
Hinsichtlich des Angeklagten S. wird genauer zu prüfen sein, ob er nicht auch noch bei der Inpfandnahme der Uhr in laienhafter Sicht an das Bestehen einer auch diese Maßnahme rechtfertigenden Forderung glaubte (vgl. zur rechtlichen Bewertung auch BGH NStZ 1988, 216; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 5). - BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97
Abgrenzung zwischen versuchtem und vollendetem Raub - Beurteilung eines …
Daher liegt insoweit jeweils nur versuchter schwerer Raub oder Beihilfe hierzu vor (…vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1 und 4; BGH StV 1990, 408; BGH, Beschluß vom 19. April 1995 - 4 StR 175/95). - BGH, 17.02.1998 - 4 StR 36/98
Abgrenzung von Versuch und Vollendung beim Raub - Maßgeblicher Gegenstand der …
Danach liegt nur ein versuchter Raub vor (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1, 4, 5; BGH, Beschluß vom 24. Juli 1997 - 4 StR 193/97). - BGH, 21.03.1995 - 5 StR 110/95
Diebstahl - Raub - Versuch - Entwendung - Zueignungsabsicht
- BGH, 03.12.1997 - 5 StR 195/97
Aufhebung einer Verurteilung im Strafausspruch - Verwerfung einer weitergehenden …
- BGH, 17.09.1997 - 5 StR 470/97
Zueignungsabsicht bezüglich der entwendeten Sache als Voraussetzung einer …
- BGH, 15.07.1992 - 2 StR 294/92
Unzureichende Erörterung einer möglichen Strafmilderung
- BGH, 03.12.1997 - 5 StR 555/97
- BGH, 29.07.1991 - 5 StR 301/91
Raubvollendung bei, auf eine bestimmte Sache gerichteten, Zueignungswillen
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