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Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.11.1991

Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1951
BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91 (https://dejure.org/1991,1951)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1991 - 2 StR 499/91 (https://dejure.org/1991,1951)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1991 - 2 StR 499/91 (https://dejure.org/1991,1951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - Belastung durch den Mitangeklagten - Belastungszeuge - Zeugenbeweis - Falschbelastung - Falschaussage - Betäubungsmittel - Drogen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 97
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür …

    Auszug aus BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91
    Das Landgericht stützt seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten ausschließlich auf die ihn belastende Einlassung des Mitangeklagten K. In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, (vgl. BGHR StPO § 261 - Beweiswürdigung 1; Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. vom 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage - …

    Auszug aus BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91
    Das Landgericht stützt seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten ausschließlich auf die ihn belastende Einlassung des Mitangeklagten K. In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, (…vgl. BGHR StPO § 261 - Beweiswürdigung 1; Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. vom 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91).
  • BGH, 23.10.1991 - 5 StR 455/91

    Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Belastungszeuge - Zeugenbeweis - …

    Auszug aus BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91
    Das Landgericht stützt seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten ausschließlich auf die ihn belastende Einlassung des Mitangeklagten K. In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, (…vgl. BGHR StPO § 261 - Beweiswürdigung 1; Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. vom 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91).
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen …

    Auch wenn das Landgericht damit die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten nicht allein von den Angaben des Mittäters G. abhängig gemacht hat, so hat es dennoch die für die Richtigkeit von dessen Angaben sprechenden Gesichtspunkte unter ausdrücklicher Berücksichtigung eines möglichen Motivs zur Falschaussage, um sich selbst zu entlasten oder eine Strafmilderung zu erlangen, umfassend geprüft, gewürdigt und dies im Urteil nachvollziehbar deutlich gemacht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1991 - 3 StR 112/91, BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; vom 15. November 1991 - 2 StR 499/91, BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; vom 9. November 1999 - 5 StR 552/99, StV 2000, 243, 244; vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, StV 24 25 2002, 467; vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, NStZ-RR 2002, 146, 147).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Stehen sich Bekundungen eines - insbesondere einzigen - Zeugen und des Angeklagten unvereinbar gegenüber ("Aussage gegen Aussage"), müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände, die die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten beeinflussen geeignet sind (BGH NStZ 1999, 139), erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (…vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; Beschl. v. 23.10.1991 - 5 StR 455/91 - und v. 15.11.1991 - 2 StR 499/91, BGH NStZ 1992, 347).
  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94

    Zeugenvernehmung - Kind - Glaubwürdigkeitsgutachten - Widersprüchlichkeit - …

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht Glauben schenkt, dem Urteil zu entnehmen sein muß, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und gewürdigt hat (…vgl. BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 2; Zeuge 14; BGHR BtMG § 29 - Beweiswürdigung 7;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Beweiswürdigung 15).
  • BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91

    Bildung der tatrichterlichen Überzeugung der Täterschaft, wenn die Aussage des …

    In einem solchen Fall, in dem nach den Urteilsgründen Aussage gegen Aussage steht, müssen diese erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (…vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, Mitangeklagte 2; BGH StV 1990, 99; BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1991 - 5 StR 455/91 - und v. 15. November 1991 - 2 StR 499/91).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92

    Tatbeteiligte Zeugen - Belastungszeuge - Abschieben der Schuld - Geständnis - …

    Im Falle der Belastung durch tatbeteiligte Zeugen ist in der Regel die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, daß in dem Bemühen, die Schuld teilweise auf andere abzuschieben oder durch scheinbar offenes Eingeständnis eigener und fremder Schuld Strafmilderung zu erlangen, unwahre Angaben gemacht werden (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 5 und 7).
  • BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02

    Urteilsbegründung bei Aussage gegen Aussage in Bußgeldsachen

    Steht Aussage gegen Aussage, so muss der Tatrichter im allgemeinen die für die Bedeutung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände im Urteil darlegen und würdigen (BGH StV 1992, 97; 1995, 115; OLG Oldenburg DAR 2000, 86).
  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94

    Urteilsgründe ; Angaben des Angeklagte; Verzicht auf die Angaben ; Rechtlich …

    Steht Aussage gegen Aussage, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH Strafverteidiger 1992, 97, 98 und 219).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 699/95

    Anforderungen an die Feststellung der Glaubwürdigkeit eines tatbeteiligten Zeugen …

    Soll ein Angeklagter jedoch - wie hier - allein oder überwiegend durch die Angaben eines tatbeteiligten Zeugen überführt werden, bedarf es einer sorgfältigen Prüfung aller Umstände, die Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser den Angeklagten belastenden Angaben wecken können (st. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 5 und 7 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 21.09.1999 - Ss 308/99

    Grundsätze der Beweiswürdigung im Falle Aussage gegen Aussage

    In solchen Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen der sich widerstreitenden Angaben das Gericht Glauben schenkt, muß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände im Urteil darlegen und würdigen (BGH StV 1992, 97; 1995, 115).
  • BGH, 01.12.1992 - 5 StR 559/92
    Für die Würdigung der Angaben des Mitangeklagten G., der sich, selbst auf frischer Tat betroffen, durch die Benennung von Betäubungsmittellieferanten als seinen Hinterleuten naheliegend zu entlasten gesucht hat, weist der Senat ergänzend auf BGH StV 1992, 97 und 98 hin.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2937
BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91 (https://dejure.org/1991,2937)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1991 - 1 StR 622/91 (https://dejure.org/1991,2937)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1991 - 1 StR 622/91 (https://dejure.org/1991,2937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfängliches Schweigen - Zeugnisverweigerungsrecht - Nachteil des Angeklagten - Alibi - Untersuchungshaft - Beweiswürdigung - Zeugenbeweis - Zeugenaussage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StPO § 261
    Keine Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen zu Lasten des Angeklagten

Papierfundstellen

  • StV 1992, 225 LS
  • StV 1992, 97
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86

    Revision auf Grund der Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen …

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).

    Daß das Schweigen dem Gericht unverständlich erscheint, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BGH…, Urt. vom 23. November 1976 - 5 StR 567/76; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).

  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79

    Verwertung einer Zeugnisverweigerung zum Nachteil des Angeklagten - Aussage eines …

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
  • BGH, 13.08.1992 - 1 StR 478/92

    Beweiswürdigung von erst im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung gemachten, …

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
    Ebenso BGH, StV 1993, 61.
  • BGH, 22.10.1980 - 2 StR 612/80

    Keine nachteilige Wertung gegenüber dem Angeklagten aufgrund berechtigten …

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
  • BGH, 16.07.1991 - 1 StR 377/91

    Wirkung einer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
    Hier darf insbesondere aus dem Schweigen des Zeugen in der Hauptverhandlung nicht zur Untermauerung der Glaubhaftigkeit seiner früheren Aussage auf fehlenden Belastungseifer geschlossem werden (BGH, StV 1991, 450).
  • BGH, 23.11.1976 - 5 StR 567/76

    Revision wegen Stützung auf eine Zeugenaussage für die Urteilsfindung bei …

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91
    Daß das Schweigen dem Gericht unverständlich erscheint, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urt. vom 23. November 1976 - 5 StR 567/76;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
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