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Rechtsprechung
   LG Bad Kreuznach, 17.03.1994 - 8 Js 3329/89 (W) KLs (nr)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9367
LG Bad Kreuznach, 17.03.1994 - 8 Js 3329/89 (W) KLs (nr) (https://dejure.org/1994,9367)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 17.03.1994 - 8 Js 3329/89 (W) KLs (nr) (https://dejure.org/1994,9367)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 17. März 1994 - 8 Js 3329/89 (W) KLs (nr) (https://dejure.org/1994,9367)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1994, 293
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02

    Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren: Verwertungsverbot für anläßlich einer …

    Dass die Polizeibeamten zum Zeitpunkt der Vernehmungen die Durchsuchung als rechtmäßig und die beschlagnahmten Gegenstände als verwertbar ansahen, ändert an dem rechtlichen Erfordernis der qualifizierten Belehrung und an der rechtlichen Fehlerhaftigkeit der Vernehmung bei deren Unterbleiben nichts (LG Bad Kreuznach, StV 1994, 293).

    Sie ist jedoch auch dann unverwertbar, wenn die Polizeibeamten eine qualifizierte Belehrung nicht für notwendig hielten (LG Bad Kreuznach, StV 1994, 293).

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung, …

    Wenn sich der Angeklagte in Ermangelung eines Hinweises auf die Unverwertbarkeit seiner bisherigen Angaben bei der weiteren Vernehmung seiner Entscheidungsmöglichkeit über das "Ob" und "Wie" seiner Aussage nicht bewusst war, greife ein Verwertungsverbot, wenn der Angeklagte davon ausgehe, dass ihm ein Schweigen nichts nütze, weil ohnehin bereits alles gesagt sei (LG Dortmund NStZ 1997, 356, 358; vgl. auch: LG Bad Kreuznach StV 1994, 293; LG Bamberg NStZ-RR 2006, 311 LS; AG München StV 2001, 501;…Erb in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 163a Rdn. 21b m.w.N.;… Diemer in KK StPO 6. Aufl. § 136 Rdn. 27; Neuhaus NStZ 1997, 312, 315; Roxin JR 2008, 16, 18 f.).
  • LG Dortmund, 19.08.1994 - Ks 9 Js 4/92

    Qualifizierte Belehrung nach unverwertbarer Vernehmung

    Ohne eine "qualifizierte" Belehrung, die im übrigen in Literatur und Rechtsprechung teilweise als unabdingbare Voraussetzung für das Ausschließen der Fortwirkung einer gemäß § 136a StPO unverwertbaren Vernehmung auf spätere Vernehmungen angesehen wird (…LR, 24. Aufl., § 136a Rn 65;… E. Schlüchter Das Strafverfahren, 2. Aufl. (1983), S. 105f. Rn 99f.;… Dencker aaO, Fn 238; LG Bad Kreuznach Beschl. v. 17.3.1994, StV 1994, 293), kann die Einlassung des Angeklagten, bei Kenntnis von der Unverwertbarkeit keine weitere Aussage getätigt zu haben, nicht widerlegt werden.
  • LG Mainz, 08.11.1999 - 3214 Js 20685/98

    Beschuldigtenvernehmung: Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten, der im …

    Denn eine sog. "qualifizierte Belehrung", die von Teilen der Literatur (…vgl. dazu KK-Boujong, StPO 3. Aufl. § 136 Rdnr.29) und der Rechtsprechung (LG Bad Kreuznach StV 94, 293 LG Dortmund NStZ 97, 356) als zwingend angesehen wird, ist nach der Rechtsauffassung der Kammer, die der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in anderer Sache (…Strafsache B..., Urt. vom 03. Juni 1997 = Az. 302 Js 6925/96-1 Ks) ungeachtet einer in zulässiger Form erhobenen Revisionsrüge unbeanstandet gelassen hat, der StPO fremd sie wird auch - soweit ersichtlich - von der höchstrichterlichen Rechtsprechung der übrigen Senate des Bundesgerichtshofes nicht für geboten erachtet.
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