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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.11.1993

Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1993 - 4 StR 583/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7715
BGH, 03.11.1993 - 4 StR 583/93 (https://dejure.org/1993,7715)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1993 - 4 StR 583/93 (https://dejure.org/1993,7715)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1993 - 4 StR 583/93 (https://dejure.org/1993,7715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme einer Tateinheit beim jeweiligen Rückgriff auf den Tatplan - Anforderungen an die Annahme eines Vorsatzes bei einer Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84

    Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung …

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 4 StR 583/93
    Der erforderliche Strafantrag ist vom Verletzten mit seiner Anschlußerklärung als Nebenkläger formgerecht (vgl. BGHSt 33, 114, 116) [BGH 09.01.1985 - 3 StR 502/84] und, da er zuvor keine Kenntnis von der Person der Täter hatte, auch rechtzeitig gestellt.
  • OLG Köln, 28.05.2013 - 1 RVs 81/13

    Keine körperliche Misshandlung durch bloßes Niederdrücken und Festhalten einer …

    Für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung erfordert dies, in den Urteilsgründen Anknüpfungstatsachen anzugeben, aus denen sich entnehmen lässt, dass der Angeklagte den tatbestandlichen Erfolg zumindest als möglich und nicht ganz fernliegend tatsächlich erkannt und billigend in Kauf genommen hat (BGH StV 1991, 410; BGH StV 1994, 303; SenE v. 18.06.2002 - Ss 201/02 - BayObLG NJW 2003, 371;… Joecks in: Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl. § 223 Rdnr. 55).
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 240/98

    Verwenden einer Schreckschusspistole beim Überfall - Verwenden einer …

    Zwar begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, diese Tatfolgen als Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 StGB anzusehen (…vgl. BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2 [insoweit in BGHSt 41, 285 [BGH 31.10.1995 - 1 StR 527/95] nicht abgedruckt] und Mißhandlung 1); die Feststellungen ergeben aber - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift hingewiesen hat - nicht, daß der Angeklagte insoweit zumindest mit bedingtem Vorsatz handelte, tragen allerdings eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung, da der Angeklagte die Möglichkeit psychosomatisch bedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen der Polizeibeamten aufgrund seiner persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können (vgl. BGHR StGB § 223 Abs. 1 Vorsatz 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1993 - 2 StR 579/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7714
BGH, 10.11.1993 - 2 StR 579/93 (https://dejure.org/1993,7714)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1993 - 2 StR 579/93 (https://dejure.org/1993,7714)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1993 - 2 StR 579/93 (https://dejure.org/1993,7714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von Betäubungsmitteln - Abhängigkeit der verminderten Schuldfähigkeit bei Beschaffungsdelikten Heroinabhängiger von akuten körperlichen Entzugserscheinungen - Anwendung des § 21 Strafgesetzbuch ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90

    Verminderte Schuldfähigkeit - Beschaffungsdelikt - Heroinabhängigkeit - Angst vor …

    Auszug aus BGH, 10.11.1993 - 2 StR 579/93
    Auch ist die Anwendung des § 21 StGB bei Beschaffungsdelikten Heroinabhängiger nicht in jedem Fall davon abhängig, daß der Täter zur Tatzeit unter akuten körperlichen Entzugserscheinungen gelitten hat; es ist nicht ausgeschlossen, daß schon die Angst des Heroinabhängigen vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, seine Hemmungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7, 11).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems …

    Auszug aus BGH, 10.11.1993 - 2 StR 579/93
    Auch ist die Anwendung des § 21 StGB bei Beschaffungsdelikten Heroinabhängiger nicht in jedem Fall davon abhängig, daß der Täter zur Tatzeit unter akuten körperlichen Entzugserscheinungen gelitten hat; es ist nicht ausgeschlossen, daß schon die Angst des Heroinabhängigen vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, seine Hemmungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7, 11).
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 657/96

    Voraussetzungen für Begründung verminderter Schuldfähigkeit durch …

    Jedoch kann auch bereits die Angst des Drogenabhängigen vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst") erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, zu einer erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit führen (BGH MDR 1989, 831;… BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5, 7, 9, 11; BGH, Beschl. vom 25. Februar 1993 - 2 StR 15/93 - Leitsatz in StV 1993, 467; BGH StV 1994, 303, 304).
  • KG, 26.08.1998 - 1 Ss 206/98

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fehlende Feststellungen zur Einschränkung der …

    Zwar ist mit der Feststellung der Abhängigkeit des Angeklagten von Betäubungsmitteln für sich keine gleichsam automatische Anwendung des 21 StGB verbunden (BGH StV 1994, 303, 304; BGH - 1. StS - StV 1988, 198 ).
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