Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 30.04.1993 - 1 Ausl. 2/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 33
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80
Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.1993 - 1 Ausl 2/93
Der deutsch-italienische Auslieferungsverkehr vollzieht sich nach den Bestimmungen des Europäischen Auslieferungsübereinkommens (EuAlÜbk), das zum unmittelbar anwendbaren innerstaatlichen Recht geworden ist (BGHSt 30, 55, 63). - BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85
Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.1993 - 1 Ausl 2/93
Eine Ausdehnung der vorläufigen Auslieferungshaft über den Zeitraum von 40 Tagen hinaus ist in jedem Fall unzulässig (BGH, NStZ 1986, 123, 124). - BGH, 03.05.1978 - 4 ARs 6/78
Maximale Dauer einer vorläufigen Auslieferungshaft - Entscheidungsmöglichkeiten …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.1993 - 1 Ausl 2/93
Bei Ablauf der Frist ergeben sich nur zwei rechtlich zulässige Möglichkeiten: Entweder hebt das Oberlandesgericht den Haftbefehl auf und beendet damit die vorläufige Haft oder es wandelt die vorläufige Haft noch innerhalb der Frist gegen (endgültige) Auslieferungshaft nach § 15 IRG um (BGHSt 28, 31, 34). - OLG Karlsruhe, 04.07.1986 - 1 AK 12/86
Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.1993 - 1 Ausl 2/93
Die für die Haftentscheidung nach §§ 16 Abs. 3, 15 IRG , Art. 22 EuAlÜbk beizubringenden Unterlagen müssen so beschaffen sein, daß sie den Senat in die Lage versetzen, vor Ablauf der 40-Tage-Frist eine Sachentscheidung aufgrund der vorgelegten Unterlagen zu treffen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1989, 27, 28; OLG Karlsruhe, GA 1987, 366, 367). - OLG Düsseldorf, 05.08.1988 - 4 Ausl (A) 144/88
Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.1993 - 1 Ausl 2/93
Die für die Haftentscheidung nach §§ 16 Abs. 3, 15 IRG , Art. 22 EuAlÜbk beizubringenden Unterlagen müssen so beschaffen sein, daß sie den Senat in die Lage versetzen, vor Ablauf der 40-Tage-Frist eine Sachentscheidung aufgrund der vorgelegten Unterlagen zu treffen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1989, 27, 28;… OLG Karlsruhe, GA 1987, 366, 367).
- OLG Jena, 18.10.2006 - Ausl 8/06
Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Auslieferungsersuchen, Separatismus, …
Im Auslieferungsverfahren nach dem EuAlÜbk ist nach Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft der Erlass eines Haftbefehls nach § 15 Abs. 1 IRG abzulehnen, wenn den Auslieferungsunterlagen keine konkrete Sachverhaltsdarstellung nach Art. 12 Abs. 2 Buchs, b) EuAlÜbk beigefügt ist und diese innerhalb der 40 Tages-Frist des Art. 16 Abs. 4 Satz 1 EuAlÜbk nicht mehr beigebracht werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 30.04.1993, 1 Ausl. 2/93. bei Juris: Schomburg/Lagodny/Gieß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. § 15 Rn. 14 a).Deshalb muss die Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft aufgehoben werden (siehe OLG Koblenz, Beschluss vom 30.04.1993, 1 Ausl. 2/93, bei Juris).
- OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 4 Ausl (A) 371/02
Voraussetzungen für das Fortdauern einer angeordneten
Liegen das Auslieferungsersuchen und die in Art. 16 Abs. 2 des Vertrages genannten Unterlagen dem für die Anordnung der Auslieferungshaft zuständigen Senat nicht bis zum Ablauf der Frist vor, kommt eine Umwandlung der vorläufigen in endgültige Auslieferungshaft nicht in Betracht (vgl. BGHSt 28, 31 [33]; 33, 310 [316]; NStZ 1986, 123 [124]; OLG Koblenz StV 1994, 33 jeweils zu Art. 16 Abs. 4 EuAlÜbk).
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