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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.07.1993 - 3 Ws 283/93 (StVollz), 3 Ws 284/93 (StVollz), 3 Ws 285/93 (StVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4748
OLG Frankfurt, 16.07.1993 - 3 Ws 283/93 (StVollz), 3 Ws 284/93 (StVollz), 3 Ws 285/93 (StVollz) (https://dejure.org/1993,4748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.07.1993 - 3 Ws 283/93 (StVollz), 3 Ws 284/93 (StVollz), 3 Ws 285/93 (StVollz) (https://dejure.org/1993,4748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juli 1993 - 3 Ws 283/93 (StVollz), 3 Ws 284/93 (StVollz), 3 Ws 285/93 (StVollz) (https://dejure.org/1993,4748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Strafvollstreckung: Erforderliche Begründung bei besonderen Anordnungen (hier: Einzelbesuch und -duschen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG §§ 24, 115 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Strafvollstreckung: Erforderliche Begründung bei besonderen Anordnungen (hier: Einzelbesuch und -duschen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafgefangener; Vollzugsbehörde; Einschränkung der Rechte; Berechtigung zur Anordnung; Pflichtgemäßes Ermessen; Beurteilungsspielraum; Fluchtgefahr; Hinweise vertraulicher Art; Angaben unbekannter Urheber; Beweiswert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1994, 431
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.1993 - 3 Ws 283/93
    Zwar ist der Vollzugsbehörde bei Fragen, die eine persönliche Wertung enthalten -wie etwa bei den in Rede stehenden getroffenen Anordnungen wegen Fluchtgefahr - ein Beurteilungsspielraum eingeräumt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 21.12.1990 - 3 Ws 814/90 (StVollz) + 5.7.1993 - 3 Ws 242/93 (StVollz), in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung vgl. BGHSt 30/320;… Calliess/Müller/Dietz, StVollzG, 5. Auflage, § 10, Rdnr. 6, § 11 Rdnr. 6 mwN auch bezüglich der Gegenmeinung).
  • OLG Frankfurt, 05.07.1993 - 3 Ws 242/93

    Lebenslange Freiheitsstrafe; Gewährung von Ausgang; Mißbrauchsgefahr; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.1993 - 3 Ws 283/93
    Zwar ist der Vollzugsbehörde bei Fragen, die eine persönliche Wertung enthalten -wie etwa bei den in Rede stehenden getroffenen Anordnungen wegen Fluchtgefahr - ein Beurteilungsspielraum eingeräumt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 21.12.1990 - 3 Ws 814/90 (StVollz) + 5.7.1993 - 3 Ws 242/93 (StVollz), in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung vgl. BGHSt 30/320;… Calliess/Müller/Dietz, StVollzG, 5. Auflage, § 10, Rdnr. 6, § 11 Rdnr. 6 mwN auch bezüglich der Gegenmeinung).
  • OLG Frankfurt, 11.07.1980 - 3 Ws 297/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.1993 - 3 Ws 283/93
    Wenn auch derartige Informationen Erkenntnismaterial bilden, dessen Verwertung grundsätzlich keinen Bedenken unterliegt und im Einzelfall durch Gründe des öffentlichen Interesses oder der Sicherheit und Ordnung der Vollzugsanstalt die Möglichkeit der Sachaufklärung in zulässiger Weise eingeschränkt werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 11.7.80 - 3 Ws 297/80, NStZ 1981/117 f; OLG Nürnberg, Beschluß vom 2.2.1982 -Ws 805/81, NStZ 1982/438 f), bedeutet dies jedoch nicht, daß sich die Vollzugsbehörde mit diesen Informationen begnügen durfte.
  • OLG Nürnberg, 02.02.1982 - Ws 805/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.1993 - 3 Ws 283/93
    Wenn auch derartige Informationen Erkenntnismaterial bilden, dessen Verwertung grundsätzlich keinen Bedenken unterliegt und im Einzelfall durch Gründe des öffentlichen Interesses oder der Sicherheit und Ordnung der Vollzugsanstalt die Möglichkeit der Sachaufklärung in zulässiger Weise eingeschränkt werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 11.7.80 - 3 Ws 297/80, NStZ 1981/117 f; OLG Nürnberg, Beschluß vom 2.2.1982 -Ws 805/81, NStZ 1982/438 f), bedeutet dies jedoch nicht, daß sich die Vollzugsbehörde mit diesen Informationen begnügen durfte.
  • OLG Frankfurt, 21.12.1990 - 3 Ws 814/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.1993 - 3 Ws 283/93
    Zwar ist der Vollzugsbehörde bei Fragen, die eine persönliche Wertung enthalten -wie etwa bei den in Rede stehenden getroffenen Anordnungen wegen Fluchtgefahr - ein Beurteilungsspielraum eingeräumt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 21.12.1990 - 3 Ws 814/90 (StVollz) + 5.7.1993 - 3 Ws 242/93 (StVollz), in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung vgl. BGHSt 30/320;… Calliess/Müller/Dietz, StVollzG, 5. Auflage, § 10, Rdnr. 6, § 11 Rdnr. 6 mwN auch bezüglich der Gegenmeinung).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 3 Ws 132/02

    Voraussetzungen der kumulativen Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im …

    Zwar steht der Vollzugsbehörde bezüglich der Flucht- und Gewalttätigkeitsprognose nach st. Rspr. des Senats (zuletzt Beschl. v. 1.9.2000 ­3 WS 650/00 seit Senat, StV 1994, 431) und der Obergerichte (OLG Saarbrücken, ZfStrVo 1985, 58; OLG Celle, NStZ 189, 143) ein Beurteilungsspielraum zu mit der Folge, daß die Prognose nur in Anwendung der Grundsätze des § 115 V StVollzG überprüfbar ist.
  • LG Regensburg, 28.02.2022 - SR StVK 131/19

    Bestätigung der Ablehnung der Teilnahme an einem Interview

    Anonyme Hinweise allein reichen nicht aus (OLG Frankfurt a.M. StV 1994, 431 m.Anm. Bemmann;… BeckOK Strafvollzug Bund/Walter/Bosch StVollzG § 25 Rn. 5 und 7).
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