Rechtsprechung
| OLG Celle, 07.02.1994 - 1 Ws 22/94 (StrVollz) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 70 Abs. 1 StVollzG; Abs. 2 Nr. 2 StVollzG
JVA; Ermessen der JVA; Benutzung eines Computers in der Haftanstalt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVollzG § 70 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
JVA; Ermessen der JVA; Benutzung eines Computers in der Haftanstalt
Papierfundstellen
- StV 1994, 436
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02
Strafvollzug: Unzulässiger Besitz einer Spielkonsole der Marke "Sony Playstation …
Die ... entspricht hiernach zumindest nach erfolgter Erweiterung und Manipulation in ihren Anwendungsmöglichkeiten durchaus einem Personalcomputer, hinsichtlich dessen bereits mehrfach obergerichtlich entschieden worden ist, dass dessen Aushändigung an einen Strafgefangenen grundsätzlich versagt werden kann (vgl. OLG Celle, StV 1994, 436; OLG Hamm, NStZ 1997, 566; OLG Düsseldorf, NStZ 1999, 271 sowie Senat in NStZ-RR 1999, 156 ff.). - KG, 11.02.2016 - 2 Ws 312/15
"FSK 18-Filme" im Strafvollzug
Insoweit gilt im Ergebnis nichts anderes als für andere gefährliche Sachen im Sinne des § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG (vgl. dazu mit jeweils weit. Nachweisen: Senat, Beschluss vom 28. Dezember 2015 - 2 Ws 289/15 Vollz - zu Spielkonsolen, Beschluss vom 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz - zu DVBT-Decodern und OLG Celle StV 1994, 436 zu Computern).
dejure.org
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