Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.04.1997 - (2) 4 Ausl. 174/97 (21/97) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Berechnung der förmlichen Auslieferungshaft, Festnahme in der Auslieferungssache, Urteil, Haftbefehl, Festnahmeersuchen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuAlübk Art. 16 Abs. 4 S. 1 2. Hs.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls aufgrund einer Überschreitung der 40-Tage-Frist zum Einreichen der für eine weitere Inhaftierung erforderlichen Unterlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1997, 372
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85
Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch …
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.1997 - 4 Ausl 174/97
Rn. 7 Mit seiner Ansicht sieht sich der Senat auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der in seinem Beschluß vom 3. Mai 1978 ausgeführt hat, daß im Rahmen des vorläufigen und summarischen Verfahrens ein Verfolgter "nicht länger als 40 Tage seiner Freiheit beraubt werden darf" (BGHSt 28, 31, 34; bestätigt in BGHSt 33, 310, 317). - BGH, 03.05.1978 - 4 ARs 6/78
Maximale Dauer einer vorläufigen Auslieferungshaft - Entscheidungsmöglichkeiten …
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.1997 - 4 Ausl 174/97
Rn. 7 Mit seiner Ansicht sieht sich der Senat auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der in seinem Beschluß vom 3. Mai 1978 ausgeführt hat, daß im Rahmen des vorläufigen und summarischen Verfahrens ein Verfolgter "nicht länger als 40 Tage seiner Freiheit beraubt werden darf" (BGHSt 28, 31, 34; bestätigt in BGHSt 33, 310, 317). - OLG Karlsruhe, 04.07.1986 - 1 AK 12/86
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.1997 - 4 Ausl 174/97
Rn. 11 Danach aber erscheint es ausgeschlossen, daß die Auslieferungsunterlagen - auf welchem Wege auch immer - den Senat am heutigen Tage noch so rechtzeitig erreichen können, daß überhaupt eine sachgerechte weitere Bearbeitung der Vorgänge, erst recht eine solche ohne zumutbaren Zeitdruck, möglich wäre (…vgl. auch OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Karlsruhe GA 1987, 366). - OLG Düsseldorf, 05.08.1988 - 4 Ausl (A) 144/88
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.1997 - 4 Ausl 174/97
Die gegenteilige Ansicht (…vgl. KG GA 1982, 130; OLG Düsseldorf StV 1989, 27) ist hingegen abzulehnen, da andernfalls durch eine nicht kontrollierbare Verzögerung der Entscheidung über die vorläufige Auslieferungshaft durch das Oberlandesgericht die gesetzte längste Frist von 40 Tagen unangemessen und in nicht überprüfbarem Umfang verlängert werden könnte.
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Rechtsprechung
| OLG München, 04.09.1996 - 1 Ws 686/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1997, 372
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Oldenburg, 15.09.2026 - 1 OAus 60/26
Übertragung der Strafvollstreckung; Rücküberstellungsgarantie; Grundsatz der …
Für eine dahingehende Auslegung spricht die Formulierung "Straftat" (nicht strafrechtlicher Tatbestand, vgl. zur dementsprechenden Rechtslage vor Geltung des RB-Freiheitsstrafen OLG München, Beschluss vom 4. September 1996 - 1 Ws 686/96 -, juris). - OLG Celle, 18.10.2007 - 1 Ws 367/07
Vollstreckbarkeit einer im Ausland verhängten, langjährigen Freiheitsstrafe; …
Da das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe nach § 38 Abs. 2 StGB 15 Jahre beträgt, kann die durch das ausländische Erkenntnis vorliegend verhängte höhere Freiheitsstrafe nur dann für vollstreckbar erklärt werden, wenn das deutsche Recht für die abgeurteilte Tat lebenslange Freiheitsstrafe (§ 38 Abs. 1 StGB) androht (vgl. KG NStZ 1995, 415; OLG München StV 1997, 372; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 216;… Grotz in Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., IRG § 54 Rdnr. 10). - KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13
Strafvollstreckung nach einer Exequaturentscheidung: Reststrafenaussetzung im …
Es ist auch nicht Sinn der Vollstreckungshilfe, im Ausland verurteilten und inhaftierten deutschen Staatsangehörigen Nachteile zu ersparen, die ihnen aus der Vollstreckung ausländischer, von der deutschen Rechtspraxis abweichender Urteile erwachsen können (vgl. OLG München StV 1997, 372, 373).
- KG, 03.02.2022 - 2 Ws 12/22
Exequaturverfahren: Anrechnung von Auslandshaft und Pflichtverteidigerbestellung
Es ist auch nicht Sinn der Vollstreckungshilfe, im Ausland verurteilten und inhaftierten deutschen Staatsangehörigen Nachteile zu ersparen, die ihnen aus der Vollstreckung ausländischer, von der deutschen Rechtspraxis abweichender Urteile erwachsen können (vgl. OLG München StV 1997, 372, 373). - KG, 18.07.2017 - 2 Ws 101/17
Vollstreckungshilfeverfahren: Anrechnung von im Ausland vollzogenem …
Es ist auch nicht Sinn der Vollstreckungshilfe, im Ausland verurteilten und inhaftierten deutschen Staatsangehörigen Nachteile zu ersparen, die ihnen aus der Vollstreckung ausländischer, von der deutschen Rechtspraxis abweichender Urteile erwachsen können (vgl. OLG München StV 1997, 372, 373). - KG, 16.07.2015 - 4 Ws 61/15
Überstellung eines deutsch-türkischen Straftäters aus Polen in die Bundesrepublik …
Es ist - auch in Fällen äußerster Unbilligkeit - nicht Sinn der Vollstreckungshilfe, im Ausland verurteilten und inhaftierten deutschen Staatsangehörigen Nachteile zu ersparen, die ihnen aus der Vollstreckung ausländischer, von der deutschen Rechtspraxis abweichender Urteile erwachsen können (vgl. OLG München StV 1997, 372, 373). - OLG Bamberg, 07.08.2019 - 1 Ws 385/19
Keine Anpassung des Strafmaßstab im Exquaturverfahren
Es ist nicht Sinn der Vollstreckungshilfe, im Ausland verurteilten und inhaftierten deutschen Staatsangehörigen Nachteile zu ersparen, die ihnen aus der Vollstreckung ausländischer, von der deutschen Rechtspraxis abweichender Urteile erwachsen können (vgl. OLG München, Beschluss vom 04.09.1996 - 1 Ws 686/96 = StV 1997, 372). - KG, 08.04.2010 - 4 Ws 32/10
§ 54 IRG, Vertrag zwischen der BRD und dem thailändischen Königreich über die …
Es ist nicht Sinn der Vollstreckungshilfe, im Ausland verurteilten und inhaftierten deutschen Staatsangehörigen Nachteile zu ersparen, die ihnen aus der Vollstreckung ausländischer, von der deutschen Rechtspraxis abweichender Urteile erwachsen können (vgl. OLG München StV 1997, 372, 373).
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