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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.10.1997 - 1 Ws 337/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4549
OLG Hamm, 23.10.1997 - 1 Ws 337/97 (https://dejure.org/1997,4549)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.1997 - 1 Ws 337/97 (https://dejure.org/1997,4549)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 1 Ws 337/97 (https://dejure.org/1997,4549)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 127 (Ls.)
  • StV 1998, 151
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Bamberg, 29.06.1998 - Ws 415/98

    Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe ; Entfallen einer verhängten Geldstrafe

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  • OLG Oldenburg, 24.04.2006 - 1 Ws 234/06

    Vollstreckung des Restes einer teilverbüßten Ersatzfreiheitsstrafe; Möglichkeit …

    Die vom Beschwerdeführer zitierte abweichende Ansicht (etwa OLG Koblenz NStZ 1995, 254; OLG Hamm StV 1998, 151) verkennt diese Zusammenhänge.
  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 1 VAs 114/09

    Änderung der Vollstreckungsreihenfolge zum Zweck der Zurückstellung der …

    Rn. 36 Der Senat gibt insoweit die in einer früheren Entscheidung (OLG Hamm StV 1998, 151 f.) vertretene Rechtsauffassung auf und schließt sich der in der obergericht-.
  • OLG Zweibrücken, 29.03.2001 - 1 Ws 152/01

    Ersatzfreiheitsstrafe; Vollstreckung; Strafausspruch; Bewährung; Aussetzung; …

    Bislang hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass die Vorschrift des § 57 StGB auf die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe anwendbar ist (Senat NJW 1976, 155f.; MDR 1987, 782 und MDR 1988, 1071; so auch OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NJW 1977, 308; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NStZ 1987, 120f. und 2. Strafsenat NStZ 1995, 254f.; OLG Hamm, 1. Strafsenat, StV 1998, 151f.).
  • OLG Hamm, 16.12.2003 - 1 VAs 60/03

    Vollstreckungsreihenfolge; nachträgliche Änderung

    Die letztgenannte Auffassung hat auch der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm in seinem Beschluss vom 23. Oktober 1997 - 1 Ws 337/97 - (StV 1998, 151) vertreten.
  • OLG Hamm, 24.03.1998 - 2 Ws 126/98

    Ablehnung der Strafaussetzung, Anwendung auf Ersatzfreiheitsstrafen

    Im Hinblick auf die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft und den von ihr zitierten Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 23. Oktober 1997 (1 Ws 337/97 StV 1998, 151), wonach eine Entscheidung über die bedingte Entlassung nach § 57 StGB erst dann zu treffen ist, wenn über die Aussetzung der Vollstreckung aller Strafreste einschließlich der Restersatzfreiheitsstrafen entschieden werden kann, ist jedoch folgendes anzumerken:.
  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 3 Ws 348/00

    Ersatzfreiheitsstrafe, bedingte Entlassung, entsprechende Anwendung von § 57 StGB

    Eine abweichende Auffassung hat hierzu im Hause bislang allein der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm (StV 1998, 151 f.) vertreten.
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