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| OLG Zweibrücken, 20.08.1997 - 1 Ws 430/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 119 Abs. 3, Abs. 6; UVollzO Nr. 39
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1998, 32
- StV 1998, 385 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.08.1997 - 1 Ws 430/97
Bei gebotener verfassungskonformer Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO genügt dabei nicht, daß ein möglicher Mißbrauch der beantragten Vergünstigungen allgemein nicht auszuschließen ist; die Sicherheitsbedenken müssen vielmehr in der Person des Antragstellerin konkret begründet sein (vgl. BVerfG NJW 1973, 1363 ; OLG Koblenz NStZ 1985, 528; OLG Zweibrücken StV 1979, 537, 538; StV 1993, 593 ). - OLG Zweibrücken, 14.07.1993 - 1 Ws 380/93
Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.08.1997 - 1 Ws 430/97
Bei gebotener verfassungskonformer Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO genügt dabei nicht, daß ein möglicher Mißbrauch der beantragten Vergünstigungen allgemein nicht auszuschließen ist; die Sicherheitsbedenken müssen vielmehr in der Person des Antragstellerin konkret begründet sein (vgl. BVerfG NJW 1973, 1363 ; OLG Koblenz NStZ 1985, 528; OLG Zweibrücken StV 1979, 537, 538; StV 1993, 593 ). - OLG Koblenz, 22.05.1985 - 1 Ws 277/85
Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.08.1997 - 1 Ws 430/97
Bei gebotener verfassungskonformer Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO genügt dabei nicht, daß ein möglicher Mißbrauch der beantragten Vergünstigungen allgemein nicht auszuschließen ist; die Sicherheitsbedenken müssen vielmehr in der Person des Antragstellerin konkret begründet sein (vgl. BVerfG NJW 1973, 1363 ; OLG Koblenz NStZ 1985, 528; OLG Zweibrücken StV 1979, 537, 538; StV 1993, 593 ).
- OLG Hamm, 04.02.1998 - 2 Ws 508/97
Untersuchungshaft, Beschränkungen, Akustische Überwachung, Telefonerlaubnis, …
Danach dürfen einem Untersuchungshaftgefangenen nur solche Beschränkungen auferlegt werden, die der Zweck der Untersuchungshaft oder die Ordnung der Anstalt erfordern (vgl. u.a. BVerfG NStZ 1994, 52; OLG Zweibrücken StV 1998, 32; OLG Bremen StV 1998, 33, OLG Hamm StV 1998, 35, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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