Rechtsprechung
| BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97 |
Epilan
§ 211 StGB, Tötung eines Schwerkranken im Krankenhaus, keine Wehrlosigkeit aufgrund Arglosigkeit und damit keine Heimtücke, wenn das Opfer nicht mehr in der Lage ist, den Angriff zu erkennen, zur Frage der Heimtücke gegenüber einem schutzbereiten Dritten
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Strafzumessung bei versuchter Tötung eines Sterbenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 490
- StV 1998, 543
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (10)
- BGH, 02.10.1962 - 1 StR 299/62
Ausnutzung des nationalsozialistischen Rassenhasses der nationalsozialistischen …
Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
Damit bleibt die Möglichkeit offen, daß das Opfer - ähnlich wie im Fall der Besinnungslosigkeit - schon aufgrund seiner gesundheitlichen Konstitution nicht mehr in der Lage war, die Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGHSt 4, 11, 13; 8, 216, 218; 18, 37, 38; BGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 3 St 68/97).cc) Zwar kann - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - das Mordmerkmal der "Heimtücke" auch dadurch erfüllt werden, daß der Täter die Arglosigkeit eines schutzbereiten Dritten zur Tatausführung ausnutzt (BGHSt 18, 37, 38; BGH NJW 1978, 709).
- BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84
Zeitpunkt der Arglosigkeit
Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
aa) Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zur Tötung ausnutzt (vgl. BGHSt 32, 382, 383/384 m.w.N.). - BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69
Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz …
Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
Zwar kann auch die Tötung eines Schlafenden das Mordmerkmal der "Heimtücke" erfüllen, wenn dieser sich dem Schlaf in dem Vertrauen überläßt, daß ihm nichts geschehen wird, mithin "die Arglosigkeit mit in den Schlaf [nimmt]" (BGHSt 23, 119, 121].
- BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55
Möglichkeit der Heimtücke gegenüber einem drei Wochen alten Kind - Unterschied …
Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
Damit bleibt die Möglichkeit offen, daß das Opfer - ähnlich wie im Fall der Besinnungslosigkeit - schon aufgrund seiner gesundheitlichen Konstitution nicht mehr in der Lage war, die Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGHSt 4, 11, 13; 8, 216, 218; 18, 37, 38; BGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 3 St 68/97). - BGH, 03.12.1985 - 5 StR 637/85
Einbringung einer polizeilichen Vernehmungsniederschrift des …
Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
Der neue Tatrichter wird auch zu prüfen haben, ob die (versuchte) Tötung des der Beziehung der Angeklagten entgegenstehenden Ehegatten unter den gegebenen Umständen nicht das Mordmerkmal des Handeln aus niedrigen Beweggründen erfüllt (vgl. BGHSt 3, 133; BGH NJW 1955, 1727; GA 1986, 508, 509). - BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden …
Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
cc) Zwar kann - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - das Mordmerkmal der "Heimtücke" auch dadurch erfüllt werden, daß der Täter die Arglosigkeit eines schutzbereiten Dritten zur Tatausführung ausnutzt (BGHSt 18, 37, 38; BGH NJW 1978, 709). - BGH, 04.11.1952 - 2 StR 261/52
Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
Damit bleibt die Möglichkeit offen, daß das Opfer - ähnlich wie im Fall der Besinnungslosigkeit - schon aufgrund seiner gesundheitlichen Konstitution nicht mehr in der Lage war, die Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGHSt 4, 11, 13; 8, 216, 218; 18, 37, 38; BGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 3 St 68/97). - BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86
Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und …
Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
bb) Der Täter muß weiterhin die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt ausgenutzt haben, das heißt sie in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1). - BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84
Heimtückisches Handeln bei unbedingtem Tötungsvorsatz unabhängig von der …
Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
bb) Der Täter muß weiterhin die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt ausgenutzt haben, das heißt sie in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1). - BGH, 31.08.1955 - 3 StR 221/55
Auszug aus BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
Der neue Tatrichter wird auch zu prüfen haben, ob die (versuchte) Tötung des der Beziehung der Angeklagten entgegenstehenden Ehegatten unter den gegebenen Umständen nicht das Mordmerkmal des Handeln aus niedrigen Beweggründen erfüllt (vgl. BGHSt 3, 133; BGH NJW 1955, 1727;… GA 1986, 508, 509).
- LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20
Berliner Ku'damm-Raser: 13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes
Wehrlosigkeit liegt vor, wenn infolge der Arglosigkeit des Opfers dessen Abwehrbereitschaft und -fähigkeit fehlt oder erheblich eingeschränkt ist (BGH, Beschluss vom 29. April 1997, - 4 StR 158/97 -). - BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07
Heimtückemord (Arglosigkeit: Schlaf, normative Einschränkungen
Allerdings macht die Rechtsprechung seit jeher von diesem Grundsatz Ausnahmen: So wird es etwa als zweifelhaft angesehen, ob Heimtücke vorliegt, wenn das Opfer gegen seinen Willen vom Schlaf übermannt wurde (vgl. BGHSt 23, 119, 121; BGH, Urteil vom 21. Juni 1967 - 4 StR 199/67) oder wenn es auf Grund sonstiger Umstände - und nicht wegen seiner Arglosigkeit - nicht in der Lage war, die (Angriffs-) Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGH NStZ 1997, 490, 491: auf Grund seiner "gesundheitlichen Konstitution";… MünchKomm-Schneider § 211 Rdn. 133 m.w.N.). - BGH, 22.07.2010 - 4 StR 180/10
Voraussetzungen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe (Heimtücke; …
Das Mordmerkmal der Heimtücke kann, worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift, auf die der Senat insoweit Bezug nimmt, hingewiesen hat, auch dadurch erfüllt sein, dass ein Täter die Arglosigkeit einer schutzbereiten Person zur Tatausführung ausnutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 1997 - 4 StR 158/97, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 24 m.w.N.).
- LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20
Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und …
Wehrlosigkeit ist gegeben, wenn dem Opfer infolge seiner Arglosigkeit die natürliche Abwehrbereitschaft und -fähigkeit fehlt oder stark eingeschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.1997, Az. 4 StR 158/97; Beschluss vom 11.09.2007, Az. 1 StR 273/07; Beschluss vom 19.06.2008, Az. 1 StR 217/08).Rn. 522 Im Übrigen hat die Kammer bedacht, dass das Vorliegen von Heimtücke in Fällen zweifelhaft sein kann, in denen das Opfer gegen seinen Willen vom Schlaf übermannt wird (vgl. BGH, Urteil vom 08.10.1969, Az. 3 StR 90/69) oder es aufgrund sonstiger Umstände, d.h. nicht wegen seiner Arglosigkeit, nicht in der Lage ist, die Absicht des Täters zu erkennen und dem Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.1997, Az. 4 StR 158/97), jedoch bestanden für einen solchen Ausnahmefall keine Anhaltspunkte, insbesondere hat H1 den Chat mit T1 um 00:17 Uhr bewusst mit einer Verabschiedung beendet und bestanden keine Hinweise auf eine Alkoholisierung oder eine Erkrankung der H1.
- BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98
Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des …
Das Schwurgericht hat das Vorliegen von dem Angeklagten anzulastenden Mordmerkmalen rechtsfehlerfrei verneint; insbesondere hat der Angeklagte nicht heimtückisch gehandelt, weil das Tatopfer bei dem mit Tötungsvorsatz geführten tätlichen Angriff bereits bewußtlos und damit nicht arglos war (vgl. BGHSt 23, 119, 120; 32, 382, 386, 388; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; StV 1998, 543; 545;… Lackner/Kühl StGB 22. Aufl. § 211 Rdn. 7 m.w.N.;… aA Tröndle aaO § 211 Rdn. 6c; vgl. auch Kutzer NStZ 1994, 110, 111). - BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01
Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch); …
Da das Schwurgericht nicht feststellen konnte, daß der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers vor dem ersten Stich bewußt zur Tat ausgenutzt hat (UA 38), kam eine Verurteilung wegen versuchten (Heimtücke-) Mordes nicht in Betracht (vgl. BGHSt 6, 120, 121; BGH NStZ 1984, 20, 21; 1997, 490, 491;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 26; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 406/00). - BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97
Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen …
Ein Fall, in dem ein schwerkranker Mensch auf Grund seiner gesundheitlichen Verfassung nicht mehr in der Lage ist, die lebensbedrohliche Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegenzutreten (vgl. BGH NStZ 1997, 490 f.), liegt nach den hier getroffenen Feststellungen nicht vor. - LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22
Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von …
Wehrlosigkeit ist gegeben, wenn dem Opfer infolge seiner Arglosigkeit die natürliche Abwehrbereitschaft und -fähigkeit fehlt oder stark eingeschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.1997, Az. 4 StR 158/97; Beschluss vom 11.09.2007, Az. 1 StR 273/07; Beschluss vom 19.06.2008, Az. 1 StR 217/08). - LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12
Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht
3/57 in NJW 1958, 309), wobei das Opfer gerade aufgrund der Arglosigkeit wehrlos sein muss (BGH, Beschluss vom 29.04.1997 - 4 StR 158/97 in StV 1998, 543; BGH, Urteil v. 04.07.1984 - 3 StR 199/84 in NJW 1985, 334). - LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21
Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale
Wehrlosigkeit ist gegeben, wenn dem Opfer infolge seiner Arglosigkeit die natürliche Abwehrbereitschaft und -fähigkeit fehlt oder stark eingeschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.1997, Az. 4 StR 158/97; Beschluss vom 11.09.2007, Az. 1 StR 273/07; Beschluss vom 19.06.2008, Az. 1 StR 217/08). - LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20
Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot, …
- LG München I, 15.05.2023 - 2 Ks 128 Js 200428/20
Heimtückemord, niedrige Beweggründe, bedingter Tötungsvorsatz, gefährliche …
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Rechtsprechung
| BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Opfer - Tötungsdelikt - Offene Auseinandersetzung - Arglosigkeit - Ende der Feindseligkeiten
- rechtsportal.de
StGB § 211
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 322
- StV 1998, 543
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (12)
- BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84
Zeitpunkt der Arglosigkeit
Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
Der in der Heimtücke zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer infolge der Arglosigkeit hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; 39, 353, 368, jeweils m.w.N.).b) Auch zu dem für die Beurteilung der Arglosigkeit maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der Tat in das Versuchsstadium (BGHSt 19, 321, 322; 32, 382) [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]waren S. und G. nach der Vorstellung des Angeklagten nach wie vor nicht arglos.
- BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR …
Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
Der in der Heimtücke zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer infolge der Arglosigkeit hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; 39, 353, 368, jeweils m.w.N.).Das Opfer versieht sich, wenn es den Streit für beigelegt hält, keines tätlichen Angriffs mehr (BGHSt 28, 210, 211 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; 39, 353, 367; BGH NJW 1980, 792).
- BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65
Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem …
Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
Seine Arglosigkeit kann insbesondere dann beseitigt sein, wenn der Tat eine offene Auseinandersetzung mit von vornherein feindseligem Verhalten des Täters vorangegangen ist (BGHSt 20, 301, 302; 27, 322) [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77].Ist dies - wie hier - der Fall, so wird das Vorgehen des Täters nicht dadurch heimtückisch, daß dem Opfer die Intensität der Gefahr nicht bewußt wird und es sich nicht gerade eines Angriffs auch auf sein Leben versieht (BGHSt 20, 301, 302; 33, 363 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; BGH StV 1985, 235; NStZ 1991, 233, 234;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 und 7; NStE Nr. 12 zu § 211 StGB).
- BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85
Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der …
Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
Erforderlich für die Beseitigung der Arglosigkeit ist auch bei einem vorhergehenden Streit, daß das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (BGHSt 33, 363 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]).Ist dies - wie hier - der Fall, so wird das Vorgehen des Täters nicht dadurch heimtückisch, daß dem Opfer die Intensität der Gefahr nicht bewußt wird und es sich nicht gerade eines Angriffs auch auf sein Leben versieht (BGHSt 20, 301, 302; 33, 363 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; BGH StV 1985, 235; NStZ 1991, 233, 234;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 und 7; NStE Nr. 12 zu § 211 StGB).
- BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90
Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke
Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
Ist dies - wie hier - der Fall, so wird das Vorgehen des Täters nicht dadurch heimtückisch, daß dem Opfer die Intensität der Gefahr nicht bewußt wird und es sich nicht gerade eines Angriffs auch auf sein Leben versieht (BGHSt 20, 301, 302; 33, 363 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; BGH StV 1985, 235; NStZ 1991, 233, 234;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 und 7; NStE Nr. 12 zu § 211 StGB). - BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78
Zum Begriff des heimtückischen Tötens
Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
Das Opfer versieht sich, wenn es den Streit für beigelegt hält, keines tätlichen Angriffs mehr (BGHSt 28, 210, 211 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; 39, 353, 367; BGH NJW 1980, 792). - BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77
Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers - …
Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
Seine Arglosigkeit kann insbesondere dann beseitigt sein, wenn der Tat eine offene Auseinandersetzung mit von vornherein feindseligem Verhalten des Täters vorangegangen ist (BGHSt 20, 301, 302; 27, 322) [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]. - BGH, 09.06.1964 - 1 StR 105/64
Begriff der Heimtücke - Bewusste Ausnutzung der Arglosigkeit und/oder …
Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
b) Auch zu dem für die Beurteilung der Arglosigkeit maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der Tat in das Versuchsstadium (BGHSt 19, 321, 322; 32, 382) [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]waren S. und G. nach der Vorstellung des Angeklagten nach wie vor nicht arglos. - BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten …
Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
Das Opfer versieht sich, wenn es den Streit für beigelegt hält, keines tätlichen Angriffs mehr (BGHSt 28, 210, 211 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; 39, 353, 367; BGH NJW 1980, 792). - BGH, 10.01.1989 - 1 StR 732/88
Annahme von "Arglosigkeit" bei Erwartung eines sonstigen schweren Angriffs auf …
Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96
Ist dies - wie hier - der Fall, so wird das Vorgehen des Täters nicht dadurch heimtückisch, daß dem Opfer die Intensität der Gefahr nicht bewußt wird und es sich nicht gerade eines Angriffs auch auf sein Leben versieht (BGHSt 20, 301, 302; 33, 363 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; BGH StV 1985, 235; NStZ 1991, 233, 234; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 und 7; NStE Nr. 12 zu § 211 StGB). - BGH, 19.03.1985 - 5 StR 872/84
Anforderungen an die Annahme der Arglosigkeit des Opfers als Voraussetzung des …
- BGH, 15.04.1987 - 2 StR 32/87
Arglosigkeit des Opfers im Zeitpunkt des erstmaligen Zustechens mit einem Messer …
- LG Paderborn, 22.08.2016 - 1 KLs 3/16
Der Junge, der seinen besten Freund erschlug
Erforderlich für die Beseitigung der Arglosigkeit ist auch bei einem vorhergehenden Streit, dass das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1996, 4 StR 150/96, zitiert nach Juris m.w.N.).Befürchtet aber das Opfer wie hier einen Angriff auf seine körperliche Unversehrtheit, so wird das Vorgehen des Täters nicht dadurch heimtückisch, dass dem Opfer die Intensität der Gefahr nicht bewusst wird und es sich nicht gerade eines Angriffs auf sein Leben versieht (vgl. BGH, Urt. v. 30.05.1996, a.a.O. m.w.N.).
- BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03
Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein …
Erforderlich ist vielmehr für die Beseitigung der Arglosigkeit auch bei einem vorausgegangenen Streit, daß das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363; 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21; BGH NStZ 2003, 146).Diese Vorgeschichte darf bei der Beurteilung der Arglosigkeit und der Kenntnis des Angeklagten hiervon nicht außer acht gelassen werden (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21).
- BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03
Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer …
Allerdings hat der Bundesgerichtshof den genannten Gesichtspunkt regelmäßig in solchen Fällen zur Geltung gebracht, in denen der Tat eine offene Auseinandersetzung mit von vornherein feindseligem Verhalten des Täters vorangegangen war (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21, 27; BGH NStZ-RR 1996, 322 jeweils m. w. N.) oder in denen das Opfer sich bewußt in eine feindliche Auseinandersetzung eingelassen hatte (…BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 29), der Anlaß für die vom Opfer gehegte Erwartung eines tätlichen Angriffs des Täters also ein akuter war.Eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers vermag dessen Arglosigkeit jedenfalls nicht zu beseitigen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21; BGH NStZ-RR 2001, 14).
- BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08
Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord …
Eine auf längere Zeit zurückliegenden Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers vermag dessen Arglosigkeit dagegen nicht zu beseitigen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21; BGH NStZ-RR 2001, 14; 2004, 14, 15 f.). - LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20
Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und …
Arglosigkeit ist gegeben, wenn sich das Opfer zum Zeitpunkt der Tat eines Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit nicht versieht (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96; Beschluss vom 30.10.1996, Az. 2 StR 405/96; Urteil vom 03.09.2015, Az. 3 StR 242/15).Der in der Heimtücke zum Ausdruck kommende Unrechtsgehalt liegt darin, dass der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.1993, Az. 5 StR 473/93; Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96).
Die Überraschung des Opfers entfällt, wenn es einen Angriff des Täters für möglich hält; seine Arglosigkeit kann insbesondere dann beseitigt sein, wenn der Tat eine offene Auseinandersetzung mit feindseligem Verhalten des Täters vorangegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1977, Az. 2 StR 452/77; Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96).
- BGH, 17.09.2008 - 5 StR 189/08
Mord (Heimtücke: Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins, vorhergehende …
Rn. 12 Grundsätzlich können Arg- und Wehrlosigkeit zwar auch gegeben sein, wenn der Tat eine feindselige Auseinandersetzung vorausgeht, das Tatopfer aber gleichwohl nicht mit einem erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 234, 235; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 21;… Schneider in MünchKomm-StGB § 211 Rdn. 126 f.). - BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11
Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein; …
Arg- und Wehrlosigkeit können auch gegeben sein, wenn der Tat eine feindselige Auseinandersetzung vorausgeht, das Tatopfer aber nicht mit einem erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 150/96, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 21 mwN).Dafür ist erforderlich, dass er die Umstände, welche die Tötung zu einer heimtückischen machen, nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Urteile vom 26. November 1986 und vom 30. Mai 1996 aaO; BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691 jeweils mwN).
- BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04
Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit; …
Arg- und Wehrlosigkeit können auch gegeben sein, wenn der Tat eine feindselige Auseinandersetzung vorausgeht, das Tatopfer aber nicht mit einem erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 234, 235; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 21;… Schneider in MünchKomm-StGB § 211 Rdn. 126 f.). - LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22
Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von …
Arglosigkeit ist gegeben, wenn sich das Opfer zum Zeitpunkt der Tat eines Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit nicht versieht (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96; Beschluss vom 30.10.1996, Az. 2 StR 405/96; Urteil vom 03.09.2015, Az. 3 StR 242/15).Der in der Heimtücke zum Ausdruck kommende Unrechtsgehalt liegt darin, dass der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.1993, Az. 5 StR 473/93; Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96).
Die Überraschung des Opfers entfällt, wenn es einen Angriff des Täters für möglich hält; seine Arglosigkeit kann insbesondere dann beseitigt sein, wenn der Tat eine offene Auseinandersetzung mit feindseligem Verhalten des Täters vorangegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1977, Az. 2 StR 452/77; Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96).
- LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21
Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale
Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat eines Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit nicht versieht (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96; Beschluss vom 30.10.1996, Az. 2 StR 405/96; Urteil vom 03.09.2015, Az. 3 StR 242/15).Der in der Heimtücke zum Ausdruck kommende Unrechtsgehalt liegt darin, dass der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.1993, Az. 5 StR 473/93; Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96).
Die Überraschung des Opfers entfällt, wenn es einen Angriff des Täters für möglich hält; seine Arglosigkeit kann insbesondere dann beseitigt sein, wenn der Tat eine offene Auseinandersetzung mit feindseligem Verhalten des Täters vorangegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1977, Az. 2 StR 452/77; Urteil vom 30.05.1996, Az. 4 StR 150/96).
- BGH, 29.11.2011 - 3 StR 326/11
Heimtückischer Mord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und …
- LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20
Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot, …
- BGH, 23.07.2020 - 3 StR 77/20
Mordmerkmal der Heimtücke: Arglosigkeit des Tatopfers trotz vorangegangener …
- BGH, 06.09.2012 - 3 StR 171/12
Mord; Heimtücke (kein automatischer Ausschluss der Arglosigkeit bei vorherigen …
- BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99
Mordmerkmal der Heimtücke
- BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06
Mord (Heimtücke: Arglosigkeit; niedrige Beweggründe: tatrichterlicher …
- BGH, 23.08.2000 - 3 StR 234/00
Mordmerkmale der "Heimtücke" und "niedrigen Beweggründe"
- BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen
- LG Hamburg, 01.08.2019 - 621 Ks 2/19
Strafverfahren wegen der Tötung einer vierfachen Mutter in Hamburg-Altona
- BGH, 05.05.2009 - 5 StR 50/09
Mord (Heimtücke); Beweiswürdigung (Widerspruchsfreiheit der Feststellungen); …
- BGH, 14.01.2003 - 5 StR 478/02
Mord (Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit)
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