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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 19.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.02.1999 - 2 Ws 188/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9491
OLG Karlsruhe, 03.02.1999 - 2 Ws 188/98 (https://dejure.org/1999,9491)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.02.1999 - 2 Ws 188/98 (https://dejure.org/1999,9491)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - 2 Ws 188/98 (https://dejure.org/1999,9491)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 222
  • StV 1999, 276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 05.05.2015 - 2 Ws 158/15

    Nachholung der Strafvollstreckung bei legaler Rückkehr eines ausgewiesenen …

    Ohne besondere Umstände verdichtet sich deshalb das Vollstreckungsrecht zur Vollstreckungspflicht (vgl. Senat Die Justiz 1999, 345; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 123; OLG Oldenburg StraFo 2015, 84;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 456a Rn. 6;… Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 456a Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 3 Ws 28/04

    Strafvollstreckung: Nachholung der Vollstreckung bei freiwilliger Wiedereinreise …

    Macht daher die Staatsanwaltschaft von der in § 456a Abs. 2 Satz 3 StPO vorgesehenen Möglichkeit einer "Vorweganordnung" Gebrauch, so ist die Entscheidung nicht näher zu begründen, wenn offenkundig keine fallbezogenen Besonderheiten vorliegen, die eine Abweichung von der Regelfolge der Rückkehr nahelegen könnten (OLG Hamburg NStZ-RR 99, 123, 125; OLG Karlsruhe NStZ-RR 99, 222f.).
  • OLG München, 24.10.2013 - 1 Ws 915/13

    Strafvollstreckung: Verstoß gegen EU-Recht bei Anordnung der Nachholung der …

    Rn. 58 "Der nach § 456 a Abs. 2 StPO eingeräumte Ermessensspielraum wird durch § 17 Abs. 2 StVollstrO - wonach die Vollstreckung für den Fall der Rückkehr nachgeholt werden soll - dahingehend eingegrenzt, dass die Nachholungsanordnung der Regelfall ist (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1999, 222 m. w. N.).
  • LG Bayreuth, 26.01.2011 - StVK 1231/10

    Strafvollstreckung: Folgen unterbliebener Belehrung über die Nachholung der …

    Rn. 15 Unterbleibt jedoch die gebotene Belehrung, liegt nach ganz herrschender Meinung (…Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, Rdnr. 8; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1999, 222) ein Vollstreckungshindernis vor.

    17 Somit ist erforderlich, dass der Verurteilte nicht nur belehrt, sondern auch für ihn verständlich - erforderlichenfalls unter Zuziehung eines Dolmetschers oder anderer sprachkundiger Personen - belehrt worden ist (…OLG Stuttgart, RPfl 1981, S. 120; OLG Hamburg, NStZ-RR 1999, 123; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1999, 222).

  • OLG Stuttgart, 15.09.2008 - 2 Ws 252/08

    Strafvollstreckung: Ordnungsgemäße Belehrung bei Absehen von der Vollstreckung …

    Hier war die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung aber eindeutig und es waren keine Umstände bekannt, die angesichts der Art und Schwere der Taten und anderer berücksichtigungsfähiger Tatsachen eine Begründung der regelmäßig zu treffenden Vorweganordnung erfordert hätten (…KG Berlin, a.a.O.), Hinzu kommt, dass der nach § 456a Abs. 2 StPO eingeräumte Ermessensspielraum durch § 17 Abs. 2 StVollstrO - wonach die Vollstreckung für den Fall der Rückkehr nachgeholt werden soll - dahingehend eingegrenzt wird, dass die Nachholungsanordnung der Regelfall ist (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1999, 222 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.12.2012 - 2 Ws 861/12

    Zulässigkeit der Nachholung der Vollstreckung auch nach Absehen von der …

    Hierzu ist grundsätzlich Folgendes festzuhalten: Der nach § 456a Abs. 2 StPO eingeräumte Ermessensspielraum wird durch § 17 Abs. 2 StVollstrO - wonach die Vollstreckung für den Fall der Rückkehr nachgeholt werden soll - dahingehend eingegrenzt, dass die Nachholungsanordnung der Regelfall ist (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1999, 222 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.03.1999 - 3 Ws 37/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11929
OLG Stuttgart, 19.03.1999 - 3 Ws 37/99 (https://dejure.org/1999,11929)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.1999 - 3 Ws 37/99 (https://dejure.org/1999,11929)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 1999 - 3 Ws 37/99 (https://dejure.org/1999,11929)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1999, 276
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2005 - 3 Ws 82/05

    Strafrestaussetzung bei einem abgeschobenen Verurteilten; Aussetzung des …

    Der Strafvollstreckungskammer sowie dem Senat fehlen damit ausreichende Erkenntnismöglichkeiten und wichtige Entscheidungskriterien für die vorausschauende Beurteilung, ob der Verurteilte nicht mehr straffällig und eine Bewährungszeit durchstehen würde, letztlich aber auch für die darüber hinaus erforderliche Feststellung besonderer Umstände i. S. d. § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB (vgl. zu den insoweit zu stellenden Anforderungen jüngst Senat B. v. 10.03.2005 - 3 Ws 56/05 - OLG Düsseldorf StV 2003, 679; KG B. v. 22.05.2001 - 5 Ws 233/01 - bei juris Rechtsprechung; LG Freiburg StV 2003, 91; vgl. auch wegen des Verhältnisses zu § 456 a StPO: Senat StV 2002, 322; OLG Karlsruhe Die Justiz 1993, 233; OLG Stuttgart StV 1999, 276).
  • OLG Celle, 14.11.2001 - 2 Ws 280/01

    Strafvollstreckungsverfahren: Strafrestaussetzung auch nach Abschiebung des …

    Rn. 16 Der Sachverhalt der - vom Verurteilten in Bezug genommenen - Entscheidung des OLG Stuttgart vom 19. März 1999 (OLG Stuttgart StV 1999, 276, 277), das Aussetzung des Strafrestes gewährt hatte, weicht entscheidend von den hier vorliegenden Umständen ab.

    Beide Entscheidungen sind voneinander unabhängig und unterscheiden sich nach Zuständigkeiten, Voraussetzungen und Wirkungen (vgl. OLG Stuttgart StV 1999, 276, 277).

  • OLG Stuttgart, 22.11.2010 - 4 Ws 213/10

    Strafvollstreckung: Auslegung des Antrags eines abgeschobenen Verurteilten in …

    Rn. 8 b) Der Zulässigkeit einer einstweiligen Aussetzung der Nachholungsanordnung und des Vollstreckungshaftbefehls kann nicht entgegengehalten werden, dass für sie kein Rechtsschutzbedürfnis besteht, weil nach einer Entscheidung nach § 456 a StPO eine Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB grundsätzlich nicht mehr in Betracht käme, denn die Abschiebung hindert eine solche Entscheidung nicht (vgl. OLG Stuttgart StV 1999, 276; OLG Düsseldorf StV 2003, 679; OLG Karlsruhe Justiz 2005, 360; KG, Beschluss vom 22.05.2005, 5 Ws 233/01, - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2000 - 1 Ws 120/00

    Aussetzung der Reststrafe bei Ausweisung des Verurteilten

    Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Vorgänge, die Entscheidungen sind aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen von zwei verschiedenen Entscheidungsträgern der Justiz, nämlich der Staatsanwaltschaft und der Strafvollstreckungskammer, zu treffen und mit unterschiedlichen Rechtsmitteln anfechtbar (vgl. OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - JMBI.NW 1996, 71; OLG Karlsruhe MDR 1992, 885; OLG Stuttgart StV 1999, 276).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00

    Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB

    Der Senat teilt die Ansicht, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, von der weiteren Vollstreckung der Strafe nach § 456 a StPO abzusehen, und die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung nach § 57 Abs. 1 StPO nebeneinander stehen und über letztere auch dann noch zu entscheiden ist, wenn die Entschließung der Staatsanwaltschaft tatsächlich vollzogen wurde (vgl. OLG Karlsruhe, Die Justiz 1993, 233 f.; OLG Frankfurt, StV 1985, 23 ff.; OLG Stuttgart, Die Justiz 1988, 104; StV 1999, 276 f.; OLG Düsseldorf, JMBlNRW 1989, 69 f.; OLG Köln, MDR 1991, 276; zu § 57 Abs. 2 StGB vgl. jüngst: auch KG, Beschluss vom 27.01.2000 - 5 Ws 698/99 -).
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