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| OLG Frankfurt, 18.01.2000 - 1 Ws 3/2000, 1 Ws 3/00 |
Zitiervorschläge
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 1 Ws 3/2000, 1 Ws 3/00 (https://dejure.org/2000,24277)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 18.01.2000 - 1 Ws 3/2000, 1 Ws 3/00
- OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 Ws 3/00
- OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 Ws 3/20
- StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1497
Papierfundstellen
- StV 2000, 374
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77
Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen …
Wenn nach den Umständen des Einzelfalles gewichtige Gründe gegen jede Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr sprechen, ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vom Erlass eines Haftbefehls nach § 112 Abs. 3 StPO abzusehen (OLG Frankfurt StV 2000, 374, 375; OLG Düsseldorf StV 1982, 585; OLG Köln StV 1994, 584;… Graf in KK a.a.O. § 112 Rdn. 42). - StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1497
Unzulässige Grundrechtsklage eines Strafgefangenen gegen außer Vollzug gesetzten …
Rn. 6 Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beschloss auf die Beschwerde am 18. Januar 2000 - 1 Ws 3/2000 -, die Antragstellerin nach Sicherheitsleistung unter bestimmten Auflagen vom weiteren Vollzug aus dem Haftbefehl zu verschonen.Rn. 12 den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, 1. Strafsenat, vom 18. Januar 2000 - 1 Ws 3/2000 - aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen.
- OLG Jena, 28.11.2005 - 1 Ws 436/05
Haftbeschwerde
Welche Wertung der aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse letztlich richtig ist, entzieht sich der Entscheidung des Beschwerdegerichts ( BGH StV 1991, 525; OLG Frankfurt, StV 2000, 374, 375; OLG Brandenburg, StV 2000, 505, 506; OLG Stuttgart, Justiz 2003, 457, zit.n.juris).
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