Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 Vollz (Ws) 75/01 |
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Kurzfassungen/Presse
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Strafvollzug; Ärztliche Maßnahme; Strafgefangener; Substitution; Beikonsum; Gesundheit; JVA
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 613 Vollz 188/00
- OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 Vollz (Ws) 75/01
Papierfundstellen
- StV 2002, 265
- StV 2003, 293 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 05.06.2012 - 4 Ws 103/12
Strafvollzug in Bayern: Ablehnung einer Dauersubstitution mit Methadon, …
Rn. 12 Gemäß Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 13. September 2001, Az.: 3 Vollz (Ws) 75/01, widerspricht die Dauersubstitution eines Strafgefangenen in aller Regel den in den §§ 2 u. 3 StVollzG (Art. 2 u. 5 BayStVollzG) formulierten Zielen, da im Strafvollzug, anders als bei Drogenabhängigen in Freiheit, keine Gefahr des Abgleitens in die Verwahrlosung besteht, die durch eine Substitutionsbehandlung abgemildert werden müsste.Denn die Substitution eines Gefangenen ist keine rein ärztliche Frage, sondern stellt sich als eine Maßnahme des Vollzugs dar (OLG Hamburg, StV 2002, 265).
112 b) Rechtsfehlerfrei hat sich die Strafvollstreckungskammer ausgehend von dem auch vom erkennenden Senat geteilten Grundsatz (OLG Hamburg Beschluss vom 13. September 2001 - Aktenzeichen 3 Vollz (Ws) 75/01), dass Methadon-Substitution nicht nur unter medizinischen Gesichtspunkten zu erörtern ist, sondern auch unter den Gesichtspunkten des Vollzugs, auch mit den vollzuglichen Erfordernissen einer Methadon-Behandlung nach Art. 2, 3 BayStVollzG auseinander gesetzt.
- BayObLG, 29.01.2024 - 203 StObWs 551/23
Anforderungen an die Wahrung des rechtlichen Gehörs und Voraussetzungen einer …
Begehrt der Gefangene eine dauerhafte Substitution, darf die Anstalt neben medizinischen und betäubungsmittelrechtlichen Aspekten auch vollzugliche Ziele in die Entscheidung mit einbeziehen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 Vollz (Ws) 75/01 -, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. November 2017 BeckRS 2017, 141995 Rn. 11;… Arloth/Krä a.a.O. § 58 Rn. 3;… Patzak a.a.O. Rn. 496;… Weber a.a.O. BtMVV § 5 Rn. 198). - OLG Hamm, 14.11.2017 - 1 Vollz (Ws) 472/17
Strafvollzug; Methadonsubstitution als Maßnahme des Vollzugs gemäß §§ 109 ff. …
Rn. 14 Nach vom Senat geteilter allgemeiner Auffassung stellt die Entscheidung der Vollzugseinrichtung über die Aufnahme oder Beendigung einer Methadon-Substitution in der Haft keine rein ärztliche, sondern eine zwar durch medizinische Gesichtspunkte geprägte, aber auch an den Resozialisierungs- und Behandlungsaufgaben und Erfordernissen des Vollzugs orientierte Maßnahme des Vollzugs dar, die im gerichtlichen Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG entsprechend der diesbezüglich allgemeinen Grundsätze (allein) hinsichtlich eines Ermessensfehlgebrauchs oder einer unzureichenden Tatsachengrundlage zu überprüfen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.06.2012 - 4 Ws 103/12 (R) - OLG Hamburg, Beschluss vom 13.09.2001 - 3 Vollz (Ws) 75/01 - LG Augsburg, Beschluss vom 26.09.2011 - 2 NöStVK 324/11 -, LG Dortmund, Beschluss vom 01.12.1994 - 9 StVK 71/94 UN -, jew. zit. n. juris;… Arloth in: Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 58 Rn. 3). - LG Augsburg, 26.09.2011 - 2 NöStVK 324/11
Strafvollzug in Bayern: Substitutionsbehandlung mit Methadon als Maßnahme des …
Beschluss vom 13.9.2011 - 3 Vollz (Ws) 75/01 u. a.).
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