Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 16.06.2004 - 2 Ss 115/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 18.12.2003 - 3 Ns 502 Js 2309/03
- OLG Frankfurt, 16.06.2004 - 2 Ss 115/04
Papierfundstellen
- StV 2005, 13
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05
Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum …
Solche besonderen Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen vor, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat in einer bestimmten Beziehung aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art herausheben oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (ständige Rspr., vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 275, 276; OLG Frankfurt StV 2005, 13;… Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 47 Rn. 6).
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Rechtsprechung
| KG, 08.06.2004 - (5) 1 Ss 23/04 (26/04) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Zeugen als unerreichbares Beweismittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.06.2003 - 75 Js 195/01
- KG, 08.06.2004 - (5) 1 Ss 23/04 (26/04)
Papierfundstellen
- StV 2005, 13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.08.1992 - 1 StR 246/92
Anforderungen an die Annahme ein Zeuge sei unerreichbar - Unerreichbarkeit eines …
Auszug aus KG, 08.06.2004 - 1 Ss 23/04
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein Zeuge, nur dann gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO als unerreichbares Beweismittel anzusehen, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; BGH NStZ-RR 1999, 259). - BGH, 28.10.1986 - 1 StR 605/86
Voraussetzungen für die Unerreichbarkeit eines Zeugen für das Gericht - …
Auszug aus KG, 08.06.2004 - 1 Ss 23/04
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein Zeuge, nur dann gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO als unerreichbares Beweismittel anzusehen, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; BGH NStZ-RR 1999, 259). - BGH, 16.12.1998 - 2 StR 425/98
Entsprechende Bemühungen zur Beibringung des Zeugen; Offensichtliche …
Auszug aus KG, 08.06.2004 - 1 Ss 23/04
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein Zeuge, nur dann gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO als unerreichbares Beweismittel anzusehen, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (…vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 1 und 13; BGH NStZ-RR 1999, 259).
- OLG Hamm, 12.04.2007 - 1 Ss 112/07
Beweisantrag; Zeuge; namentlich benannt; Unerreichbarkeit; Begründung des …
Dass ein Zeuge nach Auskunft der Meldebehörde unbekannt verzogen ist, macht ihn noch nicht ohne Weiteres unerreichbar (BGH bei Herlan, MDR 1954, 531; KG, Beschluss vom 08.06.2004 - (5) 1 Ss 23/04 - StV 2005, 13 14 ).
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