Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.03.2005 - 2 Ws 32/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Fluchtgefahr; Ausländer; Wohnsitz im Ausland
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
Fluchtgefahr; Ausländer; Wohnsitz im Ausland - Judicialis
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
Fluchtgefahr bei einem im Ausland - dauerhaft - lebenden ausländischen Beschuldigten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr; Auswirkungen einer Schweizer Staatsangehörigkeit auf das Strafverfahren; Drohende Verlagerung des Lebensmittelpunktes; Anforderungen an ein "Sich - Entziehen" i. S. d. § 112 Abs. 2 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zur Fluchtgefahr bei Sachverhalten mit Auslandsbezug (RA Dr. Markus Adick; HRRS 5/2010, S. 247 ff.)
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.11.2004 - 109 Qs 209/04
- OLG Köln, 18.03.2005 - 2 Ws 32/05
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 79
- StV 2006, 25
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/04
Fluchtgefahr, Ausländer; Gestellungspflicht; Wohnsitz im Ausland
Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 2 Ws 32/05
Wann ein solches Verhalten bei ausländischen Tatverdächtigen, die an ihrem ausländischen Wohnsitz leben, gegeben ist, wird von den Obergerichten in Einzelfällen unterschiedlich gesehen ( vgl. beispielsweise OLG Karlsruhe, StV 1999, 36 und StV 2005, 33; OLG Frankfurt StV 1994, 581; OLG Saarbrücken, StV 1991, 265; dagegen mit einer weiteren Auslegung des Sicht-Entziehens : OLG Hamm, StV 2005, 35 = NStZ-RR 2004, 278; ähnlich OLG Stuttgart, StV 1999, 33 = NStZ 1998, 428 mit Anm. Lagodny; Senat vom 18.07.2002, NStZ 2003, 219 = StV 2003, 416).In diesem Zusammenhang ist zwar unter der Fragestellung "Strafverfolgungslücke" insbesondere strittig, ob ein Beschuldigter sich dem Verfahrens des ausländischen Staates schon dann entzieht, wenn er sich in seinem Heimatland unter einer bekannten Adresse aufhält und sich entweder in dem Verfahren nicht äußert in der Gewissheit, nicht ausgeliefert werden zu können (angesprochen und offen gelassen in der Entscheidung des Senats vom 18.07.2002, NStZ 2003, 219), oder wenn er erklärt, er werde sich dem in Deutschland laufenden Verfahren nicht stellen (so OLG Hamm, StV 2005, 35 m.w.N.).
- OLG Köln, 07.08.2002 - 2 Ws 358/02
Haftbefehl im Zusammenhang mit einem dringenden Tatverdacht über eine …
Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 2 Ws 32/05
Wann ein solches Verhalten bei ausländischen Tatverdächtigen, die an ihrem ausländischen Wohnsitz leben, gegeben ist, wird von den Obergerichten in Einzelfällen unterschiedlich gesehen ( vgl. beispielsweise OLG Karlsruhe, StV 1999, 36 und StV 2005, 33; OLG Frankfurt StV 1994, 581; OLG Saarbrücken, StV 1991, 265; dagegen mit einer weiteren Auslegung des Sicht-Entziehens : OLG Hamm, StV 2005, 35 = NStZ-RR 2004, 278; ähnlich OLG Stuttgart, StV 1999, 33 = NStZ 1998, 428 mit Anm. Lagodny; Senat vom 18.07.2002, NStZ 2003, 219 = StV 2003, 416).In diesem Zusammenhang ist zwar unter der Fragestellung "Strafverfolgungslücke" insbesondere strittig, ob ein Beschuldigter sich dem Verfahrens des ausländischen Staates schon dann entzieht, wenn er sich in seinem Heimatland unter einer bekannten Adresse aufhält und sich entweder in dem Verfahren nicht äußert in der Gewissheit, nicht ausgeliefert werden zu können (angesprochen und offen gelassen in der Entscheidung des Senats vom 18.07.2002, NStZ 2003, 219), oder wenn er erklärt, er werde sich dem in Deutschland laufenden Verfahren nicht stellen (so OLG Hamm, StV 2005, 35 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 16.06.1994 - 1 Ws 131/94
Ausländer; Rückkehr in Heimatland; Erreichbarkeit für Ermittlungsbehörden; …
Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 2 Ws 32/05
Wann ein solches Verhalten bei ausländischen Tatverdächtigen, die an ihrem ausländischen Wohnsitz leben, gegeben ist, wird von den Obergerichten in Einzelfällen unterschiedlich gesehen ( vgl. beispielsweise OLG Karlsruhe, StV 1999, 36 und StV 2005, 33; OLG Frankfurt StV 1994, 581; OLG Saarbrücken, StV 1991, 265; dagegen mit einer weiteren Auslegung des Sicht-Entziehens : OLG Hamm, StV 2005, 35 = NStZ-RR 2004, 278; ähnlich OLG Stuttgart, StV 1999, 33 = NStZ 1998, 428 mit Anm. Lagodny; Senat vom 18.07.2002, NStZ 2003, 219 = StV 2003, 416).Ein bloß passives Verhalten eines im Ausland lebenden ausländischen Beschuldigten ohne jeden sonstigen Hinweis auf eine - zukünftig - fehlende Bereitschaft, sich dem deutschen Verfahren zu stellen, reicht nach Meinung des Senats - insoweit in Einklang mit jedenfalls der überwiegenden Meinung - nicht aus (vgl. zur h. M. BGH, STV 1990, 309; BGHSt 23, 380; so auch OLG Frankfurt StV 1994, 581; OLG Bremen, NStZ-RR 1997, 334; Böhm, NStZ 2001, 633, 636).
- OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04
Haftgrund der Fluchtgefahr: Verneinung bei Bereitschaft des im Ausland …
Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 2 Ws 32/05
Wann ein solches Verhalten bei ausländischen Tatverdächtigen, die an ihrem ausländischen Wohnsitz leben, gegeben ist, wird von den Obergerichten in Einzelfällen unterschiedlich gesehen ( vgl. beispielsweise OLG Karlsruhe, StV 1999, 36 und StV 2005, 33; OLG Frankfurt StV 1994, 581; OLG Saarbrücken, StV 1991, 265; dagegen mit einer weiteren Auslegung des Sicht-Entziehens : OLG Hamm, StV 2005, 35 = NStZ-RR 2004, 278; ähnlich OLG Stuttgart, StV 1999, 33 = NStZ 1998, 428 mit Anm. Lagodny; Senat vom 18.07.2002, NStZ 2003, 219 = StV 2003, 416). - BGH, 04.11.1970 - 4 ARs 43/70
Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei einer bereits für zulässig erklärten …
Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 2 Ws 32/05
Ein bloß passives Verhalten eines im Ausland lebenden ausländischen Beschuldigten ohne jeden sonstigen Hinweis auf eine - zukünftig - fehlende Bereitschaft, sich dem deutschen Verfahren zu stellen, reicht nach Meinung des Senats - insoweit in Einklang mit jedenfalls der überwiegenden Meinung - nicht aus (vgl. zur h. M. BGH, STV 1990, 309; BGHSt 23, 380; so auch OLG Frankfurt StV 1994, 581; OLG Bremen, NStZ-RR 1997, 334; Böhm, NStZ 2001, 633, 636). - OLG Stuttgart, 11.03.1998 - 1 Ws 28/98
Haftgrund der Fluchtgefahr im Fall der Rückkehr eines Ausländers an seinen den …
Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 2 Ws 32/05
Wann ein solches Verhalten bei ausländischen Tatverdächtigen, die an ihrem ausländischen Wohnsitz leben, gegeben ist, wird von den Obergerichten in Einzelfällen unterschiedlich gesehen ( vgl. beispielsweise OLG Karlsruhe, StV 1999, 36 und StV 2005, 33; OLG Frankfurt StV 1994, 581; OLG Saarbrücken, StV 1991, 265; dagegen mit einer weiteren Auslegung des Sicht-Entziehens : OLG Hamm, StV 2005, 35 = NStZ-RR 2004, 278; ähnlich OLG Stuttgart, StV 1999, 33 = NStZ 1998, 428 mit Anm. Lagodny; Senat vom 18.07.2002, NStZ 2003, 219 = StV 2003, 416). - OLG Karlsruhe, 15.10.1998 - 2 Ws 222/98
Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 2 Ws 32/05
Wann ein solches Verhalten bei ausländischen Tatverdächtigen, die an ihrem ausländischen Wohnsitz leben, gegeben ist, wird von den Obergerichten in Einzelfällen unterschiedlich gesehen ( vgl. beispielsweise OLG Karlsruhe, StV 1999, 36 und StV 2005, 33; OLG Frankfurt StV 1994, 581; OLG Saarbrücken, StV 1991, 265; dagegen mit einer weiteren Auslegung des Sicht-Entziehens : OLG Hamm, StV 2005, 35 = NStZ-RR 2004, 278; ähnlich OLG Stuttgart, StV 1999, 33 = NStZ 1998, 428 mit Anm. Lagodny; Senat vom 18.07.2002, NStZ 2003, 219 = StV 2003, 416). - OLG Saarbrücken, 27.02.1991 - 1 Ws 46/91
Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr; Begriff der …
Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 2 Ws 32/05
Wann ein solches Verhalten bei ausländischen Tatverdächtigen, die an ihrem ausländischen Wohnsitz leben, gegeben ist, wird von den Obergerichten in Einzelfällen unterschiedlich gesehen ( vgl. beispielsweise OLG Karlsruhe, StV 1999, 36 und StV 2005, 33; OLG Frankfurt StV 1994, 581; OLG Saarbrücken, StV 1991, 265; dagegen mit einer weiteren Auslegung des Sicht-Entziehens : OLG Hamm, StV 2005, 35 = NStZ-RR 2004, 278; ähnlich OLG Stuttgart, StV 1999, 33 = NStZ 1998, 428 mit Anm. Lagodny; Senat vom 18.07.2002, NStZ 2003, 219 = StV 2003, 416).
- OLG Hamm, 18.07.2013 - 5 Ws 245/13
Fluchtgefahr bei ausländischem Wohnsitz und hoher Straferwartung in einem …
Der Senat verkennt nicht, dass die vorstehend bestehenden Bindungen einerseits gegen Fluchtgefahr sprechen (…vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rdnr. 21) und dass ein Wohnsitz im Ausland für sich allein keine Fluchtgefahr zu begründen vermag (vgl. nur OLG Köln, StV 2006, 25), andererseits betrachtet der Senat die Erklärung des Beschuldigten, er werde sich dem Strafverfahren in Deutschland stellen, als reines Lippenbekenntnis. - LG Bonn, 15.12.2022 - 64 Qs 83/22
"Politisch motivierte Strafverfolgung"?: Warum die Bonner Justiz gegen einen …
Rn. 11 Hat der Beschuldigte seinen Wohnsitz im Ausland, gleichgültig ob er Deutscher oder Ausländer ist, begründet das allein noch keine Fluchtgefahr (KG Beschluss vom 24.01.2017, BeckRS 2017, 114079, Beschluss vom Oldenburg StV 2010, 29; Dresden StV 2005, 224; Köln StV 2005, 393; 2006, 25). Dies gilt auch dann nicht, wenn davon auszugehen ist, dass er ohne Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren an seinen Auslandswohnsitz zurückkehrt und auch während des Ermittlungsverfahrens dort verbleibt (…KG aaO). - LG Aachen, 06.04.2020 - 60 Qs 17/20
Haftbefehl; Flucht; Fluchtgefahr; soziale Bindungen; Coronavirus
Die Absicht, im Ausland zu bleiben, also einen Zustand aufrechtzuerhalten, der seine Strafverfolgung zu erschweren geeignet ist, kann einem positiven "Sich-Entziehen" im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO nicht gleichgestellt werden (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.03.2005 - 2 Ws 32/05, juris Rn. 11;… OLG Köln, Beschl. v. 16.07.2004 - 2 Ws 351/04, juris Rn. 2;… KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 18;… KG, Beschl. v. 24.01.2017 - 4 Ws 10/17, juris Rn. 26;… OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 6; OLG Naumburg, Beschl. v. 10.10.1996 - 1 Ws 101/96, StV 1997, 138;… krit. demgegenüber noch OLG Köln, Beschl. v. 07.08.2002 - 2 Ws 358/02, juris Rn. 18 ff.).
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