Rechtsprechung
| BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
Aufklärungsrüge (Abgrenzung von der Rüge der mangelnden Verwertung eines in die Hauptverhandlung eingeführten Beweismittels); Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; Zweifelsgrundsatz: in dubio pro reo als Entscheidungsregel, Gesamtwürdigung; Erörterungsmangel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Richtige Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" durch das erkennende Gericht als eine Entscheidungsregel und keine Beweisregel; Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit von im Rahmen einer Telefonüberwachung nach § 100a Strafprozessordnung (StPO) gewonnenen Erkenntnissen aus ...
- datenschutz.eu
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Anwendung des in-dubio-Grundsatzes bei Indizien - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Beweismittel - Beweisregeln - in dubio pro reo
- beck.de (Leitsatz)
Auslesen einer SMS aus dem Mobiltelefon eines Zeugen
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 650
- StV 2008, 239
- MMR 2006, 541
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (14)
- BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
Rn. 17 Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 24, 27).Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (vgl. BGHSt 49, 112, 122 f.;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; BGH NStZ 2001, 609; NStZ-RR 2004, 238, 239).
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
Rn. 22 Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf Folgendes hin: Die neun Kurznachrichten, deren Verwertung die Beschwerdeführerin mit der Verfahrensrüge begehrt, sind, soweit sie - dem Revisionsvortrag zufolge - vom Mobiltelefon des Zeugen S. ausgelesen und durch Zeugenbeweis in die Hauptverhandlung eingeführt wurden, nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht durch einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis erlangt; ein darauf gestütztes Verwertungsverbot käme daher nicht in Betracht (vgl. BVerfG, Urt. vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 (= StraFo 2006, 157); die Kammerentscheidung vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 (= NStZ 2005, 337) ist insoweit überholt). - BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03
Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (vgl. BGHSt 49, 112, 122 f.;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; BGH NStZ 2001, 609; NStZ-RR 2004, 238, 239).
- BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit; …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
Rn. 22 Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf Folgendes hin: Die neun Kurznachrichten, deren Verwertung die Beschwerdeführerin mit der Verfahrensrüge begehrt, sind, soweit sie - dem Revisionsvortrag zufolge - vom Mobiltelefon des Zeugen S. ausgelesen und durch Zeugenbeweis in die Hauptverhandlung eingeführt wurden, nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht durch einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis erlangt; ein darauf gestütztes Verwertungsverbot käme daher nicht in Betracht (vgl. BVerfG…, Urt. vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 (= StraFo 2006, 157); die Kammerentscheidung vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 (= NStZ 2005, 337) ist insoweit überholt). - BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
Subsidiarität der Unterschlagung
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
Demgegenüber kann ein Urteil keinen Bestand haben, wenn die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft ist (st. Rspr.; vgl. nur Senat NJW 2002, 2188, 2189; NStZ-RR 2005, 147). - BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
Rn. 21 3. Eine Gesamtschau der Urteilsgründe lässt besorgen, dass das Landgericht an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte Anforderungen gestellt hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16;… Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 4 m.w.N.). - BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04
Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
Demgegenüber kann ein Urteil keinen Bestand haben, wenn die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft ist (st. Rspr.; vgl. nur Senat NJW 2002, 2188, 2189; NStZ-RR 2005, 147). - BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03
Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo; …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (vgl. BGHSt 49, 112, 122 f.;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; BGH NStZ 2001, 609; NStZ-RR 2004, 238, 239). - BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05
Kein Strafklageverbrauch bei vorläufiger staatsanwaltlicher Verfahrenseinstellung …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
Inwieweit auch eine derartige Rüge erfolglos wäre, da für das Revisionsgericht das Einführen der Kurznachrichten durch Zeugenbeweis ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme nicht feststellbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 - 1 StR 438/05 - Umdruck S. 6;… Schoreit aaO Rdn. 52), braucht der Senat ebenfalls nicht zu entscheiden. - BGH, 21.02.2006 - 1 StR 278/05
Beweiswürdigung beim Freispruch (überspannte Anforderung an die erforderliche …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
Vor dem Hintergrund, dass die Kammer seine Angaben zu den drei in der Hauptverhandlung geschilderten Erwerbsvorgängen für glaubhaft erachtet hat, versteht es sich nicht von selbst, dass die früheren Aussagen, aufgrund derer der Zeuge seine eigene Verurteilung hinnahm, schon für sich gesehen unglaubhaft waren (vgl. Senat, Urt. vom 21. Februar 2006 - 1 StR 278/05 - Umdruck S. 6). - BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines …
- BGH, 06.02.2002 - 2 StR 507/01
Vergewaltigung; Vorsatz (Beweiswürdigung; Anwendung des Grundsatzes in dubio pro …
- BGH, 12.04.2000 - 1 StR 623/99
Betrug; Verfahrenshindernis; Strafanklageverbrauch; Begriff der Tat; …
- BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99
Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel
- BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09
Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des …
Rn. 22 Mit der Rüge einer Verletzung des § 261 StPO kann zwar grundsätzlich beanstandet werden, dass das Tatgericht nicht das gesamte Ergebnis der Hauptverhandlung seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NStZ 2006, 650, 651; StV 2008, 288). - OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15
Beweisbedürftigkeit der Ergebnisse standardisierter Messverfahren
Rn. 26 Der Zweifelsgrundsatz kommt jedenfalls erst nach abschließender Beweiswürdigung zum Zuge, nachdem der Tatrichter alle Mittel zur Sachaufklärung erschöpft hat, um zu eindeutigen Feststellungen zu gelangen (…OLG Karlsruhe a.a.O.; BGH NStZ 2006, 650;… LR-Sander StPO 26. Aufl. § 261 Rn. 103 ff.). - BGH, 21.06.2007 - 4 StR 99/07
Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch …
Erst bei einer solchen abschließenden Gesamtwürdigung kann gegebenenfalls der Zweifelsgrundsatz zum Tragen kommen (vgl. BGH NStZ 2006, 650, 651 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit und …
Der Grundsatz "in dubio pro reo" kommt indes erst nach abschließender Beweiswürdigung zum Zuge, wenn also das Gericht alle Mittel der Sachaufklärung erschöpft hat, um zu eindeutigen Feststellungen zu gelangen (BGH StraFo 2005, 397; NStZ 2006, 650;… Sander in Löwe/Rosenberg a.a.O., § 261 Rn. 103 f.). - BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den …
Rn. 14 Zwar hat das Landgericht für die DNA-Spuren der Angeklagten im Fahrzeug eine andere Entstehungssituation für möglich gehalten, was indes auf einer fehlerhaften Anwendung des Zweifelssatzes beruhen könnte (vgl. BGH NJW 2005, 2322, 2324; BGH NStZ 2006, 650;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 261 Rdn. 26). - BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09
Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich …
Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (vgl. BGHSt 49, 112, 122 f.;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; BGH NStZ 2001, 609; NStZ-RR 2004, 238, 239; Urt. vom 9. Mai 2006 - 1 StR 37/06). - BGH, 07.07.2016 - 4 StR 131/16
Revision im Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der erschöpfenden …
Das Revisionsgericht kann deshalb nicht prüfen, ob das vorläufige Gutachten zum Ergebnis der Hauptverhandlung gehört hat, denn nur dann kann das Landgericht durch dessen Nichtverwertung gegen § 261 StPO verstoßen haben (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2006 - 1 StR 37/06; NStZ 2006, 650). - BGH, 12.10.2021 - 5 StR 271/21
Anwendungsbereich des Grundsatzes in dubio pro reo
Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. Mai 2006 - 1 StR 37/06, NStZ 2006, 650, 651;… vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15 Rn. 30 jeweils mwN). - KG, 17.12.2012 - 161 Ss 191/12
Strafverfahren: Information von Prozessbeteiligten über die vorläufige Bewertung …
Mit der Rüge der Verletzung des § 261 StPO kann auch - umgekehrt - die Nichtverwertung von eingeführten Beweismitteln beanstandet werden (BGH, StV 2008, 239; NStZ 2008, 705; NStZ 2009, 404; jeweils m.w.N.). - OLG Hamburg, 03.03.2011 - 2-25/10
Strafverfahren: Inbegriffsrüge bei nur teilweise verlesenen Schriftstücken
Erhoben ist die Inbegriffsrüge in der Ausprägung, dass ein in der Hauptverhandlung erhobener Beweis keine Berücksichtigung in der Beweiswürdigung gefunden habe (vgl. BGH in NStZ 2006, 650, 651;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 261 Rdn. 6).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 10.11.2006 - II - 95/06 - 1 Ss 130/06, II - 95/06, 1 Ss 130/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2008, 239
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".