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Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 18.07.2006

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3787
OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05 (https://dejure.org/2005,3787)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.07.2005 - 1 Ws 205/05 (https://dejure.org/2005,3787)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 1 Ws 205/05 (https://dejure.org/2005,3787)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe; Besondere Umstände für die Strafausetzung der Reststrafe zur Bewährung; Möglichkeit des Absehens von der Einholung eines Prognosegutachtens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3439
  • StV 2008, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • OLG Zweibrücken, 14.12.2001 - 1 Ws 680/01

    Sachverständiger; Gutachten; Aussetzung; Reststrafe; Strafaussetzung; Bewährung; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05
    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 454 Abs. 2 StPO kann in Ausnahmefällen entbehrlich sein, wenn das Gericht seiner Aufklärungspflicht durch Ausschöpfung aller übrigen Erkenntnismöglichkeiten Genüge getan hat und die dadurch geschaffenen hinreichenden Tatsachengrundlage aufgrund eigener Sachkunde zweifelsfrei die Beurteilung zulässt, dass von einem Verurteilten praktisch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr ausgeht (Fortführung der bisherigen Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 1 Ws 680/01 -, veröffentlicht in StV 2003, 683).

    Mehrere zusammentreffende durchschnittliche Milderungsgründe können in ihrer Gesamtheit ein solches Gewicht erlangen, dass sie die Bedeutung besonderer Umstände erlangen (OLG Hamm StV 1998, 503; OLG Bamberg StV 1994, 252; Senat StV 2003, 683).

    Erwägt das Gericht die Aussetzung der Vollstreckung einer entsprechenden Reststrafe, ist ein Absehen von der Einholung eines Prognosegutachtens nur in Ausnahmekonstellationen zulässig, in denen die heranzuziehenden Umstände zweifelsfrei die Beurteilung zulassen, dass von einem Verurteilten praktisch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr ausgeht (OLG Karlsruhe StV 2000, 156; OLG Köln StV 2000, 155; Senat StV 2003, 683).

  • OLG Karlsruhe, 10.01.2000 - 2 Ws 313/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05
    Erwägt das Gericht die Aussetzung der Vollstreckung einer entsprechenden Reststrafe, ist ein Absehen von der Einholung eines Prognosegutachtens nur in Ausnahmekonstellationen zulässig, in denen die heranzuziehenden Umstände zweifelsfrei die Beurteilung zulassen, dass von einem Verurteilten praktisch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr ausgeht (OLG Karlsruhe StV 2000, 156; OLG Köln StV 2000, 155; Senat StV 2003, 683).

    Denn selbst wenn ein Gutachter sich ohne neue Erkenntnisse nicht zu einer positiven Prognose entschließen könnte, wäre das Gericht hierdurch nicht der Prüfung enthoben, ob trotzdem eine Aussetzung des Strafrestes verantwortet werden kann (OLG Köln StV 2000, 156).

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Pauschale Verweigerung von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05
    Dabei ist zu bedenken, dass auch bei einer Aussetzungsentscheidung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens ein vertretbares Restrisiko eingegangen werden kann (BVerfG NStZ 1998, 373).
  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05
    Zudem ist bei Erstverbüßern der Strafeindruck in der Regel so tief greifend und nachhaltig, dass anschließend mit straffreier Führung in Freiheit gerechnet werden kann (BGH StV 2003, 678).
  • OLG Bamberg, 19.12.1991 - Ws 564/91

    Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05
    Mehrere zusammentreffende durchschnittliche Milderungsgründe können in ihrer Gesamtheit ein solches Gewicht erlangen, dass sie die Bedeutung besonderer Umstände erlangen (OLG Hamm StV 1998, 503; OLG Bamberg StV 1994, 252; Senat StV 2003, 683).
  • OLG Köln, 20.07.1999 - 2 Ws 384/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05
    Erwägt das Gericht die Aussetzung der Vollstreckung einer entsprechenden Reststrafe, ist ein Absehen von der Einholung eines Prognosegutachtens nur in Ausnahmekonstellationen zulässig, in denen die heranzuziehenden Umstände zweifelsfrei die Beurteilung zulassen, dass von einem Verurteilten praktisch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr ausgeht (OLG Karlsruhe StV 2000, 156; OLG Köln StV 2000, 155; Senat StV 2003, 683).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.1997 - 2 Ws 95/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05
    Dabei sind auch solche Umstände zu berücksichtigen, die bereits Eingang in die Strafzumessung des erkennenden Gerichts gefunden haben (OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323; OLG Düsseldorf StV 1997, 94; Senat StV 1991, 223).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.1990 - 3 Ws 695/90

    Strafaussetzung zur Bewährung: Besondere Umstände bei Halbstrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05
    Dabei sind auch solche Umstände zu berücksichtigen, die bereits Eingang in die Strafzumessung des erkennenden Gerichts gefunden haben (OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323; OLG Düsseldorf StV 1997, 94; Senat StV 1991, 223).
  • OLG Koblenz, 27.03.1991 - 1 Ws 121/91

    Strafzumessung; Milderungsgründe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05
    Entsprechend dem Ausnahmecharakter der Regelung des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind als besondere Umstände nur solche anzusehen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht aufweisen, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung in Ansehen des Unrechts- oder Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheint (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. auch OLG Koblenz StV 1991, 428).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1996 - 3 Ws 363/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05
    Dabei sind auch solche Umstände zu berücksichtigen, die bereits Eingang in die Strafzumessung des erkennenden Gerichts gefunden haben (OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323; OLG Düsseldorf StV 1997, 94; Senat StV 1991, 223).
  • OLG Hamm, 15.12.1997 - 2 Ws 497/97
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14

    Strafvollstreckungssache: Nebeneinander der Entscheidungen über das Absehen von …

    In die Würdigung können auch Umstände einbezogen werden, die bereits bei der Strafzumessung des erkennenden Gerichts berücksichtigt worden sind (vgl. OLG München, NStZ 1987, 74f.; OLG Zweibrücken StV 2008, 35f.; OLG Düsseldorf StV 1997, 94; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323f.; Senatsbeschlüsse wie vor).
  • KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23

    Strafvollstreckungsrecht: Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens …

    Ebenso kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn das Gericht seiner Aufklärungspflicht durch Ausschöpfung aller übrigen Erkenntnismöglichkeiten Genüge getan hat und die dadurch geschaffene hinreichende Tatsachengrundlage aufgrund eigener Sachkunde zweifelsfrei die Beurteilung zulässt, dass von einem Verurteilten praktisch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr ausgeht (OLG Zweibrücken NJW 2005, 3439).

    Mehrere zusammentreffende Milderungsgründe, die bei ihrer Einzelbewertung nur durchschnittliche oder einfache Milderungsgründe wären, können durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung besonderer Umstände erlangen (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 9; OLG Zweibrücken NJW 2005, 3439).

  • OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Aussetzungsentscheidung bei fehlerhaftem …

    Dieses kann nur dann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn eine Erweiterung der Entscheidungsgrundlage nicht zu erwarten ist (Senat, NJW 2005, 3439 [3440]).
  • OLG München, 09.04.2021 - 2 Ws 240/21

    Coronabedingte Verweigerung von Vollzugslockerungen und bedingte Haftentlassung

    Dies setzt voraus, dass im Rahmen der dem Gericht obliegenden Aufklärungspflicht alle übrigen Erkenntnismöglichkeiten zur Schaffung einer hinreichenden Tatsachengrundlage ausgeschöpft worden sind (OLG Zweibrücken NJW 2005, 3439, 3440, beckonline).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ws 240/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22721
OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ws 240/06 (https://dejure.org/2006,22721)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.07.2006 - 1 Ws 240/06 (https://dejure.org/2006,22721)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 1 Ws 240/06 (https://dejure.org/2006,22721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StGB § 57 Abs. 2 Nr. 1
    Erstverbüßerprivileg bei der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen im unmittelbaren Anschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Reststrafenaussetzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfolgt ohne Addition der Einzelfreiheitsstrafen; Erstverbüßerprivileg bei der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen im unmittelbaren Anschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 35 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 09.08.2000 - 2 Ws 153/00

    Erstverbüßerprivileg bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen von insgesamt …

    Auszug aus OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ws 240/06
    Diese nunmehr in der obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe z.B. 2. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593 , OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.04.2005 - Ws 91-94/05 und OLG Bamberg, Beschluss vom 03.02.2006 -1 Ws 68-69/06 beide recherchiert bei juris) und Literatur (…Tröndle/Fischer StGB , 53. Aufl., § 57 Rdnr. 26;… NK-StGB/Dünkel, 2. Aufl., § 57 Rdnr. 52;… MünchKommStGB/Groß, § 57 Rdnr. 46;… SK-Horn, § 57 Rdnr. 16b;… LK/Gribbohm, 11. Aufl., § 57 Rdnr. 31) herrschende Meinung überzeugt auch aus kriminalpolitischen Gründen, wie Tröndle/Fischer aaO. zutreffend hervorheben: "Die Begrenzung auf Freiheitsstrafen von höchstens 2 Jahren ist im Hinblick auf die insb.
  • OLG Stuttgart, 19.10.1987 - 3 Ws 318/87

    Erstverbüßer-Regelung; Strafobergrenze; Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ws 240/06
    Die diese Lösung ablehnende Gegenmeinung verweist auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128 ; OLG München, MDR 1988, 601 ; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 983; OLG Düsseldorf, StV 1990, 271).
  • OLG Stuttgart, 29.04.1988 - 1 Ws 129/88

    Erstverbüßer-Regelung; Strafobergrenze; Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ws 240/06
    Die Auffassung, die das Erstverbüßerprivileg einem Verurteilten versagen will, bei dem die Summe der im Anschluss aneinander vollstreckten Freiheitsstrafen zwei Jahre übersteigt, stützt sich u.a. auf die bei der Anwendung der sog. erweiterten Erstverbüßerreglung im Einzelfall mögliche ungerechtfertigte Privilegierung des Verurteilten als Folge von Zufälligkeiten des Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahrens (vgl. im Einzelnen 1. Strafsenat des OLG Stuttgart, MDR 88, 879; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1987, 319;… Sch/Sch-Stree, 27. Aufl. § 57 Rdnr. 22a).
  • OLG München, 14.12.1987 - 2 Ws 1309/87
    Auszug aus OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ws 240/06
    Die diese Lösung ablehnende Gegenmeinung verweist auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128 ; OLG München, MDR 1988, 601 ; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 983; OLG Düsseldorf, StV 1990, 271).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1989 - 3 Ws 28/89
    Auszug aus OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ws 240/06
    Die diese Lösung ablehnende Gegenmeinung verweist auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128 ; OLG München, MDR 1988, 601 ; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 983; OLG Düsseldorf, StV 1990, 271).
  • OLG Bamberg, 03.02.2006 - 1 Ws 68/06
    Auszug aus OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ws 240/06
    Diese nunmehr in der obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe z.B. 2. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593 , OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.04.2005 - Ws 91-94/05 und OLG Bamberg, Beschluss vom 03.02.2006 -1 Ws 68-69/06 beide recherchiert bei juris) und Literatur (…Tröndle/Fischer StGB , 53. Aufl., § 57 Rdnr. 26;… NK-StGB/Dünkel, 2. Aufl., § 57 Rdnr. 52;… MünchKommStGB/Groß, § 57 Rdnr. 46;… SK-Horn, § 57 Rdnr. 16b;… LK/Gribbohm, 11. Aufl., § 57 Rdnr. 31) herrschende Meinung überzeugt auch aus kriminalpolitischen Gründen, wie Tröndle/Fischer aaO. zutreffend hervorheben: "Die Begrenzung auf Freiheitsstrafen von höchstens 2 Jahren ist im Hinblick auf die insb.
  • OLG Hamm, 14.08.2012 - 1 Ws 413/12

    Aussetzung der Reststrafe; Mehrere Freiheitsstrafen von jeweils nicht mehr als …

    Rn. 8 - Ws 91-94/05 - juris; OLG Düsseldorf StV 1990, 271; OLG Jena StV 2008, 35 (LS);.
  • LG Karlsruhe, 24.09.2024 - 20 StVK 254/24

    Entfallen der Erstverbüßereigenschaft durch Verbüßung von Freiheitsstrafe in …

    Eine Zusammenrechnung der jeweilig ausgeurteilten Strafen findet nicht statt; entscheidend ist, dass keine der jeweiligen Strafen für sich genommen die 2 Jahre übersteigt (ghM, vgl. nur OLG Jena (1. Strafsenat), Beschluss vom 18.07.2006 - 1 Ws 240/06 = BeckRS 2006, 10183 sowie Groß/Kett-Straub in Münchener Kommentar zum StGB, 4. Auflage 2020, § 57, Rn. 48 mwN).
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