Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21317
LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09 (https://dejure.org/2009,21317)
LG Halle, Entscheidung vom 28.12.2009 - 6 Qs 69/09 (https://dejure.org/2009,21317)
LG Halle, Entscheidung vom 28. Dezember 2009 - 6 Qs 69/09 (https://dejure.org/2009,21317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,21317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Doppelte Untätigkeit des Amtsrichters - nachträgliche Beiordnung des Pflichtverteidigers

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    § 140 StPO
    Rechtzeitige Untätigkeitsbeschwerde/ Beiordnungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebung einer Untätigkeitsbeschwerde i.R.d. Bestellung eines Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger; Pflichtverteidigerbeiordnungsantrag vor Einstellung des Verfahrens nach § 154 Strafprozessordnung (StPO)

Papierfundstellen

  • StV 2011, 667
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines …

    Auszug aus LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09
    Verzögert das Gericht die Bearbei­tung des Antrags auf Bestellung eines Pflichtverteidigers, so steht dem Be­schuldigten, der wegen der Auswahlregelung des § 142 Abs. 1 S.2 StPO auch nicht Gefahr läuft, dass ein anderer Rechtsanwalt bestellt wird, alsbald die Möglichkeit der Untätigkeitsbeschwerde zur Verfügung, weil das Unterlassen einer Entscheidung in diesem Fall einer ablehnenden Entscheidung gleich zu achten wäre (KG Berlin, Strafverteidiger 2007, 372, 375; LG Magdeburg, NStZ-RR 2009, 87 f.).
  • OLG Hamm, 20.07.2000 - 1 Ws 206/00

    Pflichtverteidigerbestellung nach Berufungsrücknahme

    Auszug aus LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09
    Die mit der Bestel­lung zum Pflichtverteidiger einsetzende öffentlich-rechtliche Pflicht zum Tätigwerden kann er nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr erfüllen (OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juli 2000, Az.: 1 Ws 206/00; LG Neuruppin, Be­schluss vom 5. Februar 2003, Az.: 11 Qs 13/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 1992, Az.: 1 Ws 427/92; LG Dresden, Beschluss vom 19. Februar 2007, Az.: 3 Qs 206/00; alle zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 9. März 2006, Strafverteidiger 2007.372, 375).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.1992 - 1 Ws 427/92
    Auszug aus LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09
    Die mit der Bestel­lung zum Pflichtverteidiger einsetzende öffentlich-rechtliche Pflicht zum Tätigwerden kann er nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr erfüllen (OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juli 2000, Az.: 1 Ws 206/00; LG Neuruppin, Be­schluss vom 5. Februar 2003, Az.: 11 Qs 13/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 1992, Az.: 1 Ws 427/92; LG Dresden, Beschluss vom 19. Februar 2007, Az.: 3 Qs 206/00; alle zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 9. März 2006, Strafverteidiger 2007.372, 375).
  • LG Magdeburg, 06.08.2008 - 24 Qs 72/08

    Ein aufgrund der angeklagten Tat drohender Bewährungswiderruf mit der Folge eines …

    Auszug aus LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09
    Verzögert das Gericht die Bearbei­tung des Antrags auf Bestellung eines Pflichtverteidigers, so steht dem Be­schuldigten, der wegen der Auswahlregelung des § 142 Abs. 1 S.2 StPO auch nicht Gefahr läuft, dass ein anderer Rechtsanwalt bestellt wird, alsbald die Möglichkeit der Untätigkeitsbeschwerde zur Verfügung, weil das Unterlassen einer Entscheidung in diesem Fall einer ablehnenden Entscheidung gleich zu achten wäre (KG Berlin, Strafverteidiger 2007, 372, 375; LG Magdeburg, NStZ-RR 2009, 87 f.).
  • LG Neuruppin, 05.02.2003 - 11 Qs 13/03
    Auszug aus LG Halle, 28.12.2009 - 6 Qs 69/09
    Die mit der Bestel­lung zum Pflichtverteidiger einsetzende öffentlich-rechtliche Pflicht zum Tätigwerden kann er nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr erfüllen (OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juli 2000, Az.: 1 Ws 206/00; LG Neuruppin, Be­schluss vom 5. Februar 2003, Az.: 11 Qs 13/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 1992, Az.: 1 Ws 427/92; LG Dresden, Beschluss vom 19. Februar 2007, Az.: 3 Qs 206/00; alle zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 9. März 2006, Strafverteidiger 2007.372, 375).
  • LG Saarbrücken, 12.10.2023 - 5 Qs 69/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Nach der aktuell überwiegend vertretenen Ansicht in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung kann ein Verteidiger jedoch auch noch nachträglich bestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigerbestellung zum Zeitpunkt ihrer - rechtzeitigen, d. h. vor Abschluss oder Einstellung des Verfahrens erfolgten - Beantragung vorlegen haben und die Entscheidung über die Bestellung aufgrund justizinterner Gründe unterblieben ist (…MüKoStPO/Kämpfer/ Travers, 2. Aufl. 2023, StPO § 142 Rn. 14 mit Nachweisen aus der Rspr.: LG Hamburg BeckRS 2018, 15059; Beschl. v. 12.9.2017 - 60 Qs 276/17; LG Frankenthal BeckRS 2017, 141442; LG Magdeburg BeckRS 2016, 115168; LG Neubrandenburg BeckRS 2016, 20411 (jedenfalls für Jugendstrafverfahren); LG Hamburg BeckRS 2014, 07839; LG Potsdam BeckRS 2014, 11707: LG Frankfurt a. M. StV 2013, 19 (für einen Fall nach § 140 Abs. 1 Nr. 4); LG Dresden StV 2011, 666; LG Halle StV 2011, 667; LG Köln BeckRS 2011, 25712; LG Itzehoe NStZ 2011, 56: LG Stade BeckRS 2011, 25711; LG Düsseldorf NStZ 2010, 296: LG Halle StraFo 2010, 149; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Dortmund StraFo 2009, 106; AG Ulm BeckRS 2022, 30320).
  • LG Halle, 05.11.2024 - 10a Qs 111/24

    Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte: Rückwirkende …

    Verzögert das Gericht die Bearbeitung des Antrags auf Bestellung eines Pflichtverteidigers, so steht dem Beschuldigten, der wegen der Auswahlregelung des § 142 Abs. 1 S. 2 StPO auch nicht Gefahr läuft, dass ein anderer Rechtsanwalt bestellt wird, alsbald die Möglichkeit der Untätigkeitsbeschwerde zur Verfügung, weil das Unterlassen einer Entscheidung in diesem Fall einer ablehnenden Entscheidung gleich zu achten wäre (LG Halle, Beschluss vom 28.12.2009 - 6 Qs 69/09, BeckRS 2011, 10749 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Halle
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht