Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 09.06.2011 - 1 Ws 242/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Spielgeräte, Erlaubnis, JVA, Sicherungsverwahrter
- openjur.de
§§ 119 Abs. 4 Satz 3, 116 Abs. 2 StVollzG; Art. 161 BayStVollzG
Bei Prüfung der Frage, ob einem Sicherungsverwahrten von ihm beantragte elektronische Spielgeräte zu gewähren sind, ist insbesondere auch das Abstandsgebot zu beachten - openjur.de
Vollzug der Sicherungsverwahrung: Verweigerung eines elektronischen Spielgeräts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Spielgeräte für den Sicherungsverwahrten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschränkungen bzgl. Gewährung elektronischer Spielgeräte an Sicherungsverwahrte sind in Übergangszeit bis zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung nur bei Gefährdung der Sicherheit und Ordnung zulässig; Zulässigkeit der Beschränkung der Gewährung elektronischer ...
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 13.04.2011 - StVK 3/11
- OLG Nürnberg, 09.06.2011 - 1 Ws 242/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 396 (Ls.)
- StV 2011, 694
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Nürnberg, 12.02.2002 - Ws 62/02
Besitz und Betrieb eines Telespielgeräts der Marke Sony Playstation I in einer …
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.06.2011 - 1 Ws 242/11
Der angefochtene Beschluss setzt sich ausdrücklich mit einer abweichenden Entscheidung des Strafsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg aus dem Jahre 2002 (Az.: Ws 62/09 - NStZ-RR 2002, 191) und der Zulassung von Geräten der beantragten Art in anderen Justizvollzugsanstalten außerhalb B... auseinander.Wie das Oberlandesgericht bereits entschieden hat (Ws 62/02 - NStZ-RR 2002, 191), soll das Leben im Vollzug - umso mehr in der Sicherungsverwahrung - den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich angepasst werden.
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.06.2011 - 1 Ws 242/11
Rn. 14 Entscheidend ist, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung vom 4.5.2011 (2 BvR 2365/09 u.a.) auch während der Dauer der Weitergeltung der Vorschriften über die Sicherungsverwahrung der Tatsache Rechnung getragen werden muss, dass es sich bei der Sicherungsverwahrung wegen Verletzung des Abstandsgebotes in ihrer derzeitigen Ausgestaltung um einen verfassungswidrigen Eingriff handelt, weshalb der Wert des betroffenen Freiheitsgrundrechts das übergangsweise zulässige Eingriffsspektrum einschränkt (…BVerfG a.a.O. Rdn. 97, 115, 172).
- BayObLG, 30.08.2021 - 203 StObWs 338/21
Kein Anspruch auf Nutzung einer Playstation im bayerischen Strafvollzug
Unter diesen Umständen bedurfte es jetzt keiner weiteren Sachaufklärung mehr (anders als noch in dem dem Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 09.06.2011, Az.: 1 Ws 242/11, StV 2011, 694, zugrunde liegenden Fall).Rn. 23 Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 12.02.2002 (Az.: Ws 62/02, NStZ-RR 2002, 191) und vom 09.06.2011 (Az.: 1 Ws 242/11, StV 2011, 694) stehen dem nicht entgegen.
- OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 3 Ws 1009/11
Keine Playstation 2 für Sicherungsverwahrte
Dazu gehört im Ansatz auch der Gebrauch elektronischer Spielgeräte, der inzwischen in der Bevölkerung weit verbreiteter Bestandteil der Freizeitgestaltung geworden ist (vgl. auch OLG Nürnberg StV 2011, 694). - OLG Koblenz, 13.12.2021 - 2 Ws 563/21
Gestattung von Kauf und Besitz einer Spielkonsole in der Sicherungsverwahrung
Dies gilt auch für Spielkonsolen (OLG Nürnberg, 1 Ws 242/11 v. 09.06.2011, juris Rn. 15).
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