Rechtsprechung
| OLG München, 18.11.2014 - 7 St 7/14 (2) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- ra.de
- pflichtverteidiger.hamburg
Widerruf der Bestellung bei Stellungnahme ohne Absprache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Pflichtverteidigung: Widerruf der Beiordnung bei Sacheinlassung ohne Mandantengespräch
Verfahrensgang
- OLG München, 24.07.2013 - 7 St 7/14
- OLG München, 18.11.2014 - 7 St 7/14 (2)
- OLG München, 15.07.2015 - 7 St 7/14
Papierfundstellen
- StV 2015, 155
Wird zitiert von ... (4)
- LG Hannover, 23.01.2017 - 70 Qs 6/17
Pflichtverteidiger, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, …
So ist der Halter eines Kraftfahrzeuges beim Verdacht der Unfallflucht regelmäßig als Beschuldigter zu belehren (OLG Nürnberg StV 2015, 155). - BGH, 15.06.2021 - StB 24/21
Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem …
Zwar könnte eine solche in der Abgabe einer mit dem Angeklagten nicht abgesprochenen Sachdarstellung gegenüber dem Gericht (vgl. OLG München, Verfügung vom 18. November 2014 - 7 St 7/14 (2), StV 2015, 155, 156;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 143a Rn. 27) zu sehen sein; Rechtsanwalt Dr. E. hat dem Angeklagten seinen Einlassungsentwurf jedoch vor dessen Einreichung bei Gericht zur Durchsicht und Unterschrift vorgelegt und damit den Fortgang hinsichtlich dieser schriftlichen Erklärung der Entscheidung des Angeklagten überantwortet. - LG Zwickau, 10.08.2015 - 1 Qs 147/15
Beweisverwertungsverbot - fehlende Belehrung vor der polizeilichen Befragung
Dieser Schutzzweck wird im vorliegenden Fall nur dann gewahrt, wenn der Halter des Kraftfahrzeuges vor seiner Befragung entsprechend belehrt wird (vgl. OLG Nürnberg, StV 2015, 155, m. w. N.). - LG Hagen, 09.12.2025 - 46 Qs 34/25 Denn in diesem Fall war der mögliche Täter nicht mehr nur in einer nicht näher bestimmten Personengruppe zu suchen, sondern der Tatverdacht hatte sich nach der Ermittlung des Betroffenen als Fahrzeughalter bereits auf ihn verdichtet, auch wenn grundsätzlich auch andere Personen als Nutzer des Fahrzeugs des Betroffenen in Betracht kommen (OLG Nürnberg, Beschl. vom 04.07.2013 - 2 OLG Ss 113/13, in: StV 2015, 155; OLG Schleswig-Holstein, Beschl. vom 06.01.2006 - 1 Ss 161/05 (150/05), in: SchlHA 2007, 286: LG Nürnberg-Fürth, Beschl. vom 28.06.2022 - 5 Qs 40/22, in: ZfSch 2022, 529; LG Duisburg, Beschl. vom 13.07.2018 - 35 Qs 38/18, in: ZfSch 2018, 713; LG Zwickau, Beschl. vom 10.08.2015 - 1 Qs 147/15, in: StraFo 2015, 514; LG Saarbrücken, Beschl. vom 27.05.2013 - 6 Qs 61/13, in: ZfSch 2013, 590).
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