Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 25.10.1982 - 2 Ws 709/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 111
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 Insoweit ist zudem in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, daß der Richter auch Besuche ohne Überwachung gestatten kann, wenn der Haftzweck, die Person der Beteiligten und die Ordnung der Anstalt es zulassen (OLG Köln, StV 1995, 260 ; OLG Düsseldorf, StV 1983, 111; OLG Frankfurt, StV 1983, 289, 465;… LR-Wendisch, StPO , 24. Aufl., § 119 Rdnr. 42;… KK-Boujong, StPO , 3. Aufl., § 119 Rdnr. 26).
- OLG Hamm, 10.09.2002 - 3 Ws 466/02
Akustische Besuchsübewachung
Insoweit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass der Richter auch Besuche ohne Überwachung gestatten kann, wenn der Haftzweck, die Person der Beteiligten und die Ordnung der Anstalt es zulassen (…Senat, a.a.O.; OLG Köln, StV 1995, 260; OLG Düsseldorf, StV 1983, 111; OLG Frankfurt, StV 1983, 289, 465;… LR-Wendisch, StPO, 24. Aufl., § 119 Rdnr. 42;… KK-Boujong, StPO, 4. Aufl., § 119 Rdnr. 26). - OLG Köln, 05.01.1995 - 2 Ws 487/94 Jedoch kann der Richter auch Besuche ohne Überwachung gestatten, wenn der Haftzweck, die Personen der Beteiligten und die Ordnung der Anstalt es zulassen (OLG Düsseldorf StV 1983, 111; OLG Frankfurt StV 1983, 289, 465;… LR- Wendisch, a.a.O., § 119 Rdn.41; KK- Boujong, § 119 Rdn.26).
- OLG Hamm, 19.09.1996 - 3 Ws 485/96 Insoweit ist zudem in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, daß der Richter auch Besuche ohne Überwachung gestatten kann, wenn der Haftzweck, die Person der Beteiligten und die Ordnung der Anstalt es zulassen (OLG Köln, StV 1995, 260 ; OLG Düsseldorf, StV 1983, 111; OLG Frankfurt, StV 1983, 289, 465;… LR-Wendisch, StPO , 24. Aufl., § 119 Rdnr. 42;… KK-Boujong, StPO , 3. Aufl., § 119 , Rdnr. 26).
- OLG Hamm, 05.12.1994 - 2 BL 456/94
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
Unabhängig von der Auslegung des Gesetzeswortlautes im einzelnen "rechtfertigen" bei der gebotenen Gesamtabwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Angeklagten und dem legitimen Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters (vgl. BVerfG StV 1990, 555 ) jedenfalls solche Verfahrensverzögerungen eine Haftfortdauer nicht, die auf groben Fehlern und Versäumnissen der Ermittlungsorgane oder Gerichte beruhen und zu einem erheblichen Zeitverlust geführt haben (KG StV 1983, 111 m. w. N.; Senatsbeschluß vom 29.09.1994 - 2 BL 376/94 -).
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