Rechtsprechung
| LG Oldenburg, 19.04.1983 - IV Qs 71/83 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- StV 1983, 248
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 05.07.2012 - 3 Ws 159/12
Anforderungen an die Begründung eines Haftfortdauerbeschlusses gem. § 268 StPO; …
Unzutreffend ist dagegen die schematische Annahme, dass bei einer Straferwartung in bestimmter Höhe stets Fluchtgefahr bestehe (…vgl. Meyer-Goßner, 54.A., § 112 Rn. 23;… Graf-Krauß, § 112 Rn. 17; Dahs NJW 1959, 511; Wendisch NStZ 1983, 479), etwa bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr (vgl. Celle NJW 50, 240; LG Oldenburg, StV 83, 248) oder von mehr als zwei Jahren (so KG StV 2010, 585, aA zutreffend KG StRR 2010, 354). - LG Braunschweig, 01.04.2015 - 15 Ns 53/15
Verdunkelungsgefahr, Vernehmung, Zeuge, Wiederholungsgefahr
Die Situation aber, dass der Tatrichter bei abweichenden/fehlenden Angaben des Zeugen auf dessen frühere Angaben gegenüber einem (Ermittlungs-)richter zurückgreifen muss, ist der StPO jedoch nicht fremd und wird auch über die freie Beweiswürdigung des Tatrichters gelöst (im Ergebnis ebenso auch schon LG Verden, StV 1983 248, 249).
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