Rechtsprechung
| LG Darmstadt, 20.01.2005 - StVK 1649/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überprüfung eines Einweisungsbeschlusses in eine Justizvollzugsanstalt; Anforderungen an die Begründung für die Ablehnung der Eignung eines Gefangenen für den offenen Vollzug; Gesamtwürdigung aller Umstände bei der Begründung einer Missbrauchsgefahr oder Fluchtgefahr im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2005, 340
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 08.09.1982 - 3 Ws 627/82
Auszug aus LG Darmstadt, 20.01.2005 - StVK 1649/04
Soweit sich die Antragsgegnerin darüber hinaus auf die Strafhöhe beruft, ist diese Begründung weder für sich genommen noch in Verbindung mit dem Hinweis auf eine geplante Ausweisung/Abschiebung (vgl dazu OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8.9.1982 - 3 Ws 627/82 - NStZ 1983, 93) ebenfalls unzureichend.Die Annahme einer Fluchtgefahr unter Hinweis auf den hohen Strafrest bedarf unbedingt einer Konkretisierung im Einzelfall, wobei Täterpersönlichkeit, Tat, bisherigem Vollzugsverhalten zu berücksichtigen sind (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.09.1982 -3 WS 627/82, a.a.O.).
- OLG Frankfurt, 10.01.2002 - 3 Ws 1142/01
Strafvollzug: Fehlende Begründung im Einweisungsbeschluss
Auszug aus LG Darmstadt, 20.01.2005 - StVK 1649/04
Hierbei, insbesondere bei der Prüfung der Flucht- und Missbrauchsgefahr hat sie grundsätzlich eine Gesamtwürdigung aller prognostisch maßgeblichen Umstände vorzunehmen, insbesondere die Persönlichkeit des Gefangenen zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main, vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.01.2002 -3 WS 1142/01, Strafverteidiger 2003, 399 m.w.N.).
- LG Darmstadt, 07.05.2007 - StVK 482/07 Hierbei hat sie grundsätzlich eine Gesamtwürdigung aller prognostisch maßgeblichen Umstände zu berücksichtigen (vgl.u.a. auch OLG Frankfurt vom 10.01.2002, 3 Ws 1142/01, LG Darmstadt vom 20.01.2004, StVK 1649/04 ).
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