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| LG Regensburg, 11.10.2010 - StVK 319/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Regensburg, 11.10.2010 - StVK 319/09
- OLG Nürnberg, 16.11.2010 - 1 Ws 622/10
- OLG Nürnberg, 17.11.2010 - 1 Ws 626/10
- OLG Nürnberg, 17.11.2010 - 2 Ws 589/10
- BVerfG, 11.06.2012 - 2 BvR 2739/10
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 11.06.2012 - 2 BvR 2739/10
Strafvollzug (Vollzugslockerungen; Reststrafaussetzung); effektiver Rechtsschutz …
Der Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing vom 11. Oktober 2010 - StVK 319/2009 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.Soweit die Verfassungsbeschwerde sich gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 16. November 2010 - 1 Ws 622/10 - und den Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing vom 11. Oktober 2010 - StVK 319/2009 - richtet, liegt dem folgender Sachverhalt zugrunde:.
- OLG Nürnberg, 21.11.2012 - 2 Ws 481/10
Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für einen wiederholten Antrag …
In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 11.10.2010 (StVK 319/2009) den Verurteilten in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG verletzt, diesen aufgehoben und die Sache an die Strafvollstreckungskammer zurückverwiesen.
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